Hauptinhalt

Service- und Öffnungszeiten

Servicezeiten

Die Mitarbeiter des Amtsgerichts Torgau haben gleitende Arbeitszeit.

Die Servicezeit umfasst die Zeit, in der grundsätzlich Ansprechpartner in der jeweiligen Abteilung zur Verfügung stehen.

Es wird zur Vermeidung von unnötigen Wartzeiten dringend empfohlen, vor einer persönlichen Vorsprache bei Gericht telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

 

Montag keine Servicezeit 
 
Dienstag 9–11.30 Uhr und 13–17 Uhr
 

Mittwoch keine Servicezeit

Donnerstag 9–11.30 Uhr und 13–15.30 Uhr

Freitag 9–12 Uhr

Die Geldstelle schließt jeweils 30 Minuten vor dem Ende der täglichen Servicezeit.

 

In Nachlasssachen bitten wir folgenden Hinweis zu beachten:

Für eine telefonische Kontaktaufnahme werden auf Grund des erhöhten Publikumsverkehrs folgende Zeiten empfohlen:

Montag und Mittwoch in der Zeit von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Dienstag von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr.

Außerhalb dieser Zeiten besteht nur eine eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit der Abteilung.

Viele Informationen, Formulare und Hinweise zu Nachlassangelegenheiten, insbesondere zur Beantragung eines Erbscheins oder zur Erbausschlagung, finden Sie jederzeit auf dieser Internetseite unter der Rubrik

Nachlassabteilung - Amtsgericht Torgau mit Zweigstelle Oschatz - sachsen.de

 

Öffnungszeiten des Dienstgebäudes

Bitte beachten Sie die Servicezeiten der Behörde.

Das Dienstgebäude ist von Beginn der Gerichtsverhandlungen bis zum Schluss der letzten Gerichtsverhandlung geöffnet.

 

 

zurück zum Seitenanfang