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Verwaltung

Die Anstaltsleitung trägt die Verantwortung für den gesamten
Vollzug in der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen und vertritt diese nach außen.
Der Anstaltsleiter hat von der Befugnis, bestimmte Aufgabenbereiche auf andere Bedienstete zu übertragen, Gebrauch gemacht.
So werden zum Beispiel Entscheidungsbefugnisse in vollzuglichen Angelegenheiten der Gefangenen von Abteilungsleitern wahrgenommen.
Zur Anstaltsleitung gehört weiterhin der Vertreter des Leiters.

Für den ökonomischen Betriebsablauf ist die Verwaltung der Anstalt verantwortlich.
So müssen nicht nur im Bereich der Gefangenenverwaltung, der Personalverwaltung und des Rechnungswesens alle Stammdaten gepflegt, sondern auch Auswertungen durchgeführt sowie Listen und Verzeichnisse angelegt werden. Daneben sind Kalkulationen, Berechnungen und Bestandsprüfungen durchzuführen sowie Abschlüsse und Abrechnungen zu erstellen.


Die Verwaltung strukturiert sich in die folgenden Bereiche:

  • Personal/ Hauptgeschäftsstelle
  • Vollzugsgeschäftsstelle
  • Wirtschaftsverwaltung/ Arbeitsverwaltung/ Bauverwaltung
  • Zahlstelle

Die Beaufsichtigung, Betreuung und Versorgung der Inhaftierten obliegt vor allem den Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes.
Zu den Aufgaben des allgemeinen Vollzugsdienstes gehören insbesondere:

  • Mitwirkung bei der Behandlung, Betreuung und Freizeitgestaltung der Gefangenen
  • Sichere Unterbringung der Gefangenen
  • Mitwirkung bei der Pflege erkrankter Gefangener
  • Mitwirkung bei der Aufnahme und Entlassung der Gefangenen
  • Gewährleistung der Ordnung und Sauberkeit
  • Unterstützung der mit der Leitung der Arbeitsbetriebe beauftragten Bediensteten.

Im Einzelnen werden Bedienstete des allgemeinen Vollzugsdienstes in den folgenden Funktionsbereichen eingesetzt:

  • Leitung des allgemeinen Vollzugsdienstes
  • Bereichsleitung
  • Fahrdienst
  • Effekten- und Bekleidungskammer
  • Küche
  • Sport- und Freizeitabteilung
  • Besuchsabteilung
  • Pforte

Zur Leitung der Betriebe der Arbeitsverwaltung und für die Anleitung der Jugendstrafgefangenen in diesen Betrieben sowie für die Überwachung und Wartung der technischen Anlagen der Anstalt werden Bedienstete des Funktionsdienstes oder fachlich vorgebildete Bedienstete des allgemeinen Vollzugsdienstes eingesetzt.
Zu den Aufgaben dieser Bediensteten gehören:

  • Mitwirkung bei der Behandlung, Betreuung und Beurteilung der Gefangenen
  • Berufliche Ausbildung und Weiterbildung der Gefangenen
  • Technische und fachliche Leitung von Eigenbetrieben
  • Gewährleistung der Einhaltung von Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften
  • Zuteilung der Arbeit, Rohstoffe und Arbeitsgeräte an die Gefangenen
  • Feststellung der Qualität und Quantität der Arbeitsergebnisse
  • Instandhaltung der Arbeitsgeräte und Maschinen
  • Mitwirkung bei der Beaufsichtigung der zugeteilten Gefangenen
  • Erledigung sonstiger Arbeitsaufträge

Aufgabe des Krankenpflegedienstes ist die medizinische Versorgung der Gefangenen. Diese wird durch eine festangestellte Anstaltsärztin und den Krankenpflegerinnen gewährleistet.

Der Sozialdienst der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen bietet professionelle sozialarbeiterische Hilfe an. Aufgabenschwerpunkte sind:

  • Durchführung und Organisation der Vollzugsplankonferenzen
  • Information, Beratung und Motivierung der Inhaftierten
    • hinsichtlich der Vollzugsplanung und -gestaltung
    • bei der Bewältigung verschiedenster psychosozialer Probleme
    • bei der Erweiterung der sozialen Kompetenz und der Erprobung neuer Verhaltensmuster
  • Einzelfallhilfe
  • Krisenintervention
  • Gruppenarbeit zum Schwerpunkt der Entlassungsvorbreitung hinsichtlich:
    • Umgang mit Schulden
    • Ordnung der Unterlagen
    • Entlassungsvorbereitende Maßnahmen
    • Training sozialer Kompetenzen
    • Reasoning and Rehabilitation Program (Vermittlung von Problemlösekompetenzen)
  • Organisation der durchgehenden Betreuung von Jugendstrafgefangenen in Zusammenarbeit mit der zuständigen Bewährungshilfe und der Jugendgerichtshilfe
  • Fertigung von Stellungnahmen und Teilnahme an Vollzugskonferenzen
  • Vernetzung interner und externer Hilfsangebote
  • Vermittlung und Kontaktpflege mit externen Beratungsstellen wie:
    • Berufsberatung der Arbeitsagentur Leipzig
    • Beratungsstelle für Inhaftierte und deren Angehörige der AWO Chemnitz
    • Suchtberatungstelle des Städtischen Klinikums St. Georg Leipzig und des Suchtzentrums Leipzig
  • Arbeit mit Angehörigen im Rahmen von:
    • Prüfung der Lockerungseignung
    • Begegnungstagen der Sozialtherapeutischen Abteilung
    • sowie auf Wunsch der Angehörigen
  • Arbeit an kriminogenen Faktoren überwiegend in der individuellen Auseinandersetzung mit dem Gefangenen
  • Betreuung der Ehrenamtlichen Helfer und Aufbau eines Ehrenamtlichenpools

