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Kommunikation mit dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz

Für die elektronische Kommunikation mit dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz stehen Ihnen folgende Wege offen:

    E-Mail

    Bitte beachten Sie, dass Sie auf diesem Weg keine elektronisch signierten und keine verschlüsselten elektronischen Nachrichten übermitteln können.

      Besonderes Behördenpostfach

      Darüber hinaus verfügt das Sächsische Staatsministerium der Justiz über ein sogenanntes »besonderes Behördenpostfach« (beBPo). Das beBPo beruht auf der Infrastruktur des Elek­tronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP). Über diese Infrastruktur können Sie auf einem sogenannten »sicheren Übermittlungsweg« elektronische Nachrichten vertraulich, verschlüsselt und im Bedarfsfall auch signiert übertragen. Um das Sächsische Staatsministerium der Justiz über das beBPo zu kontaktieren, benötigen Sie selbst ein EGVP oder ein beBPo. Bitte wählen Sie im EGVP-Adressbuch das Sächsische Staatsministerium der Justiz aus.

        De-Mail

        Der De-Mail-Diensteanbieter 1&1 hat seinen Dienst zum 30. November 2024 eingestellt. Ab dem 1. Dezember 2024 sind die Gerichte und Staatsanwaltschaften deshalb nicht mehr über De-Mail im elektronischen Rechtsverkehr erreichbar. De-Mail-Adressen mit der Endung »gmx.de-mail.de« sind bereits seit dem
        21. Oktober 2024 nicht mehr erreichbar und können justizseitig insofern nicht mehr adressiert werden. Seit dem 1. November 2024 sind auch De-Mail-Adressen mit der Endung »web.de-mail.de« nicht mehr erreichbar. Es wird darauf hingewiesen, dass De-Mail voraussichtlich im ersten Quartal 2025 als sicherer Übermittlungsweg gänzlich wegfallen wird. Die entsprechende Anpassung der Verfahrensordnungen wurde durch das Bundesjustizministerium bereits initiiert. Über die aktuellen Entwicklungen im Bereich der De-Mail können Sie sich hier informieren.

        Für die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr stehen für Bürgerinnen und Bürger das elektronische Bürger- und Organisationspostfach (eBO) und Mein Justizpostfach (MJP) bereit. Organisationen können das eBO und Behörden das besondere Behördenpostfach (beBPo) nutzen. Weitergehende Erläuterungen hierzu finden Sie unter dem nachfolgenden Link.