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Regelungen zur Besuchsdurchführung

Blick auf den Besucherbereich der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen © Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen

Stand: 31. März 2025

Sehr geehrte Besucher/Besucherinnen,

folgende Grundregeln sind für den Besuch in der JSA zu beachten:

  • Jeder Inhaftierte kann monatlich 4 Stunden Besuch + 2 Stunden für nächste Angehörige (z.B. Eltern, Geschwister) empfangen.
  • Pro Besuch sind 3 Besucher (inklusive Kinder) zulässig.
  • Der Zutritt ist nur mit Vorlage eines gültigen Bundespersonalausweises, Reisepasses oder anderer, vergleichbarer Dokumente mit Lichtbild möglich.
  • Besucher zwischen 14 und 17 Jahren ohne Begleitung, dürfen die Anstalt nur bei Vorliegen einer Einwilligungserklärung (notwendiger Vordruck über die Homepage downloadbar) der Sorge- bzw. Erziehungsberechtigten, die mindestens 1 Woche vor dem geplanten Termin der Anstalt vorliegen muss, betreten. Es muss ein Bundespersonalausweis, Reisepass oder anderes, vergleichbares Dokument mit Lichtbild beim Betreten der Anstalt vorgelegt werden.
  • Kinder zwischen 3 und 14 Jahren dürfen die Anstalt nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten mit einem gültigen Ausweisdokument, d.h. mit Kinderpersonalausweis oder Reisepass betreten. Bei Kindern unter 3 Jahre ist die Vorlage einer Geburtsurkunde ausreichend.
  • Das Einbringen und der Besitz von Alkohol, jeglichen Drogen (inklusive Cannabis, THC-haltige Substanzen, npS) oder anderen berauschenden Substanzen in der Anstalt ist grundsätzlich verboten.
  • Alkoholisierte oder unter Drogen stehende Personen wird der Einlass in die Anstalt verwehrt.

Im Übrigen wird auf die geltende Besuchsordnung verwiesen.

Während des Besuches darf nichts übergeben werden. Ausnahmen (wie z.B. dringend benötigte Papiere) sind von ihrem Angehörigen rechtzeitig (im Vorhinein!) zu beantragen und werden nicht dem Inhaftierten selbst, sondern dem Besuchsbediensteten vor dem Besuch übergeben.

Wie in der Besucherordnung der JSA festgelegt, können Sie beim Besuch zum Erwerb und Verzehr von Speisen und Getränken insgesamt 30,00 € in Hartgeld, das heißt 5, 10 und 50 Cent sowie 1 und 2 Euro Stücke, in den Besucherbereich einbringen.

Ab sofort kann von diesem eingebrachten Geld während der Besuchsdurchführung wieder eine Besucherzuwendung für die Jugendlichen in Form von Waren aus den Snackautomaten oder Tabakautomaten erworben werden. Für den Erwerb von Tabakwaren muss der Jugendliche 18 Jahre alt sein.

Die Höhe der Besucherzuwendung wird mit maximal 10,00 € pro Besuch festgelegt.

Für den Erwerb der Besucherzuwendung wenden Sie sich bitte während der Besuchsdurchführung an die Bediensteten im Besucherbereich. Die Besucherzuwendung wird den Jugendlichen erst nach Beendigung der Besuchsdurchführung für die Mitnahme in das jeweilige Unterbringungshaus ausgehändigt.

 

Nutzung Videobesuch in der JSA Regis-Breitingen (Stand 08.05.2025)

Wenn Sie keine Möglichkeit haben, den hier untergebrachten Inhaftierten regelmäßig zu besuchen, können Sie die Möglichkeit nutzen Videobesuch durchzuführen. Dies erfolgt über das Onlinekonferenzsystem BigBlueButton. Um an der Videokonferenz teilzunehmen, nehmen Sie bitte die datenschutzrechtlichen Informationen für externe Beteiligte (siehe Anhang) zur Kenntnis, der Sie mit Ihrer Teilnahme an der Videokonferenz zustimmen.

