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Mediation und Güterichter

Güterichterverfahren/ Mediation im Gerichtsverfahren

Selbst wenn ein Rechtsstreit bei Gericht anhängig ist, kann der Konflikt weiterhin einvernehmlich gelöst werden. Dafür gibt es an jedem sächsischen Gericht in allen Gerichtszweigen Güterichter, die in verschiedenen Methoden der Konfliktlösung unter anderem der Mediation ausgebildet sind.

    Was ist Mediation?

    Mediation ist ein Verfahren, in dem die Streitparteien mit Unterstützung des richterlichen Mediators ihren Konflikt selbständig lösen. Der Mediator vermittelt im Konflikt, schafft eine konstruktive Gesprächsatmosphäre und sorgt für einen fairen Umgang der Parteien miteinander. Ihm steht jedoch keine Entscheidungskompetenz zu. Der Mediator beschränkt sich darauf, die Parteien dabei zu unterstützen, selbst eine sinnvolle, nachhaltige Lösung ihrer Probleme zu erarbeiten. Dazu bedient er sich eines bestimmten Verfahrens, um die Kommunikation zu fördern und so Bewegung in festgefahrene Konflikte zu bringen. Eine hierdurch gefundene einvernehmliche Lösung des Konflikts schafft eine hohe Akzeptanz bei den Streitparteien.

      Benötigt man für die Mediation einen Rechtsanwalt?

      Der richterliche Mediator erteilt den Parteien keinen Rechtsrat und nimmt zwar keine Bewertung oder Einschätzung der Erfolgsaussichten der Klage oder des Rechtsmittels vor. Da das Recht aber Bestandteil der Mediation ist - auch hier werden Stärken und Schwächen der jeweiligen Rechtsposition und die Möglichkeit einer Streitentscheidung im gerichtlichen Verfahren mit thematisiert und erwogen - ist regelmäßig auch im Mediationsverfahren die anwaltliche Beteiligung und rechtliche Beratung erforderlich und vorteilhaft. Der Rechtsanwalt hilft der Partei im Übrigen auch dabei, die für die jeweilige Konfliktlösung notwendigen Tatsachen in das Gespräch einzubringen.

        Welche Vorteile hat die Mediation?

        Die Mediation kann folgende Vorteile für die Konfliktparteien haben:

        Im Rahmen der Mediation stehen nicht Rechtsfragen, sondern die die Parteien im Mittelpunkt. Hintergründe des Konflikts und die Interessen der Beteiligten, die bisher vor Gericht nicht zur Sprach gekommen, aber für die Beteiligten von wesentlicher Bedeutung sind, können besser herausgearbeitet und berücksichtigt werden.

        Durch die einvernehmliche Lösung des Konflikts, kann eine tragfähige Beziehung der Parteien erhalten oder wieder geschaffen werden.

        Durch die Mediation können weitere Konflikte, die die Beteiligten belasten, ggf. auch durch die Einbeziehung Dritter, gelöst und beigelegt werden. Deshalb versucht eine Mediation auch Konfliktfähigkeit zu stärken. Die Parteien sollen auch weiterhin miteinander reden und handeln können.

        Die Mediation findet nicht in einer öffentlichen Verhandlung statt, sondern ist vertraulich. Die Vertraulichkeit wird auch gegenüber dem entscheidungsbefugten Gericht zugesagt.

          Was kostet die Mediation? Was ist mit dem gerichtlichen Verfahren?

          Durch die Mediation entstehen keine zusätzlichen Gerichtskosten.

          Für die Dauer der Mediation wird das gerichtliche Verfahren auf und nach übereinstimmendem Antrag der Beteiligten zum Ruhen gebracht. Ist die Mediation erfolgreich, endet sie mit einer schriftlichen und - wenn erwünscht - auch vollstreckbaren Vereinbarung. Das gerichtliche Verfahren endet, je nach Parteivereinbarung, durch gerichtlichen Vergleich, übereinstimmende Erledigungserklärung, Klagerücknahme oder Rücknahme von Rechtsmitteln. Scheitert die Mediation, wird das gerichtliche Verfahren wieder aufgenommen und vom gesetzlichen Richter, der mit dem Richtermediator keinesfalls personengleich ist, weitergeführt, so dass das Mediationsverfahren, auch wenn es ohne Erfolg geblieben ist, keinerlei nachteilige Auswirkungen auf das dann notwendige gerichtliche Verfahren hat.