Das Sächsische Staatsministerium der Justiz weist im Zusammenhang mit der Beantragung von Grundbuchabschriften/Grundbuchausdrucken darauf hin, dass Online-Angebote privater Betreiber zur elektronischen Beschaffung von Grundbuchauszügen keine offiziellen Portale des Freistaats Sachsen sind.
Zuständig für die Erteilung von Grundbuchabschriften und Ausdrucken aus dem ma-schinell geführten Grundbuch (§ 78 der Grundbuchverfügung) sind die Grundbuchämter bei den Amtsgerichten (§ 1 der Grundbuchordnung). Dort kann ein einfacher Ausdruck (unbeglaubigte Abschrift) gegen eine Gebühr von 10 EUR und ein amtlicher Ausdruck (beglaubigte Abschrift) gegen eine Gebühr von 20 EUR beantragt werden.
Nähere Informationen zum Ablauf und den erforderlichen Unterlagen finden Sie unter:
Grundbuch-Abschrift beantragen - Amt24.
Aktuell versenden Betrüger an Mobiltelefone Kurznachrichten‚ die vermeintlich von einem "Pfändungsgericht" stammen. Darin wird mitgeteilt‚ dass gegen den Empfänger ein Pfändungsbeschluss vorliegt. Es wird um einen Anruf gebeten‚ um den Beschluss aufzuheben. Unter der angerufenen Nummer gibt sich eine Person als Mitarbeiter eines Gerichts aus und fordert auf‚ einen Geldbetrag zu zahlen.
Die Land- und Amtsgerichte des Freistaates Sachsen‚ das Oberlandesgericht Dresden und die Landesjustizkasse Chemnitz versenden keine Rückrufbitten per SMS oder anderen Kurznachrichtendiensten. Bitte reagieren Sie auf solche Nachrichten nicht.
Bitte bringen Sie zum Termin mit:
Ihren Personalausweis
Ihr Ladungsschreiben
Bitte nutzen Sie für Ihr Anliegen die Möglichkeit einer telefonischen Terminvereinbarung. Dazu wenden Sie sich bitte an die Durchwahl auf dem letzten Schreiben, dass Sie vom Amtsgericht erhalten haben. Hilfsweise rufen Sie in der zentralen Telefonvermittlung des Amtsgerichts Riesa unter (+49) 03525 - 74510 an.
Im Rahmen der Terminvereinbarung können bereits Informationen gegeben werden, welche notwendigen Vordrucke, Erklärungen und Unterlagen Sie mitbringen sollten. So ist gewährleistet, dass Ihre Wartezeit verkürzt und wir Ihr Anliegen zügig und vollständig bearbeiten können.
Lediglich in dringenden Fällen / Eilsachen ist eine Antragsaufnahme auch ohne Termin möglich.
Eine vorherige Terminvereinbarung wird jedoch auch in diesem Fall - insbesondere im Hinblick auf notwendige Unterlagen - empfohlen.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass durch das Amtsgericht Riesa keine Rechtsberatung stattfindet.
Der Zugang zum Nachlassgericht und zum Sozialen Dienst des Landgerichts Dresden ist in der Regel nur mit einer Terminabsprache möglich.
In Beratungshilfeangelegenheiten und für die Beantragung von Grundbuchauszügen können Sie Anträge in der Justizwachtmeisterei abgeben. Formulare und Hinweise liegen dort bereit und stehen im Internet zur Verfügung.
Hinweise zum Datenschutz erhalten Sie auf unserer Internetseite. Auf Wunsch händigen wir Ihnen diese Hinweise auch aus.
Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2028, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen.
Das Amtsgericht Riesa ist eine transparenzpflichtige Stelle nur, soweit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen werden. Der Bereich der Rechtspflege (und Strafverfolgung) unterliegt keiner Transparenzpflicht.