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Aufgaben, Zuständigkeit
Unsere Aufgaben:
- Resozialisierung der Gefangenen durch vielfältige Behandlungsangebote
- Schutz der Bevölkerung vor weiteren Straftaten durch diese Resozialisierung und durch sichere Unterbringung der Gefangenen
Unsere schwerpunktmäßige Zuständigkeit laut Vollstreckungsplan für den Freistaat Sachsen:
Vollzug von Freiheitsstrafen an männlichen erwachsenen Gefangenen aus dem
- Landgerichtsbezirk Bautzen
- Landgerichtsbezirk Görlitz (Strafen über 2 Jahre)
- Landgerichtsbezirk Dresden, Amtsgerichtsbezirke Dresden, Pirna, Dippoldiswalde und Meißen (i. W. Strafen über einem Jahr)
Die JVA Bautzen ist seit Januar 2013 auch zuständig für den Vollzug der Sicherungsverwahrung an Männern. In der Sicherungsverwahrung befinden sich Personen, die auch nach Verbüßung ihrer Freiheitsstrafe noch gefährlich sind. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 wird diesen Personen ein Sonderopfer zum Schutz der Allgemeinheit auferlegt. Danach müssen über den unabdingbaren Entzug der „äußeren“ Freiheit hinaus weitere Belastungen vermieden werden. Die gesetzliche Ausgestaltung des Vollzugs der Sicherungsverwahrung soll durch das Ziel bestimmt werden, den Untergebrachten eine Entlassungsperspektive zu eröffnen. Die Sicherungsverwahrung ist deutlich vom Strafvollzug abzugrenzen und klar therapeutisch darauf auszurichten, die von den Untergebrachten ausgehende Gefahr zu minimieren und auf diese Weise die Dauer der Freiheitsentziehung auf das unbedingt erforderliche Maß zu reduzieren