E-Mail-Empfang für Strafgefangene
Mit einer Änderung des sächsischen Strafvollzugsgesetzes wurde die Grundlage für den elektronischen Nachrichtenempfang (E-Mail) von Strafgefangenen geschaffen.
Dies ermöglicht ein interaktives Kontaktformular, über das Sie elektronische Nachrichten an Strafgefangene senden können, die in der Justizvollzugsanstalt Dresden inhaftiert sind.
Kontaktformular: https://fs.egov.sachsen.de/formcycle/form/provide/9741/
Die Nutzung des Kontaktformulars erfolgt gemäß den Nutzungsbedingungen zum elektronischen Nachrichtenempfang für Strafgefangene (E-Mail).
Ausfüllen des Formulars:
- Geben Sie die vollständige und korrekte Gefangenenbuchnummer ein. Diese erhalten Sie vom Inhaftierten
- Geben Sie das Geburtsdatum des Gefangenen ein, um eine eindeutige Verifizierung zu gewährleisten.
- Verfassen Sie die Nachricht im Textfeld (maximal 4.000 Zeichen).
- Beachten Sie, dass keine Links oder Anlagen versendet werden dürfen.
Datenschutz und Einwilligung:
- Lesen Sie die jeweils geltende Datenschutzerklärung im PDF-Format, die im Formularbereich bereitgestellt wird.
- Bestätigen Sie die Kenntnisnahme der Datenschutzrichtlinien durch Setzen des Häkchens im Feld „Ich habe die Datenschutzrichtlinien zur Kenntnis genommen“.
- Ohne diese Zustimmung kann das Formular nicht versendet werden.
Überprüfen Sie alle Eingaben auf Richtigkeit.
- Senden Sie das Formular ab.
- Nach erfolgreichem Versand werden die Daten sofort automatisiert gelöscht; es verbleiben keine Daten im öffentlichen Bereich.
Nach dem Versand:
- Der Versand gilt als Nachweis der erteilten Einwilligung des Absenders.
- Die Nachricht wird nach automatisierter Prüfung in das Modul-„E-Mail“ im persönlichen Bereich des Gefangenen am Informationsterminal angezeigt, sofern alle Kriterien erfüllt sind.
Weitere Hinweise:
- Bei falscher Gefangenenbuchnummer oder wenn der Strafgefangene nicht in der jeweiligen JVA/JSA inhaftiert ist, werden die Nachrichten ohne Benachrichtigung gelöscht.
- Es erfolgt keine Eingangsbestätigung.