Zutrittsvoraussetzungen für den Besuch von Gefangenen in der JVA Görlitz
Konsequenzen aus der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 5. November 2021
Aufgrund des weiteren rasanten Anstieges der Inzidenzen und der Bettenauslastung in den Krankenhäusern - mit Stand 8. November 2021 lag die 7-Tage-Inzidenz in 4 sächsischen Landkreisen über 600 und die sachsenweite Auslastung der Normalbetten mit Coronapatienten bei über 1329, die der Intensivbetten bei 268 – wurde die SächsCoronaSchVO zum 8. November 2021 vorzeitig geändert und engere Schutzmaßnahmen festgelegt. Die aktuelle Verordnung gilt bis einschließlich 25. November 2021.
a. Besuche von Gefangenen
Alle Besucher von Gefangenen haben grundsätzlich einen gültigen/vollständigen Genesenen- bzw. Impfnachweis oder einen tagesaktuellen Testnachweis (bei Antigen-Schnelltest max. 24 Stunden und bei PCR-Test max. 48 Stunden zuvor abgenommen; vgl. § 4 Absatz 3 SächsCoronaSchVO) vorzulegen. Der Testnachweis ist grundsätzlich über einen externen legitimierten Anbieter (siehe § 6 Absatz 1 und 2 Coronavirus-Testverordnung) zu erbringen. Befreit von der Pflicht zur Vorlage eines Nachweises der 3 G sind nur Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres bzw. bis zur Einschulung. Diese gelten als negativ, sofern keine Symptome vorliegen und eine Zutrittsgewährung deshalb ausscheidet.
Auch Kinder im Schulalter, die generell einer zweimal wöchentlichen Testpflicht in der Schule unterliegen, müssen den Testnachweis erbringen. Es genügt hier eine Bescheinigung der Schule über einen negativen Test unter Aufsicht.
Für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, wie Polizeibeamte, Richter, Staatsanwälte oder Gerichtsvollzieher, gilt die Pflicht zur Vorlage eines 3G-Nachweises ebenfalls. Zum Nachweis des tagesaktuellen Tests genügt eine Bescheinigung der Dienststelle über einen beaufsichtigten negativen Test.
Auch für Rechtsanwälte gilt die Pflicht zur Vorlage eines 3G-Nachweises. Zum Nachweis des tagesaktuellen Tests genügt eine Bescheinigung der Kanzlei über einen beaufsichtigten negativen Test.
Das strikte Kontaktverbot der Besucher mit den Gefangenen besteht dann nicht mehr. Die Pflicht zum Tragen des medizinischen Mund-Nasen-Schutzes bleibt bestehen.
Sollte ein Besucher, der mit dem Besuch eine erforderliche Funktion (beispielsweise Anhörung, Vernehmung, Verteidigergespräch) erfüllt, den 3G-Nachweis ablehnen, ist eine Durchführung bei strengem Kontaktverbot und Plexiglasabtrennung zu prüfen.
b. externe Mitarbeiter bzw. andere Externe
Externe, die regelmäßig – wie ein Bediensteter – in der JVA tätig sind, z.B. Ausbilder, Lehrer, Sucht- oder Schuldnerberater, Seelsorger, Honorarärzte, unterliegen als Beschäftigte mit Kundenkontakt einer Testpflicht nach § 7 Absatz 2 SächsCoronaSchVO zweimal wöchentlich. Auf die Durchführung dieser Tests bei deren Arbeitgeber oder als Selbständige soll die Anstalt in geeigneter Weise dringen.
Externe, die nur unregelmäßig Zutritt zur Anstalt erhalten, müssen - unabhängig davon, ob Gefangenenkontakt besteht - vor Zutrittsgewährung einen 3 G-Nachweis analog den Regelungen unter a. führen.
Baugeschichte
Hier erhalten Sie Informationen zur Baugeschichte der JVA Görlitz.
1863 - 1865
Bau des Gerichtsgefängnisses auf dem nördlichen Teil des Postplatzes hinter dem neu errichteten Landgericht.
1905 - 1909
Erweiterung des Gefängnisses bis zu den Ausmaßen der Gegenwart.
