1. Bezahlung offener Geldstrafen (Zur Vermeidung von Haft, der sogenannten Ersatzfreiheitsstrafe)
Die Bezahlung offener Geldstrafen zur Abwendung von Ersatzfreiheitsstrafen, in bar, erfolgt grundsätzlich bei der Gerichtszahlstelle im Amtsgericht Bautzen unter der Adresse:
Amtsgericht Bautzen
Lessingstraße 7
02625 Bautzen.
Die Öffnungszeiten der Gerichtszahlstelle sind zu beachten. Diese sind:
Dienstag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Besuchsregelungen:
Sie können Ihren Angehörigen in der Regel 4,5 Stunden im Monat besuchen. Der Besuch wird auf 3 Besuche zu 1,5 Stunden aufgeteilt. Der Erstbesuch muss 14 Tage vor dem geplanten Termin beantragt werden. Notwendig sind die Angaben von Datum und Uhrzeit, ein eventueller Ersatztermin sowie die Namen und Adressen der teilnehmenden Besucher. Eine Terminbestätigung erhalten Sie über Ihren Angehörigen. Im Interesse eines pünktlichen Ablaufs werden Sie gebeten, mindestens 20 Minuten vor dem eigentlichen Besuchstermin zu erscheinen. Nach dem Erstbesuch können Sie direkt den nächsten Besuchstermin mit den Bediensteten absprechen.
Zu einem Besuch werden in der Regel höchstens 3 Personen zugelassen, wobei Minderjährige, die noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben, nur in Begleitung Erwachsener die JVA Bautzen betreten dürfen. Jeder Besucher muss sich mit einem gültigen Personaldokument ausweisen (Kinder ab 14 Jahren).
Besucher dürfen keine persönlichen Gegenstände in den Besuchsbereich mit einbringen; lediglich Hartgeld zum Kauf von Getränken ist zugelassen. Ohne Genehmigung darf nichts entgegengenommen oder übergeben werden. Es besteht die Möglichkeit, dem Angehörigen 3-mal monatlich einen Genussbeutel (Tabakwaren, Kaffee, Süßigkeiten) nach der Besuchsdurchführung aushändigen zu lassen. Dazu lösen Sie bitte an dem in der Anstalt befindlichen Automaten eine Wertmarke (zzt. 10 Euro).
Besuchszeiten:
Montag:
09.00 - 10.30 Uhr
12.30 - 14.00 Uhr
12.30 - 15.30 Uhr (Langzeitbesuch)
14.30 - 16.00 Uhr
Dienstag:
12.30 - 14.00 Uhr
12.30 - 15.30 Uhr (Langzeitbesuch)
14.30 - 16.00 Uhr
16.30 - 18.00 Uhr
Mittwoch:
09.00 - 10.30 Uhr
12.30 - 14.00 Uhr
12.30 - 15.30 Uhr (Langzeitbesuch)
14.30 - 16.00 Uhr
Donnerstag:
09.00 - 10.30 Uhr
12.30 - 14.00 Uhr
12.30 - 15.30 Uhr (Langzeitbesuch)
14.30 - 16.00 Uhr
Samstag: (1. und 3. Wochenende im Monat)
09.30 - 11.00 Uhr
12.30 - 14.00 Uhr
12.30 - 15.30 Uhr (Langzeitbesuch)
14.30 - 16.00 Uhr
Sonntag: (1. und 3. Wochenende im Monat)
09.30 - 11.00 Uhr
12.30 - 14.00 Uhr
12.30 - 15.30 Uhr (Langzeitbesuch)
14.30 - 16.00 Uhr
Angehörigenarbeit
"Das Erste, was der Mensch im Leben vorfindet,
das Letzte, wonach er die Hand ausstreckt,
das Kostbarste, was er im Leben besitzt,
ist die Familie." (Adolf Kolping)
Angehörige sind eine unverzichtbare Unterstützung für die Gefangenen während der Haftzeit und auch wichtige Ansprechpartner*innen für die Bediensteten der Justizvollzugsanstalt. Darüber hinaus ist uns bewusst, dass durch die Inhaftierung eines Familienmitgliedes, bei den Angehörigen eine neue, manchmal sehr unerwartete und vor allem schwierige Lebenssituation entsteht. Unsere ganze Arbeit basiert nicht auf einem Dienst für den Menschen, sondern auf der Arbeit mit dem Menschen. Fühlen Sie sich eingeladen, sich an unsere Angehörigenbeauftragten zu wenden, wenn Sie sich als Angehörige*r über den Haftalltag informieren und Sie mit ihren Fragen, Wünschen, Sorgen und Problemen nicht allein gelassen werden möchten.
Die Angehörigenbeauftragen der Justizvollzugsanstalt Bautzen sind:
Frau Franke Bedienstete der Besuchsabteilung
Herr Kubasch Bediensteter der Besuchsabteilung
Wenn es gelingt, hilfreiche soziale Kontakte aufrecht zu erhalten als auch eine gegenseitige Verantwortungsübernahme für sich und seine Angehörigen zu stärken, so erhöht sich die Tragfähigkeit des sozialen Empfangsraumes für jeden einzelnen Haftentlassenen und es gelingt eine schnellere Integration.
Kontaktieren Sie uns gern oder belesen sich im Angehörigenflyer.
telefonische Sprechzeiten:
Dienstag 13.00 - 16.00 Uhr und
Freitag 09.00 - 11.30 Uhr
(und nach Vereinbarung)
Telefon:
(+49) (+49) (03591) 5 89 12 34
Breitscheidstraße 4
02625 Bautzen
Vorsitzender:
Herr Georg Kanig
Stellvertreter:
Frau Jana Stahn
Herr Bernd Domschke
Mitglieder:
Herr Marko Schiemann, MdL, Fraktion CDU
Herr Frank Peschel, MdL, Fraktion AfD
Herr Matthias Knaak
Herr Hartmut Vogel
Herr Roland Homola
Alle im Moment im Freistaat Sachsen zu besetzenden Stellen finden Sie hier:
Transparenzhinweis:
Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen.
Die Justizvollzugsanstalt Bautzen ist eine transparenzpflichtige Stelle.