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Aufgaben, Zuständigkeit

Die Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen ist zuständig für den Vollzug der Jugendstrafe an männlichen Verurteilten in Sachsen (VwV-Vollstreckungsplan).
Zu den Aufgaben des Jugendstrafvollzuges in Sachsen gehören die sichere Unterbringung von Jugendstrafgefangenen ebenso, wie deren Erziehung und Befähigung, zukünftig ein straffreies Leben in sozialer Verantwortung zu führen.
Um den Anforderungen an moderne Vollzugsarbeit gerecht zu werden, entstand in Regis-Breitingen eine Jugendstrafvollzugsanstalt mit 347 Haftplätzen für männliche Jugendliche und Heranwachsende.

Den suchtabhängigen Jugendstrafgefangenen wird hier die Möglichkeit gegeben, sich in der Motivationsabteilung intensiv auf eine Suchtentwöhnungsbehandlung vorzubereiten.
Ziel ist die Aufrechterhaltung der Motivation für ein suchtmittelfreies Leben. Dies wird realisiert durch ein dichtes Beandlungsangebot in der Wohngruppe und unter Einbindung der externen Suchtberatung.
Die Suchtberatung wird von erfahrenen Mitarbeitern zwei externer Suchtberatungsstellen durchgeführt.
Die Beraterstellen der Suchtberatung »Impuls« und der Drogenhilfe »Alternative« (Städtisches Klinikum St. Georg/Leipzig)  werden zum Teil vom Sächsischen Staatsministerium der Justiz finanziert.
In Einzel- und Gruppengesprächen beraten und motivieren die Mitarbeiter suchtkranke Gefangene, sich mit ihrer Suchtproblematik, insbesondere der Alkohol-, Drogen- oder Spielsucht auseinanderzusetzen.
Durch die Suchtberater/innen werden Therapieplätze beantragt, der Therapieantritt vorbereitet sowie die Betreuung nach der Therapie oder Haft organisiert.

Änderung des Vollstreckungsplanes

VwV-Vollstreckungsplan vom 18. Mai 2015 (SächsABl. S. 855), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 8. Dezember 2015 (SächsABl.SDr. S. S 362)

Vollstreckungsplan

Der § 101 SächsJStVollzG (Sächsisches Jugendstrafvollzugsgesetz) legt fest, dass in jeder Jugendstrafvollzugsanstalt ein Beirat zu bilden ist.
Dem Beirat gehören zwei Abgeordnete des Sächsischen Landtages und mindestens ein Vertreter der Kommune oder des Landkreises sowie weitere Personen des öffentlichen Lebens an.

Die Mitglieder des Beirates wirken bei der Gestaltung des Vollzuges und bei der Betreuung der Gefangenen beratend mit. Sie unterstützen den Anstaltsleiter durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge und helfen bei der Eingliederung.
Die Gefangenen können sich über Schriftwechsel oder direkt an die Mitglieder wenden und sich deren Beratung, aber auch der Verschwiegenheit über persönliche Belange gewiss sein.

In der JSA Regis-Breitingen sind als Mitglieder des Anstaltsbeirats tätig:

  • Vorsitzende
    Frau Prof. Dr.
    Angela Teichert
    SRH Fernhochschule - The Mobile University
    Bautzner Straße 110a
    01099 Dresden
     
  • Vertreter
    Herr Pfarrer i.R.
    Hermann Göthel
    F-Dorf 51
    04523 Elstertrebnitz
     
  • Mitglieder
    Frau
    Andrea Dombois
    1. Vizepräsidentin des Sächsischen Landtags
    Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
    01067 Dresden

    Herr Dr.
    Hans-Peter Schmidt
    Bildungs- und Technoloiezentrum Borsdorf
    der Handwerkskammer Leipzig
    Steinweg 3
    04451 Borsdorf

    Frau
    Doreen Simmler
    Sachgebietsleiterin Besondere Soziale Dienste
    Landratsamt Leipziger Land
    04552 Borna

    Frau
    Lucie Hammecke
    Abgeordnete des Sächsischen Landtags
    Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
    01067 Dresden

Bei den Übergängen von der Freiheit in die Haft sowie aus der Haft in die Freiheit gibt es für Gefangene, Angehörige, lokale Beratungseinrichtungen und Behörden Fragestellungen, die miteinander erörtert werden sollten. Häufig fällt es nicht leicht, vor Ort passende Unterstützungsangebote und Ansprechpartner zu finden, die bei der Gestaltung dieser Übergangsprozesse unterstützen. Insbesondere erscheint es uns notwendig, miteinander in Verbindung zu treten, welche Vorbereitungen bereits während der Haftzeit vom Gefangenen oder von den einzelnen Institutionen getroffen werden können, um die Wiedereingliederung der Gefangenen zu optimieren. Die Justizvollzugsanstalten haben dafür Ansprechpartner für diese Aufgabe des Übergangsmanagements benannt, die in diesem Prozess den Gefangenen und den externen Partnern begleitend zur Seite stehen und ggf. Hilfsangebote koordinieren.

Wenn Sie als Angehöriger, Behörde, Verein, Arbeitgeber oder Vermieter unterstützen möchten oder Fragen zur Entlassungssituation haben, sind Sie gern eingeladen mit uns in Kontakt zu treten.

Kontakt

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