Hinweise zum Elektronischen Rechtsverkehr
In Rechtssachen ist eine elektronische Kommunikation nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach möglich. Beachten Sie hierfür bitte die Vorgaben des Elektronischen Rechtsverkehrs.
Inhaber eines besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) können Schriftsätze auch über dieses einreichen.
- Vorgaben des Elekronischen Rechtsverkehrs
- Informationen zum Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach
- Informationen zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach
- Hinweise zur Abgabe eines elektronischen Empfangsbekenntnisses (eEB) (*.pdf, 30,75 KB)