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Regelungen zur Besuchsdurchführung

Blick auf den Besucherbereich der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen © Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen

Stand: 8. April 2024

Vor dem Stattfinden des ersten Besuchs ist durch den Inhaftierten die Beantragung und Registrierung der Besucher, bei Untersuchungsgefangenen ggf. zusätzlich die Freigabe beim zuständigen Gericht (muss zum Besuch mitgeführt werden), erforderlich.

Folgende Grundregeln sind für den Besuch in der JSA zu beachten:

  • Jeder Inhaftierte kann monatlich 4 Stunden Besuch + 2 Stunden für nächste Angehörige (z.B. Eltern, Geschwister) empfangen.
  • Pro Besuch sind 3 Besucher (inklusive Kinder) zulässig.
  • Der Zutritt ist nur mit Vorlage eines gültigen Bundespersonalausweises, Reisepasses oder anderer, vergleichbarer Dokumente mit Lichtbild möglich.
  • Besucher zwischen 14 und 17 Jahren ohne Begleitung, dürfen die Anstalt nur bei Vorliegen einer Einwilligungserklärung (notwendiger Vordruck über die Homepage downloadbar) der Sorge- bzw. Erziehungsberechtigten, die mindestens 1 Woche vor dem geplanten Termin der Anstalt vorliegen muss, betreten. Es muss ein Bundespersonalausweis, Reisepass oder anderes, vergleichbares Dokument mit Lichtbild beim Betreten der Anstalt vorgelegt werden.
  • Kinder zwischen 3 und 14 Jahren dürfen die Anstalt nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten mit einem gültigen Ausweisdokument, d.h. mit Kinderpersonalausweis oder Reisepass betreten. Bei Kindern unter 3 Jahre ist die Vorlage einer Geburtsurkunde ausreichend.
  • Das Einbringen und der Besitz von Alkohol, jeglichen Drogen (inklusive Cannabis, THC-haltige Substanzen, npS) oder anderen berauschenden Substanzen in der Anstalt ist grundsätzlich verboten.
  • Alkoholisierte oder unter Drogen stehende Personen wird der Einlass in die Anstalt verwehrt.
  • Im Übrigen wird auf die geltende Besuchsordnung verwiesen.  

Während des Besuches darf nichts übergeben werden. Ausnahmen (wie z.B. dringend benötigte Papiere) sind von ihrem Angehörigen rechtzeitig (im Vorhinein!) zu beantragen und werden nicht dem Inhaftierten selbst, sondern dem Besuchsbediensteten vor dem Besuch übergeben.

Veränderte Besuchstermine für die Wochenenden. Besuche sind nur an den folgenden Terminen möglich:

Februar: 03.02. - 04.02. und 17.02.-18.02.2024
März: 02.03.-04.03. , 16.03. , sowie 30.03.-31.03.2024
April: 06.04.-07.04. und 20.04.-21.04.2024
Mai: 04.05.-05.05. , 11.05. sowie 18.05.-19.05.2024
Juni:  01.06.-02.06., 08.06. sowie 15.06.-16.06.2024

Die Besuchszeiträume bleiben davon unberührt.

Es gibt weiterhin die Möglichkeit für unsere Jugendstrafgefangenen auf Antrag über Skypen Kontakt zu den Angehörigen wie bisher aufzunehmen. Sollten Sie weiterführende Fragen haben, nutzen Sie bitte die untenstehenden Kontaktmöglichkeiten.

Bei Fragen zur Situation in der Behörde oder zu Ihren inhaftierten Angehörigen erreichen Sie uns unter:

Besuchsbereich: Dienstag bis Freitag 9:00 -11:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr

Telefonnummer: 034343 555 1330

Telefonnummer: 034343 555 1602 und 034343 555 1601

Da aufgrund von erhöhten Anrufaufkommen nicht immer ein Ansprechpartner für Sie sofort erreichbar ist, können Sie uns auch gerne Ihre Fragen per E-Mail zukommen lassen. Sie erhalten so schnell wie möglich eine Antwort.

E-Mail:  angehoerige@jsarb.justiz.sachsen.de

Besuchszeiten

Dienstag und Donnerstag  12:30 – 14:30 Uhr
Mittwoch
 12:30 – 13:30 Uhr
Samstag ( nur 1. 2. 3. WE im Monat )

09:00 – 11:00 Uhr

12:30 – 13:30 Uhr

14:00 – 16:00 Uhr

Sonntag ( nur 1. 2. 3. WE im Monat )

09:00 – 11:00 Uhr

12:30 – 13:30 Uhr

14:00 – 16:00 Uhr

 

Besuchstermine können wie folgt vereinbart werden:
•Telefonisch Dienstag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr unter Telefon: (034343) 5 55 13 30
•Per Fax über die Faxnummer (034343) 5 55 11 02
•Über einen Besuchsantrag des Jugendstrafgefangenen. Der Antrag muss 10 Tage im vor hinein unter Angabe eines Ausweichtermins abgegeben werden.
•Während der Durchführung des Besuches beim Besuchsbediensteten.
•Per E-Mail 10 Tage vorab an nachstehende E-Mail-Adresse.
Die E-Mail muss enthalten: Besuchernamen, Besuchervornamen, Geburtsdatum, Name des zu besuchenden Gefangenen, drei Terminvorschläge, Antwortadresse. Sie erhalten zeitnah eine Bestätigung per E-Mail von unseren Besuchsbediensteten.
besuchstermin@jsarb.justiz.sachsen.de

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Das Imbissangebot im Besuchsbereich ist weiterhin geöffnet. Im Rahmen dessen sind dann auch wieder Besucherbeutel zu erwerben und Sie können bis zu 50,00 € Bargeld mit einbringen zum Erwerb der Besucherbeutel und für Speisen und Getränke.

Die Jugendstrafvollzugsanstalt bietet die Möglichkeit des Besuches per Skype-Videotelefonie an.

Skypezeiten

Mittwoch 14:00 – 14:30 Uhr
Freitag

12:30 – 13:00 Uhr

14:00 – 14:30 Uhr

   

 

Um die sozialen Kontakte aufrecht zu erhalten, besteht  derzeit die Möglichkeit über Skype Kontakt zu Ihren hier untergebrachten Angehörigen aufzunehmen.

Dazu benötigen Sie ein Skype – Benutzerkonto. Der hier Untergebrachte muss die Skype - Videotelefonie beantragen und benötigt zwingend Ihren Skype – Benutzernamen. Die Terminvereinbarung erfolgt analog der bisherigen Verfahrensweise für Besuche.

Bitte beachten Sie, dass die momentan angebotene Lösung der Skype – Videotelefonie eine provisorische Übergangslösung darstellt um Ihnen soziale Kontakte während der Aussetzung der Besuchsmöglichkeiten zu ermöglichen.

Der Besitz von Bargeld ist im geschlossenen Vollzug nicht erlaubt.
Überweisungen können nur an die Landesjustizkasse Chemnitz unter Angaben der dafür notwendigen Daten gerichtet werden:

Für die Überweisung sind folgende Daten anzugeben:

Empfänger: Landesjustizkasse Chemnitz
IBAN: DE56 8700 0000 0087 0015 00
BIC:   MARKDEF 1870
Bank: Bundesbank Chemnitz (BBk)

Kunden-Referenznummer: 7007.0916.6704
Verwendungszweck: Name, Vorname, Geburtsdatum des Gefangenen, Angabe des Verwendungszweckes

Die Angaben im Verwendungszweck sind zwingend erforderlich, um die Zuordnung der Überweisung zu ermöglichen.

Haftraumtelefonie:

Die Möglichkeit das Guthabenkonto  für Telefongespräche über "Telio" aufzuladen, wurde ab sofort auf monatlich 150,-€ erhöht.

Sollten Sie Geld einzahlen wollen so können Sie den Betrag auch direkt auf das Konto von Telio einzahlen. Das Geld steht dann schneller für Telefongespräche zur Verfügung.

Empfänger: Telio

IBAN: DE58 2005 0550 1280 3281 78

BIC: HASPDEHHXXX

Verwendungszweck: Ihre 7-stellige Telio-Benutzerkontonummer

Die Jugendstrafvollzugsanstalt  haftet nicht für Beträge, die infolge mangelhafter oder unvollständiger Angaben dem Telefonkonto nicht oder nur verzögert gutgeschrieben werden können.

Jeder neuaufgenommene junge Mann bekommt am ersten Tag alle Informationen, die er an seine Angehörigen via Brief, Telefon oder beim Besuch übermitteln kann. Aus Erfahrung ist nicht jeder dazu umfänglich in der Lage. Um die Gefangenen und deren Angehörige hierbei zu unterstützen, wurde bspw. ein Angehörigenbrief entwickelt, den die jungen Männer versenden können.

Frau Seifert-Hebisch

Herr Ruppelt

Viele weitere Informationen finden Sie in den beiden Anghörigenbriefen am Ende dieser Seite.

Wir bestehen u.a. aus Mitglieder*innen, die in der JSA Regis-Breitingen beruflich tätig sind. Wir akquirieren und verwalten Spenden und Fördergelder, um so vielseitig wie möglich Projekte aus dem (sonder-)pädagogischen und therapeutischen Bereich umzusetzen oder mittellose Strafgefangene vielfältig zu unterstützen.

Vorstandsvorsitzender:
Herr Kempe
Vollzugsabteilungsleiter
gfv@jsarb.justiz.sachsen.de

Stellvertreter
Herr Haas
Vollzugsabteilungsleiter
gfv@jsarb.justiz.sachsen.de

Kulturbeauftragte:
Frau Gröger
Ästhetische Erziehung und Bildung
kunstprojekt@jsarb.justiz.sachsen.de

Kassenbeauftragte:
Frau Wagner
gfv@jsarb.justiz.sachsen.de

Spenden:
Sparkasse Borna
DE69 8605 559 211 0004 192 0
Spende (Verwendungszweck)

Angehörigenbriefe

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