Vollzugsgestaltung
Es gibt zwei besonders wichtige Prinzipien:
Die differenzierte Unterbringung im geschlossenen Vollzug erfolgt nach der Strafzeitlänge, der Persönlichkeit und evtl. bereits vorhandener Hafterfahrung und soll den unterschiedlichen Bedürfnissen und Möglichkeiten der Gefangenen Rechnung tragen.
Differenziert wird in sechs Haftbereichen nach
Erstinhaftierten und Mehrfachinhaftieren, nach Kurz- und Langstrafigen,
nach der Persönlichkeit und dem Vollzugsverhalten sowie der Sicherheitsverwahrung.
Die Offene Abteilung befindet sich vor der Anstaltsmauer.
Der Stufenvollzug soll Gefangenen einen Anreiz für eine positive Weiterentwicklung bieten:
1. Regelvollzug
2. Förder-Wohngruppen mit etwas gelockerter Vollzugsgestaltung
3. Offener Vollzug mit erheblich gelockerter Vollzugsgestaltung
Gefangene können sich durch Annahme von Behandlungsangeboten und ihr persönliches Verhalten bewähren und sich für die Aufnahme in eine höhere Stufe empfehlen.