Auf dieser Seite finden Sie alle notwendigen Informationen rund um das Amtsgericht Torgau mit Zweigstelle Oschatz.
Sie können hier insbesondere Hinweise zur Zuständigkeit, Geschäftsverteilung, zu Öffnungszeiten oder allgemeinen Fragen erhalten.
Um Ihre Anliegen oder Anträge effektiv bearbeiten zu können, bitten wir Sie, diese möglichst schriftlich oder im elektronischen Rechtsverkehr einzureichen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass individuelle Termine nur nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Vereinbarung möglich sind. Dies erspart Ihnen unnötige Wartezeiten.
Wir bitten Sie, die angegebenen Servicezeiten und Aktuellen Hinweise zu beachten.
Gefälschte Kostenrechnungen vermeintlicher Gerichtsvollzieher im Umlauf
Im Freistaat Bayern sind gefälschte Kostenrechnungen bekannt geworden, die vermeintlich von Gerichtsvollziehern stammen. Auch wenn derartige Fälle im Freistaat Sachsen noch nicht vorgekommen sind, wird empfohlen, Kostenrechnungen von Gerichtsvollziehern genau zu prüfen. Nähere Hinweise zu den in Bayern versandten betrügerischen Schreiben finden Sie unter Amtsgericht München - Startseite - Bayerisches Staatsministerium der Justiz. Bei Zweifeln an der Echtheit einer Ihnen übersandten Kostenrechnung wenden Sie sich bitte an das Amtsgericht, in dessen Zuständigkeitsbereich der die Kostenrechnung ausstellende Gerichtsvollzieher tätig ist.
Schließung der Geldstelle des Amtsgerichts Torgau
Die Geldstelle des Amtsgerichts Torgau wurde mit Wirkung vom 31.05.2026 geschlossen. Seit diesem Tag können keine Bargelder eingezahlt oder Schecks eingereicht werden.
Es wird zur Vermeidung von unnötigen Wartzeiten dringend empfohlen, vor einer persönlichen Vorsprache bei Gericht telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Sie erreichen uns wie folgt:
- Hauptstelle Torgau: Telefon: +49 3421 753-30; Telefax: +49 3421 753-315
- Zweigstelle Oschatz: Telefon: +49 3435 9018-0; Telefax: +49 3435 9018-42.
Transparenzhinweis:
Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2028, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen.
Das Amtsgericht Torgau ist eine transparenzpflichtige Stelle nur, soweit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen werden. Der Bereich der Rechtspflege [und Strafverfolgung] unterliegt keiner Transparenzpflicht.
Zur Sicherheit der Mitarbeiter und Besucher des Amtsgerichtes wird auf folgende Anordnungen hingewiesen: