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Regelungen zur Besuchsdurchführung
Stand: 31. März 2025
Sehr geehrte Besucher/Besucherinnen,
folgende Grundregeln sind für den Besuch in der JSA zu beachten:
- Jeder Inhaftierte kann monatlich 4 Stunden Besuch + 2 Stunden für nächste Angehörige (z.B. Eltern, Geschwister) empfangen.
- Pro Besuch sind 3 Besucher (inklusive Kinder) zulässig.
- Der Zutritt ist nur mit Vorlage eines gültigen Bundespersonalausweises, Reisepasses oder anderer, vergleichbarer Dokumente mit Lichtbild möglich.
- Besucher zwischen 14 und 17 Jahren ohne Begleitung, dürfen die Anstalt nur bei Vorliegen einer Einwilligungserklärung (notwendiger Vordruck über die Homepage downloadbar) der Sorge- bzw. Erziehungsberechtigten, die mindestens 1 Woche vor dem geplanten Termin der Anstalt vorliegen muss, betreten. Es muss ein Bundespersonalausweis, Reisepass oder anderes, vergleichbares Dokument mit Lichtbild beim Betreten der Anstalt vorgelegt werden.
- Kinder zwischen 3 und 14 Jahren dürfen die Anstalt nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten mit einem gültigen Ausweisdokument, d.h. mit Kinderpersonalausweis oder Reisepass betreten. Bei Kindern unter 3 Jahre ist die Vorlage einer Geburtsurkunde ausreichend.
- Das Einbringen und der Besitz von Alkohol, jeglichen Drogen (inklusive Cannabis, THC-haltige Substanzen, npS) oder anderen berauschenden Substanzen in der Anstalt ist grundsätzlich verboten.
- Alkoholisierte oder unter Drogen stehende Personen wird der Einlass in die Anstalt verwehrt.
Im Übrigen wird auf die geltende Besuchsordnung verwiesen.
Während des Besuches darf nichts übergeben werden. Ausnahmen (wie z.B. dringend benötigte Papiere) sind von ihrem Angehörigen rechtzeitig (im Vorhinein!) zu beantragen und werden nicht dem Inhaftierten selbst, sondern dem Besuchsbediensteten vor dem Besuch übergeben.
Wie in der Besucherordnung der JSA festgelegt, können Sie beim Besuch zum Erwerb und Verzehr von Speisen und Getränken insgesamt 30,00 € in Hartgeld, das heißt 5, 10 und 50 Cent sowie 1 und 2 Euro Stücke, in den Besucherbereich einbringen.
Ab sofort kann von diesem eingebrachten Geld während der Besuchsdurchführung wieder eine Besucherzuwendung für die Jugendlichen in Form von Waren aus den Snackautomaten oder Tabakautomaten erworben werden. Für den Erwerb von Tabakwaren muss der Jugendliche 18 Jahre alt sein.
Die Höhe der Besucherzuwendung wird mit maximal 10,00 € pro Besuch festgelegt.
Für den Erwerb der Besucherzuwendung wenden Sie sich bitte während der Besuchsdurchführung an die Bediensteten im Besucherbereich. Die Besucherzuwendung wird den Jugendlichen erst nach Beendigung der Besuchsdurchführung für die Mitnahme in das jeweilige Unterbringungshaus ausgehändigt.
Die Jugendstrafvollzugsanstalt bietet aktuell keine Möglichkeit des Besuches per Videotelefonie an.
Der Besitz von Bargeld ist im geschlossenen Vollzug nicht erlaubt.
Überweisungen können nur an die Landesjustizkasse Chemnitz unter Angaben der dafür notwendigen Daten gerichtet werden:
Für die Überweisung sind folgende Daten anzugeben:
Empfänger: Landesjustizkasse Chemnitz
IBAN: DE56 8700 0000 0087 0015 00
BIC: MARKDEF 1870
Bank: Bundesbank Chemnitz (BBk)
Kunden-Referenznummer: 7007.0916.6704
Verwendungszweck: Name, Vorname, Geburtsdatum des Gefangenen, Angabe des Verwendungszweckes
Die Angaben im Verwendungszweck sind zwingend erforderlich, um die Zuordnung der Überweisung zu ermöglichen.
Haftraumtelefonie:
Die Möglichkeit das Guthabenkonto für Telefongespräche über "Telio" aufzuladen, wurde ab sofort auf monatlich 150,-€ erhöht.
Sollten Sie Geld einzahlen wollen so können Sie den Betrag auch direkt auf das Konto von Telio einzahlen. Das Geld steht dann schneller für Telefongespräche zur Verfügung.
Empfänger: Telio
IBAN: DE58 2005 0550 1280 3281 78
BIC: HASPDEHHXXX
Verwendungszweck: Ihre 7-stellige Telio-Benutzerkontonummer
Die Jugendstrafvollzugsanstalt haftet nicht für Beträge, die infolge mangelhafter oder unvollständiger Angaben dem Telefonkonto nicht oder nur verzögert gutgeschrieben werden können.
Jeder neuaufgenommene junge Mann bekommt am ersten Tag alle Informationen, die er an seine Angehörigen via Brief, Telefon oder beim Besuch übermitteln kann. Aus Erfahrung ist nicht jeder dazu umfänglich in der Lage. Um die Gefangenen und deren Angehörige hierbei zu unterstützen, wurde bspw. ein Angehörigenbrief entwickelt, den die jungen Männer versenden können.
Frau Seifert-Hebisch
- Telefon:
(+49) (034343) 5 55 16 02 - kontakt.angehoerige@jsarb.justiz.sachsen.de
Herr Ruppelt
- Telefon:
(+49) (034343) 5 55 16 01 - kontakt.angehoerige@jsarb.justiz.sachsen.de
Viele weitere Informationen finden Sie in den beiden Anghörigenbriefen am Ende dieser Seite.
Angehörigenbriefe
- Kinderbrief Papa 5-11 Jahre (*.pdf, 0,82 MB)
- Jugendbrief Papa 12-17 Jahre (*.pdf, 0,33 MB)
- Besucherordnung (*.pdf, 0,47 MB)
- Faltflyer Regis U-Haft (*.pdf, 0,38 MB)
- Faltflyer Regis (*.pdf, 0,35 MB)