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Aufgaben / Zuständigkeit

Für die Ausbildung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare im Freistaat Sachsen ist das Oberlandesgericht Dresden zuständig. Der Präsident des Oberlandesgerichts entscheidet über den Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst und leitet die Ausbildung.

Innerhalb des Oberlandesgerichts Dresden obliegt dem Referat V.2 die Personalverwaltung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare. Dort wird über alle grundsätzlichen, den Vorbereitungsdienst betreffenden Fragen wie z.B. Einstellung und Entlassung entschieden.

Das Referat ist außerdem Ansprechpartner für die Ausbildungsleiterinnen und Ausbildungsleiter bei den Landgerichten Chemnitz, Dresden, Görlitz (Standort Bautzen) und Leipzig sowie bei der Landesdirektion Sachsen. Diese nehmen die bei ihren Behörden anfallenden Verwaltungsaufgaben wahr, organisieren die Lehrveranstaltungen und beraten und betreuen die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in allen Ausbildungsfragen.

Hier finden Sie die Ansprechpartner des Referates V.2.