Aufgaben, Zuständigkeit
Die Arbeitsgerichte sind als Eingangsinstanz für alle Klagen und Anträge, für die nach dem Arbeitsgerichtsgesetz der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet ist, zuständig.
Allgemeine Informationen zur Arbeitsgerichtsbarkeit finden Sie im Themenportal der Justiz.
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Der Bezirk des Arbeitsgerichts Dresden umfasst das Gebiet der Landkreise Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie der kreisfreien Stadt Dresden.