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Geldeinzahlungen

Informationen zum bargeldlosen Zahlungsverkehr in der Justizvollzugsanstalt Dresden

In der Justizvollzugsanstalt Dresden ist nur bargeldloser Zahlungsverkehr über die Landesjustizkasse Chemnitz möglich.
Dies gilt auch für zweckbestimmte Einzahlungen wie z. B. Schreib-, Lern- und Bastelmaterial.

Überweisungen können nur an die Landesjustizkasse Chemnitz unter Angabe der dafür notwendigen Daten gerichtet werden.

Für die Überweisung sind folgende Daten anzugeben:

Empfänger: Landesjustizkasse Chemnitz
IBAN: DE56 8700 0000 0087 0015 00
BIC: MARKDEF1870
Bundesbank Chemnitz
Kundenreferenznummer: 7092 0904 1244
Verwendungszweck: Name, Vorname  und Geburtsdatum des Gefangenen

Ausgenommen von dieser Regelung sind Einzahlungen von Bargeld für Untersuchungsgefangene beim Erstbesuch bis zu einer Höhe von 150,00 €.
Die Bezahlung von Geldstrafen wird grundsätzlich von den Gerichtszahlstellen am Amtsgericht und am Landgericht entgegengenommen. Nur in Ausnahme erfolgt eine Annahme der Gelder durch die Justizvollzugsanstalt Dresden.

Gelder aus Briefeinlagen werden dem Konto Ihrer Angehörigen gutgeschrieben, stehen ihnen aber nicht zu Verfügung.

Beachten Sie bitte, dass Überweisungen von Ihrem Kreditinstitut über die Landesjustizkasse auf das Konto Ihrer Angehörigen in der Anstalt bis zu zwei Wochen dauern können.

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