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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Produkte und Dienstleistungen der sächsischen Justizvollzugsanstalten (gültig ab 1. Juni 2020)

1. Geltungsbereich

Für Geschäftsbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen, vertreten durch das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, dieses vertreten durch den Leiter/die Leiterin der jeweiligen Justizvollzugsanstalt (nachfolgend JVA) und einem Kunden über den Erwerb von Fertigwaren, Sonderanfertigungen oder Dienstleistungen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn die JVA der Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Preise

Die von der JVA ausgewiesenen Preise sind frei bleibend und stellen kein verbindliches Angebot dar. Für Fertigwaren und Dienstleistungen der Arbeitsbetriebe der JVA gelten die jeweils bei Vertragsschluss gültigen Listenpreise. Für Sonderanfertigungen ermittelt die JVA den Preis durch auftragsbezogene Kalkulation. Wurde kein Festpreis vereinbart, so erfolgt die Abrechnung nach Aufwand zu den jeweils gültigen Arbeitslöhnen und entstandenen Material- und Nebenkosten.

Die Kosten für einen etwaigen Versand sind – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben - nicht in den Listenpreisen enthalten. Sie werden von der JVA gesondert berechnet und sind vom Kunden zu tragen. Handelsübliche Verpackungen sind im Preis enthalten. Ist eine Spezialverpackung notwendig, werden die Kosten hierfür gesondert berechnet.

Umsätze aus dem Verkauf von Produkten und Dienstleistungen einer JVA unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Gemäß § 27 Abs. 22 UStG wird § 2 Absatz 3 UStG in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung für nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 1. Januar 2023 ausgeführte Leistungen weiterhin angewendet. Auf den Rechnungen wird daher mindestens bis zum 31.12.2024 keine Umsatzsteuer ausgewiesen. 

3. Zahlungsbedingungen

Die Bezahlung erfolgt entweder bar bei Abholung, per Lastschriftverfahren oder nach Rechnungsstellung per Überweisung. Warenlieferungen und Dienstleistungen erfolgen auf Rechnung. Zahlungen sind spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Sofern Teillieferungen vorgenommen werden, können Teilzahlungen hierfür verlangt werden. Dienstleistungen können mit einem Abschlag auf die Endsumme in Rechnung gestellt werden, sofern diese teilweise erbracht worden sind.

4. Leistungszeit und Lieferung

Die Lieferfrist wird mit dem Kunden bei Auftragserteilung abgestimmt und festgelegt. Sind Lieferfristen von der JVA bestätigt und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei besonderen vollzuglichen Vorkommnissen und Fällen höherer Gewalt. Erfolgt bei Vertragsschluss keine Festlegung der Transportart, ist von Selbstabholung innerhalb von 14 Tagen ab Kauf der Ware durch den Kunden auszugehen. Nach Ablauf dieser Frist werden die entstehenden Lagerkosten berechnet.

5. Gewährleistung und Haftungsausschluss

Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen, sofern Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffend, oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen der JVA.

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Nach berechtigter Geltendmachung eines Mangels, ist die JVA zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Schlägt die Nacherfüllung fehl, bleibt dem Kunden das Recht vorbehalten, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Fehler, die auf ein Bedienungsversagen des Kunden zurückzuführen sind. 

6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung bleiben die Waren im Eigentum des Freistaates Sachsen.

7. Widerrufsrecht des Kunden bei Vorliegen eines Fernabsatzvertrag

(1)  Für den Fall des Zustandekommens eines Fernabsatzvertrages steht dem Kunden ein Widerrufsrecht gemäß § 312g i. V. m. § 355 BGB zu.

(2) Widerrufsrecht bei Kaufverträgen über Waren:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Der Kunde hat das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt bei einem Kaufvertrag vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein vom Kundebenannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren (oder die letzte Ware einer einheitlichen Bestellung oder die letzte Teilsendung/das letzte Stück im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen/Stücken oder die erste Ware im Falle eines Vertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum), in Besitz genommen hat.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde die JVA Leipzig mit Krankenhaus, Leinestraße 111, 04279 Leipzig mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Folgen des Widerrufs

Wenn dieser Vertrag widerrufen wird, sind alle Zahlungen, die die JVA erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von der JVA angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die JVA dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die JVA über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet wurde, an die JVA Leipzig mit Krankenhaus zurückzusenden oder in der JVA zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet bzw. übergibt. Der Kunde hat die unmittelbaren Kosten der Rücksendung paketversandfähiger Waren zu tragen. Nicht paketversandfähige Waren werden auf Kosten der JVA beim Kunden abgeholt.

Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist.

Ende der Widerrufsbelehrung

(3) Widerrufsrecht bei Dienstleistungen:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Der Kunde hat das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde die JVA Leipzig mit Krankenhaus, Leinestraße 111, 04279 Leipzig  mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Folgen des Widerrufs

Wenn dieser Vertrag widerrufen wird, sind alle Zahlungen, die die JVA erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von der JVA angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei der JVA eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wenn der Kunde verlangt hat, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Kunde einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde die JVA von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet hat, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

(4) Muster Widerrufsformular:

Muster-Widerrufsformular


An
JVA Leipzig mit Krankenhaus

Leinestraße 111

04279 Leipzig

poststelle@jval.justiz.sachsen.de

Telefon 0341/8639-0

Fax 0341/8639-105


Widerruf

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

________________________________________________________

________________________________________________________

________________________________________________________


Bestellnummer / Order: _____________________________________

Bestellt am (*)/erhalten am (*): _______________________________

Name des Kunden: _______________________________

Anschrift des Kunden: _____________________________


________________________________________
Unterschrift des Kunden)
(nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum: __________________________________

(*) Unzutreffendes streichen.

 

 (5) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei folgenden Verträgen:

- Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind,

- Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,

- Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,

- Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht,

- Verträge, bei denen der Kunde den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die der Kunde nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden.

(6) Zusätzlich hat der Kunde die Möglichkeit, den Widerruf einer Bestellung auch persönlich in der JVA innerhalb der Widerrufsfrist zu erklären und abzuwickeln.

8. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

9. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden erfolgt hauptsächlich für die Geschäftsabwicklung. Soweit notwendig, insbesondere bei Versendung der Ware durch einen Dritten, werden diese Daten an Dritte weitergegeben. Die entsprechende Datenschutzerklärung befindet sich unter:

https://www.justiz.sachsen.de/jval/datenschutz-4112.html 

10. Urheberrechte

Bei der Fertigung nach Kundenwunsch obliegt es dem Kunden, sicher zu stellen, dass keine Rechte Dritter verletzt werden. Macht ein Dritter Rechte geltend, bleibt das Vertragsverhältnis mit der JVA unberührt. Aus einer etwaigen Verletzung entstehende Ansprüche trägt der Kunde.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Standort der JVA.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

 

 

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