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Kunst & Justiz

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(© Konrad Gatz)

Dienstgebäude der Gerichte und Staatsanwaltschaften in Sachsen sind meist in der zweiten Hälfte des 19. oder zu Beginn des 20. Jahrhunderts errichtet worden. Sie spiegeln oftmals in Zuschnitt und Gestaltung das damalige Selbstverständnis der Justiz wider: breite, hohe Flure, riesige Säle und große Zimmer. Nach der friedlichen Revolution gelang es, viele Justizgebäude in Sachsen wieder ihrer früheren Bestimmung zuzuführen und zu restaurieren.

Um eine nach außen und innen offene Justiz zu zeigen, rief das Sächsische Staatsministerium der Justiz 1992 das Projekt »Kunst & Justiz« ins Leben. Die sächsische Justiz stellt mit diesem Projekt die ca. 100 Justizbauten und deren künstlerische Ausgestaltung vor. Dauerleihgaben des Kunstfonds des Freistaats Sachsen sind bei Gerichten und Staatsanwaltschaften zu sehen, Ausstellungen, Lesungen und Konzerte werden dort veranstaltet. Künstlern wird Gelegenheit gegeben, ihre Gedanken und Werke vorzustellen; Besucher und Mitarbeiter der Justiz können mit ihnen hierüber ins Gespräch kommen.

Wechselnde Ausstellungen in zahlreichen Justizgebäuden zeigen Plastiken und Bilder nicht nur sächsischer Künstler von Rang.

Liederabende und Kammerkonzerte sprechen die Besucher ebenso an. Diese Öffnung der Gerichte und Staatsanwaltschaften geschieht im ganzen Freistaat Sachsen. Durch sie können die Besucher der Ausstellungen die Gerichtsgebäude in einem gänzlich anderen Kontext erleben. Die Gerichte werden so zu einem Ort der Kultur. Zugleich erhalten Galerien, Künstler und Kunstvereine die Gelegenheit, sich auch in solcher Umgebung zu präsentieren.

Der gute Besuch der Veranstaltungen und die lange Liste neuer Vorhaben belegen das erfolgreiche Bemühen, Kunst und Justiz miteinander zu verbinden.

»Kunst & Justiz« - Projekt des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa

Präs AG Dr. Holger Schindler