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Historisches Gerichtsgebäude Torgau
Historische Aufnahme des Gerichtsgebäudes in Torgau, erschienen in der Torgauer Zeitung, 7. Januar 1995  © Torgauer Zeitung

An den Standorten Torgau und Oschatz wurden nach Gründung der DDR 1952 je ein Kreisgericht als erstinstanzliches Gericht gebildet. Die Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit wurden auf das Staatliche Notariat, die Vormundschaftssachen auf die Abteilung Volksbildung, Referat Jugendhilfe veim Rat des Kreises übertragen. Das Liegenschaftsamt unterteilte sich in Grundbuchamt und Vermessungsamt.

Mit der Einführung des 4-stufigen Gerichtsaufbaus seit dem 01.01.1993 wurden beide Gerichte zum Amtsgericht. Zum 31. Dezember 2012 erfolgte im Rahmen der sächsischen Verwaltungs- und Justizreform die Zusammenlegung der beiden Standorte zum Amtsgericht Torgau mit Zweigstelle Oschatz.

 

 

Das Amtsgericht gliedert sich in folgende Abteilungen:

  • Betreuungsgericht,
  • Familiengericht,
  • Grundbuchamt,
  • Hinterlegungsstelle,
  • Landwirtschaftskammer,
  • Nachlassgericht,
  • Strafgericht,
  • Zivilgericht (auch Aufgebotsverfahren, Beratungs-, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe),
  • Zwangsvollstreckungsgericht.

Dabei sind das Grundbuchamt in Torgau, die Betreuungs- und Familienabteilung in Oschatz angesiedelt. Bei dem Amtsgericht Torgau ist eine auswärtige Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Leipzig eingerichtet. Das Landwirtschaftsgericht befindet sich in Oschatz.

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