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Unsere Vollzugsphilosophie

... weil uns Ihre Sicherheit wichtig ist, wollen wir Gefangene befähigen, ohne Straftaten zu leben. Folglich dienen nicht nur Mauern und Sicherheitstechnik Ihrem Schutz, sondern auch unsere vielfältige Arbeit mit Gefangenen.

Sicherheit und Ordnung sollen Gefangene voreinander und Bedienstete vor Gefangenen schützen, ermöglichen erst einen Behandlungsvollzug und vermitteln den Bürgern Schutz vor Entweichungen und Straftaten.

Wir glauben an die Veränderbarkeit von Gefangenen. Nicht von allen, denn manche können sich aufgrund schwerer psychosozialer Störungen nicht verändern; andere wollen sich nicht verändern, entweder weil sie Gewohnheitstäter sein wollen, oder weil sie sich mit den Schattenseiten ihrer Biographie und Persönlichkeit nicht auseinander setzen wollen.
Engagement der Bediensteten, eine vertrauensvolle Atmosphäre, eine intensive Gesprächskultur - all dies gelingt nicht immer - sind Grundlagen eines behandlungsorientierten Vollzuges.
Uns ist bewusst, dass nicht wenige Menschen Behandlung und Betreuung von Gefangenen für überflüssig halten. Viele Gefangene haben jedoch psychosoziale Störungen und Schwierigkeiten, gesellschaftliche Normen einzuhalten. Ein Verwahrvollzug würde dies negativ verstärken und hätte zur Folge, dass viele Entlassene in Freiheit gegenüber der Bevölkerung aggressiver wären und weniger Hemmungen zur Begehung von Straftaten hätten als vor der Inhaftierung. Deshalb bedeutet Arbeit am gefangenen Menschen zugleich Schutz der Bürger.

Der Gesetzgeber formuliert dazu in § 2 Strafvollzugsgesetz:
»Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel). Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.« 

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