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Aufgaben, Zuständigkeit

Die Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen ist zuständig für den Vollzug der Jugendstrafe an männlichen Verurteilten in Sachsen (VwV-Vollstreckungsplan).
Zu den Aufgaben des Jugendstrafvollzuges in Sachsen gehören die sichere Unterbringung von Jugendstrafgefangenen ebenso, wie deren Erziehung und Befähigung, zukünftig ein straffreies Leben in sozialer Verantwortung zu führen.
Um den Anforderungen an moderne Vollzugsarbeit gerecht zu werden, entstand in Regis-Breitingen eine Jugendstrafvollzugsanstalt mit 347 Haftplätzen für männliche Jugendliche und Heranwachsende.

Den suchtabhängigen Jugendstrafgefangenen wird hier die Möglichkeit gegeben, sich in der Motivationsabteilung intensiv auf eine Suchtentwöhnungsbehandlung vorzubereiten.
Ziel ist die Aufrechterhaltung der Motivation für ein suchtmittelfreies Leben. Dies wird realisiert durch ein dichtes Behandlungsangebot in der Wohngruppe und unter Einbindung der externen Suchtberatung.

Die Externe Suchtberatung in der JSA Regis-Breitingen wird von Mitarbeitenden der Suchtberatungs- und Behandlungsstelle der Diakonie Leipzig durchgeführt.
In Einzel- und Gruppengesprächen mit den Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird ein vertrauensvoller Austausch im geschützten Rahmen über deren Konsumverhalten ermöglicht. Darüber hinaus unterstützt die Externe Suchtberatung bei der Vorbereitung und Beantragung einer medizinischen Rehabilitation Sucht sowie der Anbahnung und Begleitung weiterer Wege in das Suchthilfesystem.

Kontakt: 
Suchthilfe Diakonie Leipzig 
Externe Suchtberatung in der JSA Regis-Breitingen und JVA Leipzig mit KH
Georg-Schumann-Straße 172, 04159 Leipzig
Telefon: 0341 92657 0
E-Mail: suchtberatung@diakonie-leipzig.de

Änderung des Vollstreckungsplanes

VwV-Vollstreckungsplan vom 18. Mai 2015 (SächsABl. S. 855), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 8. Dezember 2015 (SächsABl.SDr. S. S 362)

Vollstreckungsplan

Der § 101 SächsJStVollzG (Sächsisches Jugendstrafvollzugsgesetz) legt fest, dass in jeder Jugendstrafvollzugsanstalt ein Beirat zu bilden ist.
Dem Beirat gehören zwei Abgeordnete des Sächsischen Landtages und mindestens ein Vertreter der Kommune oder des Landkreises sowie weitere Personen des öffentlichen Lebens an.

Die Mitglieder des Beirates wirken bei der Gestaltung des Vollzuges und bei der Betreuung der Gefangenen beratend mit. Sie unterstützen den Anstaltsleiter durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge und helfen bei der Eingliederung.
Die Gefangenen können sich über Schriftwechsel oder direkt an die Mitglieder wenden und sich deren Beratung, aber auch der Verschwiegenheit über persönliche Belange gewiss sein.

In der JSA Regis-Breitingen sind als Mitglieder des Anstaltsbeirats tätig:

  • Vorsitzende
    Frau
    Prof. Dr. Angela Teichert
    SRH Fernhochschule GmbH
    Kirchstraße 26
    88499 Riedlingen
  • Vertreter
    Herr
    Dr. Hans-Peter Schmidt
  • Mitglieder

    Herr
    Felix Hitzig
    Mitglied des Sächsischen Landtages
    Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
    01067 Dresden

    Frau
    Ines Biebrach
    Mitglied des Sächsischen Landtags
    Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
    01067 Dresden

    Herr
    Thomas Sánta
    Sachgebietsleiter
    Kinder- und Jugendarbeit
    Landratsamt Leipziger Land
    Karl-Marx-Straße 22 
    04668 Grimma

    Frau Pfarrerin 
    Ulrike Franke

Bei den Übergängen von der Freiheit in die Haft sowie aus der Haft in die Freiheit gibt es für Gefangene, Angehörige, lokale Beratungseinrichtungen und Behörden Fragestellungen, die miteinander erörtert werden sollten. Häufig fällt es nicht leicht, vor Ort passende Unterstützungsangebote und Ansprechpartner zu finden, die bei der Gestaltung dieser Übergangsprozesse unterstützen. Insbesondere erscheint es uns notwendig, miteinander in Verbindung zu treten, welche Vorbereitungen bereits während der Haftzeit vom Gefangenen oder von den einzelnen Institutionen getroffen werden können, um die Wiedereingliederung der Gefangenen zu optimieren. Die Justizvollzugsanstalten haben dafür Ansprechpartner für diese Aufgabe des Übergangsmanagements benannt, die in diesem Prozess den Gefangenen und den externen Partnern begleitend zur Seite stehen und ggf. Hilfsangebote koordinieren.

Wenn Sie als Angehöriger, Behörde, Verein, Arbeitgeber oder Vermieter unterstützen möchten oder Fragen zur Entlassungssituation haben, sind Sie gern eingeladen mit uns in Kontakt zu treten.

Kontakt

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