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Staatliche Pflichtfachprüfung

Die staatliche Pflichtfachprüfung

Das Landesjustizprüfungsamt führt zweimal im Jahr die staatliche Pflichtfachprüfung durch. Die Prüfungszulassung ist innerhalb der Meldefrist elektronisch unter Verwendung des vom Landesjustizprüfungsamt zur Verfügung gestellten elektronischen Formulars zu beantragen. Die Frist für die Meldung zur Prüfung endet am 15. Mai und 15. Dezember für den auf den Vorlesungsschluss des jeweiligen Semesters unmittelbar folgenden Prüfungstermin.

Das Ergebnis der staatlichen Pflichtfachprüfung bildet zusammen mit dem Ergebnis der universitären Schwerpunktbereichsprüfung das Ergebnis der Ersten Juristischen Prüfung.

VDI Garage Leipzig

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(© Thomas Wolf)

Informationsveranstaltung zur staatlichen Pflichtfachprüfung und zum Referendariat in Sachsen

Am 15. Mai 2025 werden von 9.00 Uhr bis ca. 11.00 Uhr im Hörsaal 8 Herr Ministerialrat Achim Kreft, Vizepräsident des Landesjustizprüfungsamts, und Frau Richterin am Oberlandesgericht Schady, Ausbildungsleiterin des Oberlandesgerichts Dresden, über die staatliche Pflichtfachprüfung (Anmeldung, Ablauf) sowie das Referendariat (Bewerbung, Verlauf, Ausbildungsstationen, Stammdienststellen) in Sachsen informieren.

    Geschäftsstelle

    Diana Kunze

    Freiversuch

    Studierende können sich für eine Teilnahme an der staatlichen Pflichtfachprüfung im Freiversuch spätestens für den auf den Vorlesungsschluss des neunten Fachsemesters unmittelbar folgenden Prüfungstermin anmelden. Bei Beginn des Studiums vor dem 1. Oktober 2020 (bis einschließlich Sommersemester 2020) ist eine Teilnahme im Freiversuch bis zu dem auf den Vorlesungsschluss des achten Semesters unmittelbar folgenden Prüfungstermin möglich, das Sommersemester 2020, das Wintersemester 2020/2021, das Sommersemester 2021 und das Wintersemester 2021/2022 bleiben gem. § 66 Abs. 1 SächsJAPO bei der Berechnung der Semesterzahl unberücksichtigt.

    Beantragung von Kopien

    Die Übersendung von Kopien der schriftlichen Prüfungsarbeiten können Sie mit nachfolgendem Formular beantragen.

    Der Versand der Kopien erfolgt nach Abschluss der mündlichen Prüfung bzw. nach der Bekanntgabe, dass die schriftliche Prüfung nicht bestanden wurde (§ 28 Abs. 2 SächsJAPO).

    Bekanntmachungen und Hinweise

    Praktische Studienzeiten

    Praktische Studienzeiten können frühenstens nach Vorlesungsschluss des zweiten Semesters im In- und Ausland bei der Justiz, der Verwaltung, einem Rechtsanwalt, einem Notar oder bei einer sonstigen geeigneten Stelle abgeleistet werden.

    Platznummernbescheinigung

    Auf Antrag wird einem Prüfungsteilnehmer, der die Erste Juristische Prüfung bestanden hat, eine Platznummernbescheinigung erteilt, § 15 Abs. 3 SächsJAPO. Vergleichsgruppe sind alle Prüfungsteilnehmer, denen in einem Kalenderjahr das Gesamtzeugnis erteilt wurde. Die Bescheinigung kann ab dem Frühjahr des Folgejahres erstellt werden. Für die Erteilung der Platznummernbescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25 EUR erhoben.