Im Ergebnis des Anbaus an das Landgericht erfolgte die Erweiterung des Gerichtsgefängnisses in nördliche Richtung. An das bisherige, in rechtwinkliger Form bestehende Gebäude erfolgte der Anbau eines Kreuzbaus nach amerikanischem Vorbild.
Durch die Aufstockung der ehemaligen Schirrmeisterei sowie eines Zellentraktes im alten Gebäude, wurde ein zusätzlicher Arbeitsraum und Platz für einen Saal als Gefängniskirche gewonnen.
1918 - 1933
Modernisierung der elektrischen Anlage.
Einbau einer Zentralheizung.
Errichtung eines Fuhrparks und Ausrüstung mit Kraftfahrzeugen.
1967
Einbau der Sanitäranlagen in den Hafträumen.
Aus diesem Grund erfolgte die Unterbringung der männlichen Untersuchungsgefangenen im Objekt Rathausstraße (jetzt Jüdenstraße).
Diese Maßnahme wurde im Dezember 1967 abgeschlossen.
1993
Abriss des alten Heizhauses und Errichtung eines modernen Heizhauses.
1994
Übergabe des rekonstruierten Haftbereiches Flügel C.
1995
Am 9. Januar erfolgte die Inbetriebnahme der rekonstruierten und modernisierten Küche für die Gefangenenversorgung.
2000 - 2002
Abriss des ehemaligen Produktionsgebäudes und der darin befindlichen Garagen.
Übernahme der neu errichteten Garagen.
Errichtung eines modernen dreigeschossigen Torwachgebäudes mit Hauswerkstatträumen, Produktionsräumen, Besucherbereich und Gesprächsräumen.
Umbau des Verwaltungsbereiches in drei Bauabschnitten.
Erweiterung der Anstalt durch den Neubau des Sozialgebäudes auf dem Gelände des Hinterhauses Luisenstraße 6.
2003
Beginn der Sanierung des Haftbereiches Flügel B.
2004
Abschluss und Übergabe des Haftbereiches Flügel B.
Januar 2005 - März 2007
Große Baumaßnahme Sanierung Haftflügel A.
April 2006
Installation einer Solaranlage für die Warmwasserversorgung.
April 2007 - Juli 2008
Große Baumaßnahme Sanierung Haftflügel C.
Grundlagen und Verwirklichung
Mit Wirkung vom 01.06.2013 ist das Sächsische Strafvollzugsgesetz in Kraft getreten. Es regelt einen auf Behandlung und Resozialisierung abgestellten Strafvollzug, ohne berechtigte Sicherheitsinteressen der Bürgerinnen und Bürger aus den Augen zu verlieren.
Große Bedeutung für einen erfolgreichen Justizvollzug misst das neue Gesetz einer familienorientierten Ausrichtung des Strafvollzugs und allgemein allen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung positiver sozialer Bindungen der Gefangenen während der Haft bei.
Um dieser Ausrichtung gerecht zu werden, gründete sich im Mai 2013 die Landesarbeitsgruppe "Familienorientierte Vollzugsgestaltung". Ziel ist es, ein Konzept familienorientierter Angebote zu etablieren und dieses qualitativ, konzeptionell und einheitlich für die sächsischen Justizvollzugsanstalten weiterzuentwickeln.
Ihre Ansprechpartnerin für die Familienorientierung in der JVA Görlitz: Frau Linda Vogt.
Justizvollzugsanstalt Görlitz
Postplatz 18
02826 Görlitz Postanschrift:
Justizvollzugsanstalt Görlitz
Frau Linda Vogt
Postplatz 18
02826 Görlitz
Telefon: +49 3581 462-433
Telefax: +49 3581 462-417
Arbeitstherapeutische Maßnahmen, Arbeitstraining, schulische und berufliche Qualifizierungsmaßnahmen und Arbeit dienen insbesondere dem Ziel, die Fähigkeit der Gefangenen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach der Entlassung zu vermitteln, zu erhalten oder zu fördern. Sofern den Gefangenen Arbeit zugewiesen wird, soll diese möglichst deren Fähigkeiten, Fertigkeiten und Neigungen entsprechen.
In den Justizvollzugsanstalten werden daher Arbeitsbetriebe eingerichtet.
Diese Arbeitsbetriebe sollen betriebswirtschaftlich organisiert zur sinnvollen Beschäftigung der Gefangenen beitragen.
