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Kommunikation mit sächsischen Gerichten und Staatsanwaltschaften

Für die elektronische Kommunikation mit den sächsischen Gerichten und Staatsanwaltschaften außerhalb gerichtlicher oder staatsanwaltschaftlicher Verfahren stehen Ihnen die folgenden Wege offen:

    Übermittlungswege des Elektronischen Rechtsverkehrs

    Zum einen stehen Ihnen auch außerhalb gerichtlicher oder staatsanwaltschaftlicher Verfahren die für den Elektronischen Rechtsverkehr eingerichteten Übermittlungswege zur Verfügung. 

    Ab dem 17. August 2026 verfügen die Verwaltungen der sächsischen Gerichte und Staatsanwaltschaften über ein separates sogenanntes »besonderes Behördenpostfach« (beBPo). Das beBPo beruht auf der Infrastruktur des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP). Über diese Infrastruktur können Sie auf einem sogenannten »sicheren Übermittlungsweg« elektronische Nachrichten vertraulich, verschlüsselt und im Bedarfsfall auch signiert übertragen. Um die Verwaltungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften über das beBPo zu kontaktieren, benötigen Sie selbst ein Postfach der EGVP-Infrastruktur. Bitte wählen Sie im EGVP-Adressbuch das Postfach der Gerichte oder Staatsanwaltschaften mit dem Zusatz "Verwaltungsabteilung" aus.

    Für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr stehen für Bürgerinnen und Bürger das elektronische Bürger- und Organisationspostfach (eBO) und Mein Justizpostfach (MJP) bereit. Organisationen können das eBO und Behörden das besondere Behördenpostfach (beBPo) nutzen. Weitergehende Erläuterungen hierzu finden Sie unter dem nachfolgenden Link.

    E-Mail

    Darüber hinaus erreichen Sie jedes sächsische Gericht und jede sächsische Staatsanwaltschaft unter den jeweiligen E-Mail-Adressen, welche unter »Kontakt« auf den Internetseiten der einzelnen Gerichte und Staatsanwaltschaften veröffentlicht sind. Zu diesen Seiten gelangen Sie unter »Justiz in Sachsen« jeweils nach Auswahl des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft in der linken Navigation über die Auswahl in der Box »Verwaltungsauftritte« bzw. »Verwaltungsauftritt« am rechten oberen Seitenrand. Bitte beachten Sie, dass in Rechtssachen die Übermittlung von Dokumenten per E-Mail keine zulässige Form der elektronischen Kommunikation mit dem Gericht ist und dass Sie auf diesem Weg keine elektronisch signierten und keine verschlüsselten elektronischen Nachrichten übermitteln können.