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Medizinproduktesicherheit

Kontaktmöglichkeit zum Beauftragten für Medizinproduktesicherheit

Tablettendose mit Tabletten © Tim Reckmann Pixelio

Laut Paragraf 6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) muss in Gesundheitseinrichtungen ein Beauftragter für Medizinproduktesicherheit benannt werden. Dies betrifft Einrichtungen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten.

Die beauftragte Person ist zentraler Ansprechpartner für Behörden, Vertreiber sowie Hersteller im Zusammenhang mit Medizinprodukten.

Den Beauftragten für die Medizinproduktesicherheit der JVA Leipzig mit Krankenhaus erreichen Sie unter:

E-Mail: mp-sicherheit@jval.justiz.sachsen.de

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