Gebäudeinformation
Gebäudeinformationen:
Das Amtsgericht Torgau befindet sich in Torgau, Rosa-Luxemburg-Platz 14.
Im Eingangsbereich befindet sich eine Informationstafel auf der ersichtlich ist, welche Abteilungen sich in welcher Etage befinden.
Gleichzeitig ist eine Informationstafel auf jeder Etage angebracht, auf der ersichtlich ist, in welchem Zimmer sich die gewünschte Abteilung befindet.
Im Erdgeschoss befinden sich die öffentlichen Toiletten sowie ein behindertengerechtes WC und ein Babywickeltisch.
Sitzungssäle:
Der »große Saal«, Sitzungssaal für Strafsachen (Saal I - Zimmer 201) befindet sich in der 1. Etage.
Die Sitzungssäle für Zivilsachen (Saal II - Zimmer 101) und Familiensachen (Saal III - Zimmer 104) befinden sich im Erdgeschoss.
Nachtbriefkasten:
Der Nachtbriefkasten befindet sich gegenüber dem Haupteingang.
Fristsachen können am Tage des Fristablaufs bis 24.00 Uhr fristwahrend eingeworfen werden. Bei Fristsachen, in denen die Frist samstags, sonn- und feiertags abläuft, gilt die Frist als gewahrt, wenn der Eingang am darauf folgenden Werktag erfolgt. Schriftstücke in Grundbuchsachsen, Schriftstücke mit Kostenmarken oder Wertgegenstände zur Vermeidung von Nachteilen nicht einwerfen, sondern in der Geschäftsstelle abgeben.
Gebäudeinformationen:
Das Amtsgericht Torgau, Zweigstelle Oschatz befindet sich in Oschatz in der Brüderstraße 5.
Im Eingangsbereich befindet sich eine Informationstafel auf der ersichtlich ist, welche Abteilungen sich in welcher Etage befinden.
Gleichzeitig ist eine Informationstafel auf jeder Etage angebracht, auf der ersichtlich ist, in welchem Zimmer sich die gewünschte Abteilung befindet.
Sitzungssäle:
Es befindet sich jeweils ein Sitzungssaal in der 1. Etage (Saal 108) und in der 2. Etage (Saal 213).
Nachtbriefkasten:
Der Nachtbriefkasten befindet sich vor dem Haupteingang.
Fristsachen können am Tage des Fristablaufs bis 24.00 Uhr fristwahrend eingeworfen werden. Bei Fristsachen, in denen die Frist samstags, sonn- und feiertags abläuft, gilt die Frist als gewahrt, wenn der Eingang am darauf folgenden Werktag erfolgt. Schriftstücke in Grundbuchsachsen, Schriftstücke mit Kostenmarken oder Wertgegenstände zur Vermeidung von Nachteilen nicht einwerfen, sondern in der Geschäftsstelle abgeben.