Geldeinzahlungen
Überweisungen von Geldern an Gefangene und Untergebrachte
Bargeld ist im geschlossenen Vollzug und in der Sicherungsverwahrung nicht erlaubt. Es ist Ihnen jedoch möglich, Geld auf das Eigengeldkonto des Gefangenen oder des Untergebrachten zu überweisen.
Dies muss
- unter Angabe des Verwendungszwecks erfolgen und
- der Wiedereingliederung (z.B. Kosten der Gesundheitsfürsorge, Aus- und Fortbildung, Fahrtkosten anlässlich Lockerungen, Schuldenregulierung) dienen.
- Überweisungen sind außerdem für den Zugangseinkauf und dreimal im Jahr für den Sondereinkauf möglich. (Die zulässigen Beträge können bei dem Empfänger erfragt werden.)
Das Geld darf nur für diese Zwecke verwendet werden. Der Anspruch auf Auszahlung ist nicht übertragbar.
Beachten Sie bitte, dass Pfändungen und Aufrechnungen öffentlicher Kassen der Zweckbestimmung vorgehen! Informieren Sie sich daher vor einer Überweisung bei dem Empfänger, ob die Einzahlung dem Pfändungsschutz unterliegt.
Überweisungen müssen an die Landesjustizkasse Chemnitz unter Angabe der dafür notwendigen Daten gerichtet werden. Für die Überweisung sind folgende Daten anzugeben:
Empfänger: Landesjustizkasse Chemnitz/ Bundesbank Chemnitz
IBAN: DE56 8700 0000 0087 0015 00
BIC: MARKDEF 1870
Verwendungszweck: Justizvollzugsanstalt Bautzen – 1173, Name, Vorname, Geb.-Datum des Gefangenen, Verwendungszweck des Geldes (z.B. Sondereinkauf)