Schriftverkehr mit Gefangenen
Hinweise zum Schriftverkehr mit Inhaftierten und Untergebrachten
Postalischer Schriftverkehr
- Bitte beachten Sie, dass Ihren Briefen grundsätzlich keine anderen Gegenstände, insbesondere Zeitungen und Geld, beigefügt werden dürfen.
- Vermeiden Sie bitte, gefütterte Briefumschläge zu verwenden.
- Aufkleber auf Briefumschlägen und Briefpapier erschweren die Kontrolle auf verbotene Gegenstände (§ 33 Abs.2 SächsStVollzG, § 34 Abs. 2 SächsSVVollzG) und sind daher nicht gestattet.
- Unerlaubte Briefeinlagen können auf Kosten des Empfängers an den Absender zurückgesandt werden.
- Eingehende Schreiben, die mit Gebühren belastet sind, werden nur angenommen, wenn der Empfänger dafür aufkommen möchte.
- Der Schriftwechsel darf überwacht werden, soweit es wegen einer Gefährdung der Erreichung des Vollzugsziels oder aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung in der Anstalt erforderlich ist (§ 34 SächsStVollzG, § 35 SächsSVVollzG).
Elektronischer Nachrichtenempfang (E-Mails)
Gefangene und Untergebrachte haben die Möglichkeit, elektronische Nachrichten (E-Mails) über das Funktionspostfach der Justizvollzugsanstalt Bautzen e-postjva@jvabz.justiz.sachsen.de zu empfangen. Für Untersuchungsgefangene und Personen, bei denen aufgrund eines bestehenden Haftbefehls beschränkende Maßnahmen bezüglich der Briefüberwachung angeordnet sind, ist diese Art von Informationsübermittlung ausgeschlossen.
Gefangene und Untergebrachte können pro Woche drei Nachrichten per E-Mail empfangen, welche ihnen ausgedruckt ausgehändigt werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht. Sollten weitere E-Mails eingehen, werden diese ohne Benachrichtigung gelöscht. Erlaubt sind lediglich Nachrichten mit bis zu 4.000 Zeichen. Die Nachricht darf keine Links und Anhänge enthalten.
Für die Zuordnung der E-Mail Nachricht ist die Angabe der vollständigen und richtigen Buchnummer des Gefangenen bzw. Untergebrachten im Betreff erforderlich. Nachrichten ohne oder mit falscher Buchnummer werden ohne Benachrichtigung gelöscht.
Sofern eine E-Mail für die Gefangenen bzw. Untergebrachten zu einer Zeit eingeht, zu welcher derjenige nicht mehr in der Justizvollzugsanstalt Bautzen inhaftiert bzw. untergebracht ist, wird diese ebenfalls ohne Benachrichtigung gelöscht.
Eine Möglichkeit, auf E-Mails zu antworten oder eigenständig E-Mails zu versenden, besteht für Gefangene und Untergebrachte nicht.