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Informationen für Opfer von Straftaten


Wer Opfer einer Straftat wurde, hat oft viele Fragen und benötigt Hilfe. Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufige Fragen und weitere Hinweise.

Wenn Sie als Zeuge vor Gericht aussagen müssen, gelten für Sie zunächst die gleichen Regeln wie für alle Zeugen. Sie sind verpflichtet, vor Gericht zu erscheinen, eine Aussage zu machen und dabei die Wahrheit zu sagen.

Es können Vorkehrungen zu Ihrem Schutz getroffen werden. Das Gericht kann Ihnen gestatten, dass Sie keine vollständigen Angaben zu Ihrer Person machen müssen. Für die Dauer Ihrer Vernehmung kann in bestimmten Fällen ein Rechtsanwalt beigeordnet werden. Das Gericht kann anordnen, dass während Ihrer Vernehmung der Angeklagte den Saal verlassen muss oder dass Ihre Vernehmung in einem anderen Raum stattfindet und mit einer Videokonferenz in den Sitzungssaal übertragen wird. Unter bestimmten Umständen kann die Öffentlichkeit während Ihrer Vernehmung ausgeschlossen werden.

Genauere Hinweise über Ihre Rechte und Pflichten als Zeugen finden Sie in den folgenden Einträgen.

Wer einer Straftat zum Opfer gefallen ist, erleidet nicht selten auch einen finanziellen Schaden. Vielleicht hat man durch einen Betrüger viel Geld verloren oder aber es ist ein Verdienstausfall entstanden, weil man wegen einer Verletzung nicht arbeiten konnte. Auch Arzt- oder Medikamentenkosten können entstehen, die die Krankenkasse nicht in vollem Umfang ersetzt. Zunächst haben Sie einen Anspruch auf Ersatz gegen denjenigen, der diesen Schaden verursacht hat, also den Täter. Diesen Anspruch können Sie mit einer „normalen“ Klage vor dem Zivilgericht geltend machen. Als Opfer einer Straftat haben Sie aber auch die Möglichkeit, Ihre Ansprüche schon im Strafverfahren zu erheben. Dieses besondere Verfahren heißt Adhäsionsverfahren. Dazu müssen Sie schriftlich oder mündlich in der Hauptverhandlung einen Antrag stellen, in dem Sie dem Gericht mitteilen, welcher Schaden Ihnen entstanden ist. Am besten legen Sie dem Gericht auch entsprechende Nachweise, wie etwa Arztrechnungen oder Quittungen vor.

Wenn Sie Ihre Ansprüche gegen den Täter geltend machen wollen, können Sie sich auch durch einen Anwalt beraten lassen. Falls Sie sich einen Anwalt nicht leisten können, können Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen, so dass die Staatskasse die Anwalts- und Gerichtskosten trägt.

Oft kommt es jedoch vor, dass die Straftäter kein Geld haben und so Ihre Opfer auch nicht angemessen entschädigen können. Für diese Fälle gibt es das Opferentschädigungsgesetz. Danach können Sie als Opfer einer Gewalttat Entschädigung vom Staat erhalten, wenn Sie zum Beispiel nicht mehr arbeiten können, Hilfe im Haushalt benötigen oder wegen Ihrer Verletzungen besondere Hilfsmittel benötigen. Um eine Entschädigung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen.

In Sachsen ist hierfür zuständig:
 

Kommunaler Sozialverband Sachsen - Außenstelle Chemnitz

Besucheradresse:
Fachbereich Soziales Entschädigungs- und Fürsorgerecht
Reichsstraße 3
09112 Chemnitz

Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der

Sie können die Verhandlung als Zuschauer verfolgen, denn Strafprozesse sind im Normalfall öffentlich. Anders ist das nur bei jugendlichen Tätern, dort finden die Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Als Opfer der Tat können Sie aber auch an nichtöffentlichen Verhandlungen teilnehmen. Darüber hinaus können Sie in bestimmten Fällen auch als Nebenkläger selbst aktiv am Prozess teilnehmen. Als Nebenkläger haben Sie zum Beispiel das Recht, Fragen an die Zeugen zu stellen oder zu beantragen, dass ein bestimmter Zeuge gehört wird. Sie können selbst das Urteil anfechten, wenn Sie mit der Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden sind. Auch in diesen Fällen können Sie sich durch einen Anwalt unterstützen lassen und, falls Sie sich diesen nicht leisten können, Prozesskostenhilfe beantragen.

Zunächst können Sie sich mit Ihren Fragen jederzeit an die Polizeibeamten oder die Staatsanwälte wenden. Diese können Ihnen auch die Adressen von Opferschutzverbänden und ähnlichen Einrichtungen nennen. Außerdem können Sie sich für die Zeit des Strafverfahrens auch von einem Anwalt unterstützen lassen. Daneben gibt es zahlreiche Vereine, die Opfern von Straftaten in dieser schwierigen Situation zur Seite stehen und Sie zum Beispiel zu Gericht begleiten, wenn Sie sich unsicher fühlen oder dem Täter nicht alleine begegnen wollen.

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