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Prüfungsanmeldung

Antrag auf Prüfungszulassung

Die Prüfungszulassung ist elektronisch zu beantragen. Zum Start des Anmeldevorgangs nutzen Sie den nachfolgend aufgeführten Link. Zur Antragsstellung nutzen Sie bitte ausschließlich Browser, die für das Windows-Betriebssystem geläufig sind (z.B. Chrome, Firefox, Edge).

Für alle Studierenden im Fach Rechtswissenschaft, die das Studium vor dem 1. Oktober 2020 begonnen haben, bleiben gem. § 66 Abs. 1 SächsJAPO das Sommersemester 2020, das Wintersemester 2020/2021, das Sommersemester 2021 und das Wintersemester 2021/2022 bei der Berechnung der Freiversuchsfrist unberücksichtigt. In diesen Semestern erbrachte Leistungsnachweise werden anerkannt. Bitte wählen Sie beim Ausfüllen des Antrags unter Punkt 2. aus: "Ich habe mehr als acht Semester studiert...". Eine Anlage zum Freiversuch ist nicht auszufüllen.

Nach der Prüfungsanmeldung sind an das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, Landesjustizprüfungsamt, Hansastraße 4, 01097 Dresden folgende Zulassungsunterlagen zu übersenden:

  • Immatrikulationsbescheinigung
  • eigenhändig geschriebener Lebenslauf mit Lichtbild
  • Studienverlaufsbescheinigung
  • Übersicht über die belegten Vorlesungen, Übungen und Seminare (Belegbogen)
  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zu den Schlüsselqualifikationen
  • fachspezifischer Fremdsprachennachweis
  • Leistungsübersicht oder Leistungsnachweise für eine Übung für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht
  • Nachweise über die praktischen Studienzeiten
  • beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Schwerpunktbereichsprüfung (soweit bereits abgelegt)

Freiversuch

Studierende können sich für eine Teilnahme an der staatlichen Pflichtfachprüfung im Freiversuch spätestens für den auf den Vorlesungsschluss des neunten Fachsemesters unmittelbar folgenden Prüfungstermin anmelden. Bei Beginn des Studiums vor dem 1. Oktober 2020 (bis einschließlich Sommersemester 2020) ist eine Teilnahme im Freiversuch bis zum 8. Fachsemester möglich, das Sommersemester 2020 bleibt jedoch bei der Berechnung der Semesterzahl unberücksichtigt. Liegen die Voraussetzungen für einen Freiversuch trotz Studiums von mehr Semestern vor, fügen Sie Ihrem Zulassungsantrag die Anlage zum Antrag auf Freiversuch gemäß § 29 SächsJAPO bei. Für die Nichtanrechnung des Sommersemesters 2020 ist die Anlage nicht erforderlich.

Übersicht über die Vorlesungen, Übungen und Seminare

Den Zulassungsunterlagen ist eine Übersicht über die in jedem Semester belegten Vorlesungen, Übungen und Seminare beizufügen. Die Übersicht kann auch unter Nutzung des nachstehenden Musters erstellt werden.

Hinweise für Zuhörer in der mündlichen Prüfung

Zur staatlichen Pflichtfachprüfung bereits zugelassene Rechtsstudenten können bei der mündlichen Prüfung zuhören. 3 Wochen vor Beginn der mündlichen Prüfung werden Listen in der Fakultät ausgelegt, in welche sich interessierte Studenten eintragen können. Die Prüfungszulassung ist bei Eintragung in die Zuhörerliste nachzuweisen. Zuhörer haben sich rechtzeitig vor Prüfungsbeginn vor dem Prüfungsraum einzufinden.