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Kosten

Bei der maschinellen Bearbeitung der Mahnverfahren werden noch keine Kosten fällig. Erst mit Erlass des Mahnbescheids wird eine Kostenrechnung an den Antragsteller versandt. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Höhe des geltend gemachten Anspruchs.

Wichtige Zusatzinformation für Gebührenbefreite:
Antragsteller, die nach § 2 GKG gebührenbefreit sind, müssen zwingend - unabhängig von der Art der Antragstellung - eine Kennziffer beantragen.