Portalthemen

Schnelleinstieg der Portalthemen

    Hauptinhalt

    Bitte bringen Sie zum Termin mit:

    Ihren Personalausweis
    Ihr Ladungsschreiben

    Bitte nutzen Sie für Ihr Anliegen die Möglichkeit einer telefonischen Terminvereinbarung. Dazu wenden Sie sich bitte an die Durchwahl auf dem letzten Schreiben, dass Sie vom Amtsgericht erhalten haben. Hilfsweise rufen Sie in der zentralen Telefonvermittlung des Amtsgerichts Riesa unter (+49) 03525 - 74510 an.
    Im Rahmen der Terminvereinbarung können bereits Informationen gegeben werden, welche notwendigen Vordrucke, Erklärungen und Unterlagen Sie mitbringen sollten. So ist gewährleistet, dass Ihre Wartezeit verkürzt und wir Ihr Anliegen zügig und vollständig bearbeiten können.
    Lediglich in dringenden Fällen / Eilsachen ist eine Antragsaufnahme auch ohne Termin möglich.
    Eine vorherige Terminvereinbarung wird jedoch auch in diesem Fall - insbesondere im Hinblick auf notwendige Unterlagen - empfohlen.
    Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass durch das Amtsgericht Riesa keine Rechtsberatung stattfindet.
    Der Zugang zum Nachlassgericht und zum Sozialen Dienst des Landgerichts Dresden ist in der Regel nur mit einer Terminabsprache möglich.
    In Beratungshilfeangelegenheiten und für die Beantragung von Grundbuchauszügen können Sie Anträge in der Justizwachtmeisterei abgeben. Formulare und Hinweise liegen dort bereit und stehen im Internet zur Verfügung. 
    Hinweise zum Datenschutz erhalten Sie auf unserer Internetseite. Auf Wunsch händigen wir Ihnen diese Hinweise auch aus.

    Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen.

    Das Amtsgericht Riesa ist eine transparenzpflichtige Stelle nur, soweit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen werden. Der Bereich der Rechtspflege (und Strafverfolgung) unterliegt keiner Transparenzpflicht. 

    Themenportal der sächsischen Justiz

     Justitia

    Justitia (© Proxima Studio Adobe Stock)

    Notarkammer Sachsen

    Logo NK/SK

    NK SN (© NK SN)

    Rechtsanwalts-kammer Sachsen

    Logo RAK SN

    RAK SN (© RAK SN)

    zurück zum Seitenanfang