Unterstützung der Demokratiebildung im Unterricht und bei Gerichtsbesuchen
Gerichtsbesuche und Mitwirkung am Unterricht zu rechtskundlichen Themen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der sächsischen Justiz engagieren sich seit den 1990er Jahren in der schulischen Bildung, um Schülerinnen und Schüler für unseren Rechtsstaat zu begeistern und ihnen auf anschauliche Weise die Rolle und Bedeutung der Gerichte und Staatsanwaltschaften näher zu bringen. Hierzu stehen Landesweit mehr als 60 sächsische Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte als juristische Ansprechpersonen zur Verfügung, die von den Lehrkräften direkt kontaktiert werden können, um einerseits die Demokratiebildung im Rahmen des schulischen Unterrichts mitzugestalten und andererseits Besuche von Schulklassen bei Gericht zu unterstützen.
Im Rahmen eines Gerichtsbesuchs können Schulklassen den Gang einer "echten" Gerichtsverhandlung erleben und Fragen an Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte stellen. Neben der Begleitung des Gerichtsbesuchs durch juristische Ansprechpersonen wurden für die Vor- oder Nachbereitung eines solchen Besuchs Informationen zu den Gerichtsbarkeiten und insbesondere zum Ablauf des Strafverfahrens sowie zum Aufbau und zu den Aufgaben der Amtsgerichte in der Broschüre "Das Gericht - ein außerschulischer Lernort" zusammengestellt. Die Broschüre kann hier bestellt werden.
Sächsische Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte kommen auch gern in die Schulen, um im Rahmen des schulischen Unterrichts zu rechtskundlichen Themen über ihre Aufgaben und Tätigkeit zu berichten. Die inhaltliche Mitwirkung im Unterricht durch die juristischen Ansprechpersonen richtet sich nach den Zielen und Inhalten der Lehrpläne und kann einzelne oder fortlaufende Stunden umfassen oder im Rahmen von Projekttagen stattfinden. Mögliche Themenschwerpunkte werden in Absprache mit den Lehrkräften der Schulen gewählt. Diese können allgemein die Struktur und Funktionsweise der Justiz oder beispielsweise das Strafverfahren betreffen. Bei Interesse sind auch sachkundige Erörterungen zu aktuellen Themen mit Bezug zur Justiz, wie zum Beispiel die Bekämpfung von Rechtsextremismus, das Erlernen von Zivilcourage und das Aufzeigen wehrhafter Demokratie, gestaltbar.
Es wird darauf hingewiesen, dass es für eine erfolgreiche Mitwirkung erforderlich ist, dass die juristischen Ansprechpersonen mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf von mindestens drei Monaten durch die Lehrkräfte kontaktiert werden.
Eine Übersicht zu den Kolleginnen und Kollegen, die zur Vereinbarung eines Besuchs einer Schulklasse bei Gericht oder zur Mitwirkung am Unterricht zu rechtskundlichen Themen durch die Lehrkräfte angesprochen werden können, findet sich hier:
Unterrichtsmodule zur Unterstützung der Demokratiebildung
Zur weiteren Förderung der politischen und rechtlichen Bildung wurden drei Unterrichtsmodule zur Unterstützung der Demokratiebildung entwickelt, erprobt und umgesetzt. Eine Arbeitsgruppe von Fachberaterinnen und Fachberatern der Oberschulen erstellte in Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern der sächsischen Justiz und der Rechtsanwaltskammer Sachsen ein umfangreiches, pädagogisch durchdachtes und vollständig didaktisiertes Unterrichtsmaterial, das die Orientierung an demokratischen Grundwerten hervorhebt und zum Verständnis rechtsstaatlicher Prinzipien und politischer Prozesse beiträgt. Die Federführung für das Projekt "Demokratiebildung an sächsischen Schulen" wurde dem Landesamt für Schule und Bildung, Standort Radebeul übertragen. Die Unterrichtsmodule können an Oberschulen, Gymnasien und an berufsbildenden Schulen umgesetzt werden. Themen der Unterrichtsmodule sind:
- Modul 1: Umgang mit Wahrnehmung und Wahrheit
- Modul 2: Menschenrechte und Verbrechen gegen die Menschlichkeit
- Modul 3: Wehrhafte Demokratie
Die auf den sächsischen Lehrplan zugeschnittenen vollständig konzipierten und durch Unterrichtsmaterialien gestützten Module können im Rahmen des sächsischen Lehrplans in unterschiedlichen Altersstufen und Fächern unterrichtet werden. Die Unterrichtsmaterialien zu den drei Demokratiemodulen und weiterführende Informationen sind hier zu finden.
Die Umsetzung des Moduls 1 und 2 erfolgt unter Einbeziehung von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten als Expertinnen und Experten. Auch zur Umsetzung des Moduls 3 können diese juristischen Ansprechpersonen als Expertinnen und Experten in den Unterricht eingeladen werden. Lehrerinnen und Lehrer können mit den dafür benannten juristischen Ansprechpersonen direkt Kontakt aufnehmen. Die Kontaktdaten sind im Schulportal hinterlegt. Es wird darauf hingewiesen, dass es für eine erfolgreiche Mitwirkung erforderlich ist, dass die juristischen Ansprechpersonen mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf von mindestens drei Monaten durch die Lehrkräfte kontaktiert werden.
Abrechnungsformulare
Die Abrechnungsformulare, die im Anschluss an die Durchführung von Unterricht zu rechtskundlichen Themen und an die Mitwirkung bei der Umsetzung eines Moduls zur Demokratiebildung von den juristischen Ansprechpersonen jeweils zu verwenden sind, befinden sich hier:
Abrechnungsformular Rechtskundeunterricht
[Download,*.pdf, 0,28 MB]Abrechnungsformular Demokratiemodule
[Download,*.pdf, 0,28 MB]
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu den Angeboten der schulischen politischen Bildung finden Sie auf den Seiten des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (SMK) hier.
Informationen zu Angeboten der außerschulischen politischen Bildung finden Sie auf den Seiten des Sächsischen Ministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) hier.