Um einen Termin für den Videobesuch zu vereinbaren, stellt der hier untergebrachte Inhaftierte wie bei normalen Besuchen einen Antrag, hier muss der Name und die E-Mailadresse von Ihnen, sowie der gewünschte Termin angegeben werden. Sie müssen vorab bereits als Besucher zugelassen sein.

Nach Prüfung durch die Besuchsabteilung erhält der Gefangene die Info zum Termin und Sie erhalten über Ihre E-Mailadresse den Termin, die festgelegte Zeit als auch den Link zur Einwahl in unser Onlinekonferenzsystem. Bitten wählen Sie sich zehn Minuten vor der festgesetzten Zeit über den gesendeten Link ein. Mit Aufnahme in die Konferenz haben Sie die Möglichkeit im unteren Bereich der Plattform Ihr Mikrofon sowie Ihre Kamera zu aktivieren. Halten Sie bitte auch Ihren gültigen Personalausweis oder Pass zur Identitätsprüfung bereit. Sollte die Videokonferenz optisch und akustisch, auch aus technischen Gründen nicht umsetzbar sein, erfolgt der Abbruch durch die Besuchsbediensteten.

Das Gespräch wird durch die Besuchsbediensteten optisch überwacht, es ist nicht genehmigt, dass andere Personen zusätzlich Kontakt aufnehmen, dies kann auch zum Abbruch des Gespräches führen.

Die Gesprächsdauer ist auf 30 Minuten festgelegt, es können folgende Zeiträume beantragt werden:

Mittwoch   14.00 Uhr bis 14.30 Uhr
Freitag 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 14.30 Uhr

Für weitere Anfragen/ Rückfragen zur Thematik können Sie sich gerne telefonisch zu den festgelegten Anmeldezeiten an unsere Besuchsabteilung unter der Nummer 034343555/1330 wenden.

 

Der Besitz von Bargeld ist im geschlossenen Vollzug nicht erlaubt.
Überweisungen können nur an die Landesjustizkasse Chemnitz unter Angaben der dafür notwendigen Daten gerichtet werden:

Für die Überweisung sind folgende Daten anzugeben:

Empfänger: Landesjustizkasse Chemnitz
IBAN: DE56 8700 0000 0087 0015 00
BIC:   MARKDEF 1870
Bank: Bundesbank Chemnitz (BBk)

Kunden-Referenznummer: 7007.0916.6704
Verwendungszweck: Name, Vorname, Geburtsdatum des Gefangenen, Angabe des Verwendungszweckes

Die Angaben im Verwendungszweck sind zwingend erforderlich, um die Zuordnung der Überweisung zu ermöglichen.

Haftraumtelefonie:

Die Möglichkeit das Guthabenkonto  für Telefongespräche über "Telio" aufzuladen, wurde ab sofort auf monatlich 200,-€ erhöht.

Sollten Sie Geld einzahlen wollen so können Sie den Betrag auch direkt auf das Konto von Telio einzahlen. Das Geld steht dann schneller für Telefongespräche zur Verfügung.

Empfänger: Telio

IBAN: DE58 2005 0550 1280 3281 78

BIC: HASPDEHHXXX

Verwendungszweck: Ihre 7-stellige Telio-Benutzerkontonummer

Die Jugendstrafvollzugsanstalt  haftet nicht für Beträge, die infolge mangelhafter oder unvollständiger Angaben dem Telefonkonto nicht oder nur verzögert gutgeschrieben werden können.

Jeder neuaufgenommene junge Mann bekommt am ersten Tag alle Informationen, die er an seine Angehörigen via Brief, Telefon oder beim Besuch übermitteln kann. Aus Erfahrung ist nicht jeder dazu umfänglich in der Lage. Um die Gefangenen und deren Angehörige hierbei zu unterstützen, wurde bspw. ein Angehörigenbrief entwickelt, den die jungen Männer versenden können.

Frau Seifert-Hebisch

Herr Ruppelt

Viele weitere Informationen finden Sie in den beiden Anghörigenbriefen am Ende dieser Seite.

Angehörigenbriefe

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