Die Leistungen und Erzeugnisse der Arbeitsbetriebe dienen einerseits zur Deckung des Bedarfs der Behörden, andererseits soll durch den Verkauf im freien Markt ein wirtschaftliches Ergebnis erreicht werden.
Eine Auswahl von Produkten, die in den sächsischen Justizvollzuganstalten hergestellt werden, sind im Onlineshop unter dem Link am Ende der Seite erhältlich:
Leiterin der Arbeits- und Wirtschaftsverwaltung
Frau Diana Freitag
Besucheradresse:Justizvollzugsanstalt Görlitz
Postplatz 18
02826 Görlitz Postanschrift:
Justizvollzugsanstalt Görlitz
Frau Diana Freitag
Postplatz 18
02826 Görlitz
Telefon: +49 3581 462-420
Telefax: +49 3581 462-417
E-Mail: diana.freitag@jvagr.justiz.sachsen.de
Die beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen werden von externen Bildungsträgern durchgeführt und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und aus Landeskofinanzierungsmitteln des Freistaates Sachsen finanziert.
In der Justizvollzugsanstalt Görlitz besteht für 20 Strafgefangene die Möglichkeit an einer beruflichen Qualifizierungsmaßnahme eines externen Bildungsträgers teilzunehmen. Hierbei handelt es sich um eine »Modulare Weiterbildung im Berufsfeld Metall und Elektrotechnik«.
Nach erfolgreicher Absolvierung des Grundkurses in den zwei Berufsfeldern besteht die Möglichkeit nach dem sächsischen Qualifizierungspass Modulprüfungen vor der Industrie- und Handelskammer abzulegen bis hin zur Facharbeiterprüfung.
Ein weiteres Projekt durch einen externen Bildungsträger zielt auf die erfolgreiche Wiedereingliederung der Strafgefangenen in den ersten Arbeitsmarkt.
Durch die Vermittlung von sozialpädagogischen Inhalten sollen die Gefangenen lernen, den Anforderungen des Alltags außerhalb
des Strafvollzuges gerecht zu werden und diesen selbst zu strukturieren.
Für die Freizeitgestaltung stehen folgende Bereiche zur Verfügung:
- Kunstgruppe
- Kraftsport
- Tischtennis
- Volleyball
- Badminton
- Ausleihe von Musikinstrumenten
- Nutzung der Anstaltsbücherei
Die Gefangenen haben darüber hinaus die Möglichkeit, an den von Bediensteten organisierten Sportgruppen teilzunehmen. Fußball, Schach und Tischtennis sind gemeinsame Freizeitbeschäftigungen.
Unsere Kunstgruppe unter Leitung von Herrn Stoykow nimmt regelmäßig an einer internationalen Gefängniskunstausstellung in Polen teil.
Die Gefangenen der Justizvollzugsanstalt Görlitz sind mehrfache Preisträger der internationalen Kunstaustellung in Sztum/Polen.
In den Gerichtsgebäuden in Bautzen und Görlitz wurden ebenfalls schon Kunstwerke präsentiert.
Aufgaben und Mitglieder
Die wichtigsten Aufgaben des Anstaltsbeirates sind:
- Anregungen und Verbesserungsvorschläge für die Gestaltung des Vollzuges
- Mitwirkung bei der Betreuung der Gefangenen und ihrer Eingliederung nach der Entlassung
- Förderung des Kontaktes zwischen Anstalt und Öffentlichkeit
Mitglieder des Beirates sind:
Vorsitzende des Beirates:
Frau Martina Weber
2. Beigeordnete des Landrates
Landratsamt Görlitz
Stellv. Vorsitzender des Beirates:
Herr Christoph Duscha
Stellv. Kanzler der
Hochschule Zittau - Görlitz
Mitglieder des Anstaltsbeirates:
Herr Dr. Klaus Sommerkorn
Ruheständler
Herr Enrico Michael
Verein für Straffälligenhilfe Görlitz e.V.
Herr Andreas Oyen
Justiziar des Bischöflichen Ordinariats Görlitz
Bistum Görlitz
Parlamentarische Beiratsmitglieder:
Frau Ines Kummer, MdL
Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Herr Sebastian Wippel, MdL
AfD - Fraktion