Staatliche Pflichtfachprüfung
Die staatliche Pflichtfachprüfung
Das Landesjustizprüfungsamt führt zweimal im Jahr die staatliche Pflichtfachprüfung durch. Die Prüfungszulassung ist innerhalb der Meldefrist elektronisch unter Verwendung des vom Landesjustizprüfungsamt zur Verfügung gestellten elektronischen Formulars zu beantragen. Die Frist für die Meldung zur Prüfung endet am 15. Mai und 15. Dezember für den auf den Vorlesungsschluss des jeweiligen Semesters unmittelbar folgenden Prüfungstermin.
Das Ergebnis der staatlichen Pflichtfachprüfung bildet zusammen mit dem Ergebnis der universitären Schwerpunktbereichsprüfung das Ergebnis der Ersten Juristischen Prüfung.

Informationsveranstaltung zur staatlichen Pflichtfachprüfung und zum Referendariat in Sachsen
Am 15. Mai 2025 werden von 9.00 Uhr bis ca. 11.00 Uhr im Hörsaal 8 Herr Ministerialrat Achim Kreft, Vizepräsident des Landesjustizprüfungsamts, und Frau Richterin am Oberlandesgericht Schady, Ausbildungsleiterin des Oberlandesgerichts Dresden, über die staatliche Pflichtfachprüfung (Anmeldung, Ablauf) sowie das Referendariat (Bewerbung, Verlauf, Ausbildungsstationen, Stammdienststellen) in Sachsen informieren.
Geschäftsstelle
Diana Kunze
Telefon:
(+49) (0351) 56 41 62 16Diana.Kunze@smj.justiz.sachsen.de
Freiversuch
Studierende können sich für eine Teilnahme an der staatlichen Pflichtfachprüfung im Freiversuch spätestens für den auf den Vorlesungsschluss des neunten Fachsemesters unmittelbar folgenden Prüfungstermin anmelden. Bei Beginn des Studiums vor dem 1. Oktober 2020 (bis einschließlich Sommersemester 2020) ist eine Teilnahme im Freiversuch bis zu dem auf den Vorlesungsschluss des achten Semesters unmittelbar folgenden Prüfungstermin möglich, das Sommersemester 2020, das Wintersemester 2020/2021, das Sommersemester 2021 und das Wintersemester 2021/2022 bleiben gem. § 66 Abs. 1 SächsJAPO bei der Berechnung der Semesterzahl unberücksichtigt.
Beantragung von Kopien
Die Übersendung von Kopien der schriftlichen Prüfungsarbeiten können Sie mit nachfolgendem Formular beantragen.
Der Versand der Kopien erfolgt nach Abschluss der mündlichen Prüfung bzw. nach der Bekanntgabe, dass die schriftliche Prüfung nicht bestanden wurde (§ 28 Abs. 2 SächsJAPO).
Bekanntmachungen und Hinweise
Hilfsmittelbekanntmachung bis einschließlich StPP 2025/1
[Download,*.pdf, 0,14 MB]Hinweise für die Durchführung der StPP 2025/1
[Download,*.pdf, 0,14 MB]Hinweise für die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung
[Download,*.pdf, 0,03 MB]Hilfsmittelbekanntmachung ab StPP 2025/2
[Download,*.pdf, 0,13 MB]Termine 2025
[Download,*.pdf, 0,03 MB]Termine 2026
[Download,*.pdf, 0,06 MB]
Praktische Studienzeiten
Praktische Studienzeiten können frühenstens nach Vorlesungsschluss des zweiten Semesters im In- und Ausland bei der Justiz, der Verwaltung, einem Rechtsanwalt, einem Notar oder bei einer sonstigen geeigneten Stelle abgeleistet werden.
Allgemeine Hinweise
[Download,*.pdf, 0,12 MB]Gruppenpraktika Sommersemester 2025
[Download,*.pdf, 0,03 MB]Praktikumsbescheinigung
[Download,*.pdf, 0,01 MB]
Platznummernbescheinigung
Auf Antrag wird einem Prüfungsteilnehmer, der die Erste Juristische Prüfung bestanden hat, eine Platznummernbescheinigung erteilt, § 15 Abs. 3 SächsJAPO. Vergleichsgruppe sind alle Prüfungsteilnehmer, denen in einem Kalenderjahr das Gesamtzeugnis erteilt wurde. Die Bescheinigung kann ab dem Frühjahr des Folgejahres erstellt werden. Für die Erteilung der Platznummernbescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25 EUR erhoben.