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Wie ist der Antrag zu stellen?

Übersendung eines Antragsformulars - Vordrucke

(für Rechtsanwälte und Inkassodienstleister seit 1. Dezember 2008 nicht mehr zulässig)

Es dürfen nur solche Vordrucke verwendet werden, die maschinenlesbar sind. Die gesetzlich vorgeschriebenen Antragsformulare sind im Schreibwarenhandel erhältlich. Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich der Vordruck in der neuesten Fassung verwendet werden sollte. Ein Antrag auf den bisherigen Durchschlagsvordrucken ist nicht mehr zulässig. Die Vordrucke mit der Fassung »01.05.2007« sind seit 1. Juli 2009 nicht mehr gültig.

Mehrfachnutzern steht eine Vereinfachungsmöglichkeit offen: Auf Antrag kann eine so genannte Kennziffer vergeben werden. Nach Zuteilung der Kennziffer bedarf es bei Ausfüllen der Belege keiner erneuten Angabe der Standarddaten. Das Kennziffern-Verfahren ist kostenfrei. Der formlose Kennzifferantrag ist an das Zentrale Mahngericht in Staßfurt zu richten.

    Übersendung eines Antragsformulars - Barcode

    Mit dem Barcode-Antrag besteht eine weitere Möglichkeit, einen Antrag in Papierform zu stellen. Über das gemeinsame Portal der Mahngerichte der Bundesländer können die Daten des Mahnbescheidsantrags erfasst werden, wobei bereits eine erste Prüfung der Antragsdaten erfolgt. Aus diesen Daten wird vom Webserver eine PDF-Datei erstellt, welche den so genannten »Barcode-Antrag« enthält. Diese Datei muss vom Antragsteller mit Hilfe des kostenlos erhältlichen Programms »Acrobat Reader« ausgedruckt und auf der ersten Seite unterschrieben werden. Anschließend erfolgt der Versand auf dem üblichen Postweg. Obwohl hierbei noch Papier verwendet wird, handelt es sich um einen Antrag in nur maschinell lesbarer Form im Sinne des § 690 Abs. 3 ZPO, da nicht die (in Klarschrift) ausgedruckte Zusammenfassung den eigentlichen Antrag darstellt, sondern der ausschließlich maschinell-lesbare Barcode. Eine Anmeldung ist für diese Anwendung nicht erforderlich.

      Online-Verfahren

      Über das EGVP (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) ist es möglich, einen Mahnbescheidsantrag, der mit spezieller Software oder über das gemeinsame Portal der Mahngerichte der Bundesländer erstellt wurde, per Fernübertragung an das Amtsgericht Aschersleben zu versenden. Voraussetzung ist eine elektronische Signatur des Antrags. Auch hier können Rückinformationen des Mahngerichts auf dem gleichen Weg übermittelt werden.