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Güterichterverfahren

Das Güterichterverfahren in der Arbeitsgerichtsbarkeit

Wie die übrigen Gerichtsbarkeiten bieten auch die sächsischen Gerichte für Arbeitssachen die gerichtsinterne Mediation an. Diese Verfahrensart resultiert aus dem »Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung« vom 21.07.2012 (BGBl Teil I Nr. 35/2012 vom 25.07.2012).

Zuständig ist in diesen Verfahren der sogenannte Güterichter, welcher neben der Mediation auch andere Methoden der Konfliktbewältigung einsetzen kann. Er wird zuständig, wenn alle Beteiligten des Hauptsacheverfahrens dem Güteversuch zugestimmt haben und der Richter des Hauptsacheverfahrens das Verfahren an den Güterichter abgibt.

Dem nachfolgenden Flyer des Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung können weitere Informationen entnommen werden.

Weiterführende Informationen zur Mediation und zum Güterichter können auch dem Themenportal der sächsischen Justiz entnommen werden.

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