Unterstützt wird der Sozialdienst in der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen durch zwei externe Suchtberater die Gruppen- und Einzelgespräche durchführen.
Die interne Suchtberatung arbeitet hauptsächlich mit Gefangenen auf der Entwöhnstation im Behandlungshaus. Dort kann man die intensive Einzelbetreuung benennen.
Zu dem Aufgabenkatalog der Suchtberater gehören unter anderem:

  • Erfassung der betreuten Gefangenen
  • Erstberatung der suchtkranken Gefangenen
  • Kontakt zu Strafverfolgungsbehörden
  • Motivationsarbeit
  • Therapievermittlung
  • Kooperation mit externen Suchtberatungsstellen
  • Organisation von Informationsveranstaltungen innerhalb der Anstalt
  • Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen und Dienstbesprechungen mit Suchtberatern anderer Anstalten und Institutionen
  • Bei Bedarf Teilnahme an den Vollzugskonferenzen
  • Krisenintervention

    Kunsttherapie

    Die Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen beschäftigt eine festangestellte Kunsttherapeutin. Die Teilnahme an Einzel- oder Gruppentherapeutischen Angeboten ist für die Jugendstrafgefangenen grundsätzlich freiwillig.
    Die Arbeit erfolgt in den Techniken Malen, Zeichnen, Collagieren, Drucken, Arbeiten in Ton, Gips sowie mit Draht und Holz.
    Zusätzlich wird noch eine Theatergruppe und Rollenspiele angeboten.

    Die Kunsttherapie unterbreitet derzeit folgende Angebote:

    • Freies Arbeiten zu unterschiedlichen Techniken
    • Theatergruppe
    • Rollenspiel
    • bei Bedarf Einzeltherapeutische Betreuung
    • Mitwirkung bei der Gestaltung der Gefangenenzeitung

    Kunst und Kunsttherapie leitet die Gefangenen an, sich durch Kreativität im therapeutischen Sinne, durch eigenes Tun und Gespräche weiterzuentwickeln.
    Ziel dieses ressourcenorientierten Arbeitens ist es:

    • die positiven Persönlichkeitsanteile zu stärken
    • Selbstvertrauen und Selbstwertgefühle aufzubauen
    • soziale Kompetenzen in der Gruppe zu erarbeiten
    • sich mit Gefühlen auseinander zusetzen
    • neue Möglichkeiten des Ausdrucks zu finden

    Ziel der Kunsttherapie ist es demnach, über die bildnerische Ausdruckskraft und das kreative Potenzial des jungen Gefangenen einen Zugang zu seiner Persönlichkeit zu finden und in schwierigen Lebenssituationen ein höheres Maß an Autonomie in der persönlichen Lebensgestaltung zu ermöglichen.

    Die Bildungsarbeit der pädagogischen Mitarbeiter im Vollzug muss sich nicht nur am Vollzugsziel orientieren, sondern darüber hinaus an allgemeinen Bildungszielen außerhalb des Vollzuges sowie an den speziellen Vorgaben in den Prüfungsverordnungen des Kultusministeriums, der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammern.
    Diese vielfältigen Aufgaben innerhalb des Justizvollzuges erfordern eine umfassende zielorientierte Planung und Organisation der Bildungsarbeit. Der pädagogische Mitarbeiter ist in zahlreichen Bildungsmaßnahmen eingebunden. Dies sind im Einzelnen:

    • Schulische Bildungsmaßnahmen
    • Berufliche Bildungsmaßnahmen
    • Sonstige Bildungsmaßnahmen (z.B. Elementarkurse wie Deutsch, Mathematik u. a.)

    Es sind Jugendstrafgefangene zu behandeln, deren Straffälligkeit sich als Ausdruck und Folge komplexer psychischer Störungen und sozialer Beeinträchtigungen erweist und die ohne Behandlung hochgradig rückfallgefährdet sind. Im Jugendstrafvollzug sind somit psychotherapeutische, sozialpädagogische, schulische und arbeitstherapeutische Behandlungsmaßnahmen erforderlich,
    die in einer integrativen sozialtherapeutischen Gesamtkonzeption aufeinander abzustimmen sind.
    Die Arbeit von Psychologen im Justizvollzug ist schon immer von entscheidender Bedeutung. Insassen von Haftanstalten weisen häufig Defizite in der Persönlichkeitsentwicklung und im sozialen Verhalten auf, die spezielle Betreuungs- und Behandlungsmaßnahmen erfordern, denn nur Behandlung resozialisiert - Strafe nicht!

    Durch Jugendliche gestaltetes Wandgemälde im Kirchenbereich © Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen

    In der JSA Regis-Breitingen wird die Religionsausübung der Gefangenen, wie sie in den §§ 43-45 Sächsisches Jugendstrafvollzugsgesetz geregelt ist, durch zwei externe Seelsorger gewährleistet.
    Sie unterstützen die Bediensteten in ihrer Arbeit, indem sie sich Zeit für die Gefangenen nehmen, ihnen zuhören und ihnen Ratschläge in schwierigen Situationen geben.
    Regelmäßig führen die Seelsorger Gottesdienste durch.

    Evangelische Seelsorge

    • Frau Pfarrerin Ulrike Franke


    Katholische Seelsorge

    • Frau Esperanza Spierling
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