Portalthemen

Schnelleinstieg der Portalthemen

    Hauptinhalt

    Bitte bringen Sie zum Termin mit:

    Ihren Personalausweis
    Ihr Ladungsschreiben

    Bitte nutzen Sie für Ihr Anliegen die Möglichkeit einer telefonischen Terminvereinbarung. Dazu wenden Sie sich bitte an die Durchwahl auf dem letzten Schreiben, dass Sie vom Amtsgericht erhalten haben. Hilfsweise rufen Sie in der zentralen Telefonvermittlung des Amtsgerichts Riesa unter (+49) 03525 - 74510 an.
    Im Rahmen der Terminvereinbarung können bereits Informationen gegeben werden, welche notwendigen Vordrucke, Erklärungen und Unterlagen Sie mitbringen sollten. So ist gewährleistet, dass Ihre Wartezeit verkürzt und wir Ihr Anliegen zügig und vollständig bearbeiten können.
    Lediglich in dringenden Fällen / Eilsachen ist eine Antragsaufnahme auch ohne Termin möglich.
    Eine vorherige Terminvereinbarung wird jedoch auch in diesem Fall - insbesondere im Hinblick auf notwendige Unterlagen - empfohlen.
    Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass durch das Amtsgericht Riesa keine Rechtsberatung stattfindet.
    Der Zugang zum Nachlassgericht und zum Sozialen Dienst des Landgerichts Dresden ist in der Regel nur mit einer Terminabsprache möglich.
    In Beratungshilfeangelegenheiten und für die Beantragung von Grundbuchauszügen können Sie Anträge in der Justizwachtmeisterei abgeben. Formulare und Hinweise liegen dort bereit und stehen im Internet zur Verfügung. 
    Hinweise zum Datenschutz erhalten Sie auf unserer Internetseite. Auf Wunsch händigen wir Ihnen diese Hinweise auch aus.

    Es ist verboten, Waffen und Gegenstände, die als Waffen benutzt werden können, in das Gerichtsgebäude mitzunehmen. 

    Wir führen Sicherheitskontrollen (Personen und Gepäck) im Eingangsbereich durch. Sie müssen daher je nach Besucherandrang mit Zeitverzögerungen beim Besuch des Amtsgerichts Riesa rechnen.

    Besucher, die sich den Kontrollen verweigern oder die nicht bereit sind, Waffen oder gefährliche Gegenstände in Verwahrung zu geben, dürfen das Gebäude nicht betreten.

    Bei Verdacht auf Verstoß gegen das Waffengesetz erstatten wir Anzeige.

    Rechtsanwälte, Notare, Mitarbeiter von Gerichten und Staatsanwaltschaften, Angehörige der Polizei u.ä. können von der Sicherheitskontrolle ausgenommen werden, wenn sie sich durch einen Dienstausweis mit Lichtbild bzw. durch einen aktuellen Ausweis der Rechtsanwaltskammer mit Lichtbild ausweisen können.

    Weitere Anordnungen können die Richter der Betreuungs-, Familien-, Straf- und Zivilabteilungen aufgrund ihrer Befugnisse nach § 176 Gerichtsverfassungsgesetz (sog. Sitzungspolizei) zur Sicherung bestimmter Verfahren treffen.

    Vielen Dank für Ihr Verständnis!

    Das Sächsische Staatsministerium der Justiz weist im Zusammenhang mit der Beantragung von Grundbuchabschriften/Grundbuchausdrucken darauf hin, dass Online-Angebote privater Betreiber zur elektronischen Beschaffung von Grundbuchauszügen keine offiziellen Portale des Freistaats Sachsen sind.

    Zuständig für die Erteilung von Grundbuchabschriften und Ausdrucken aus dem ma-schinell geführten Grundbuch (§ 78 der Grundbuchverfügung) sind die Grundbuchämter bei den Amtsgerichten (§ 1 der Grundbuchordnung). Dort kann ein einfacher Ausdruck (unbeglaubigte Abschrift) gegen eine Gebühr von 10 EUR und ein amtlicher Ausdruck (beglaubigte Abschrift) gegen eine Gebühr von 20 EUR beantragt werden.

    Nähere Informationen zum Ablauf und den erforderlichen Unterlagen finden Sie unter:

    Grundbuch-Abschrift beantragen - Amt24.

    Aktuell versenden Betrüger an Mobiltelefone Kurznachrichten‚ die vermeintlich von einem "Pfändungsgericht" stammen. Darin wird mitgeteilt‚ dass gegen den Empfänger ein Pfändungsbeschluss vorliegt. Es wird um einen Anruf gebeten‚ um den Beschluss aufzuheben. Unter der angerufenen Nummer gibt sich eine Person als Mitarbeiter eines Gerichts aus und fordert auf‚ einen Geldbetrag zu zahlen.

    Die Land- und Amtsgerichte des Freistaates Sachsen‚ das Oberlandesgericht Dresden und die Landesjustizkasse Chemnitz versenden keine Rückrufbitten per SMS oder anderen Kurznachrichtendiensten. Bitte reagieren Sie auf solche Nachrichten nicht.

     

    Im Freistaat Bayern sind gefälschte Kostenrechnungen bekannt geworden, die vermeintlich von Gerichtsvollziehern stammen. Auch wenn derartige Fälle im Freistaat Sachsen noch nicht vorgekommen sind, wird empfohlen, Kostenrechnungen von Gerichtsvollziehern genau zu prüfen. Nähere Hinweise zu den in Bayern versandten betrügerischen Schreiben finden Sie unter Amtsgericht München - Startseite - Bayerisches Staatsministerium der Justiz. Bei Zweifeln an der Echtheit einer Ihnen übersandten Kostenrechnung wenden Sie sich bitte an das Amtsgericht, in dessen Zuständigkeitsbereich der die Kostenrechnung ausstellende Gerichtsvollzieher tätig ist.

    Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2028, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen.

    Das Amtsgericht Riesa ist eine transparenzpflichtige Stelle nur, soweit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen werden. Der Bereich der Rechtspflege (und Strafverfolgung) unterliegt keiner Transparenzpflicht. 

    Themenportal der sächsischen Justiz

     Justitia

    Justitia (© Proxima Studio Adobe Stock)

    Notarkammer Sachsen

    Logo NK/SK

    NK SN (© NK SN)

    Rechtsanwalts-kammer Sachsen

    Logo RAK SN

    RAK SN (© RAK SN)

    zurück zum Seitenanfang