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E-Mail-Empfang für Strafgefangene

Mit einer Änderung des sächsischen Strafvollzugsgesetzes wurde die Grundlage für den elektronischen Nachrichtenempfang (E-Mail) von Strafgefangenen geschaffen.

Dies ermöglicht ein interaktives Kontaktformular, über das Sie elektronische Nachrichten an Strafgefangene senden können, die in der Justizvollzugsanstalt Dresden inhaftiert sind.

Kontaktformular: https://fs.egov.sachsen.de/formcycle/form/provide/9741/

 

Die Nutzung des Kontaktformulars erfolgt gemäß den Nutzungsbedingungen zum elektronischen Nachrichtenempfang für Strafgefangene (E-Mail).

Ausfüllen des Formulars:

  • Geben Sie die vollständige und korrekte Gefangenenbuchnummer ein. Diese erhalten Sie vom Inhaftierten
  • Geben Sie das Geburtsdatum des Gefangenen ein, um eine eindeutige Verifizierung zu gewährleisten.
  • Verfassen Sie die Nachricht im Textfeld (maximal 4.000 Zeichen).
  • Beachten Sie, dass keine Links oder Anlagen versendet werden dürfen.

Datenschutz und Einwilligung:

  • Lesen Sie die jeweils geltende Datenschutzerklärung im PDF-Format, die im Formularbereich bereitgestellt wird.
  • Bestätigen Sie die Kenntnisnahme der Datenschutzrichtlinien durch Setzen des Häkchens im Feld „Ich habe die Datenschutzrichtlinien zur Kenntnis genommen“.
  • Ohne diese Zustimmung kann das Formular nicht versendet werden.

Überprüfen Sie alle Eingaben auf Richtigkeit.

  • Senden Sie das Formular ab.
  • Nach erfolgreichem Versand werden die Daten sofort automatisiert gelöscht; es verbleiben keine Daten im öffentlichen Bereich.

Nach dem Versand:

  • Der Versand gilt als Nachweis der erteilten Einwilligung des Absenders.
  • Die Nachricht wird nach automatisierter Prüfung in das Modul-„E-Mail“ im persönlichen Bereich des Gefangenen am Informationsterminal angezeigt, sofern alle Kriterien erfüllt sind.

Weitere Hinweise:

  • Bei falscher Gefangenenbuchnummer oder wenn der Strafgefangene nicht in der jeweiligen JVA/JSA inhaftiert ist, werden die Nachrichten ohne Benachrichtigung gelöscht.
  • Es erfolgt keine Eingangsbestätigung.

 

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