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Bürgerinformationen

Informationen zu Besuch in der JVA Zwickau

 

Besucheradresse:
Schillerstraße 2
Eingang: Humboldtstraße
08056 Zwickau

Telefon: +49 375 2723-150
Besuchsdienst

Informationen zum Besuch in der JVA Zwickau

Besuche sind nach telefonischer Terminabsprache oder  persönlicher Absprache, während der Besuchszeit, möglich.

Eine telefonische Terminabsprache sind unter folgenden Zeiten möglich :

Montag:                10:00 Uhr bis 15:30 Uhr     
Dienstag:              09:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Mittwoch:              08:30 Uhr bis 11:00 Uhr
Donnerstag:         08:30 Uhr bis 11:00 Uhr
Freitag:                 08:30 Uhr bis 11:00 Uhr

Termine vereinbaren Sie bitte ausschließlich telefonisch zu den vorgenannten Zeiten mit dem Besuchsdienst.

Eine Terminvereinbarung per Email ist aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich.

Parkmöglichkeiten befinden sich (zum Teil gebührenpflichtig) im Stadtbereich Zwickau.

 

Besuchszeiten für Angehörige

Dienstag

13:30 Uhr bis 14:30 Uhr                Angehörigenbesuch
15:30 Uhr bis 16:30 Uhr                Angehörigenbesuch
17:00 Uhr bis 18:00 Uhr                Angehörigenbesuch

Mittwoch

12:00 Uhr bis 13:00 Uhr                Angehörigenbesuch
13:30 Uhr bis 14:30 Uhr                Angehörigenbesuch

Donnerstag

12:00 Uhr bis 13:00 Uhr                Angehörigenbesuch
13:30 Uhr bis 14:30 Uhr                Angehörigenbesuch
15:00 Uhr bis 16:00 Uhr                Angehörigenbesuch

Freitag

12:00 Uhr bis 13:00 Uhr                Angehörigenbesuch
13:30 Uhr bis 14:30 Uhr                Angehörigenbesuch
15:00 Uhr Uhr bis 16:00 Uhr         Angehörigenbesuch für Gefangene
                                                        des offenen Vollzuges
 

Wochenendbesuche

!!! Wochenendbesuche werden nur im 14-tägigen Abstand (immer in ungeraden Kalenderwochen)  zu folgenden Zeiten angeboten !!!

Samstag

10:00 Uhr bis 11:00 Uhr                Angehörigenbesuch

Sonntag

08:00 Uhr bis 09:00 Uhr                Angehörigenbesuch
10:00 Uhr bis 11:00 Uhr                Angehörigenbesuch

Besucherordnung zum Download

Besucheradresse:
Schillerstraße 2
Eingang: Humboldtstraße
08056 Zwickau

Telefon: +49 375 2723-150
Besuchsdienst

Besuchszeiten für Behörden und Verteidiger

Montag          

10:00 Uhr bis 11:00 Uhr               nur Behörden, Rechtsanwälte und Notare

12:00 Uhr bis 17:00 Uhr                nur Behörden, Rechtsanwälte und Notare

Dienstag

09:30 Uhr bis 11:00 Uhr                nur Behörden, Rechtsanwälte und Notare

Mittwoch

08:00 Uhr bis 11:00 Uhr                nur Behörden, Rechtsanwälte und Notare

Donnerstag

08:00 Uhr bis 11:00 Uhr                nur Behörden, Rechtsanwälte und Notare

Freitag

08:00 Uhr bis 11:00 Uhr                nur Behörden, Rechtsanwälte und Notare

Weitere Informationen können der Besucherordnung im Warteraum und im Vorraum zum Besuch entnommen bzw. beim Besuchsdienst erfragt werden.

Zwickau, 01. Januar 2025

Angehörige sind eine unverzichtbare Unterstützung für die Gefangenen während der Haftzeit und auch wichtige Ansprechpartner für die Bediensteten der Justizvollzugsanstalt. Darüber hinaus ist uns bewusst, dass durch die Inhaftierung eines Familienmitgliedes bei den Angehörigen eine neue, manchmal sehr unerwartete und vor allem schwierige Lebenssituation entsteht. In dem Anliegen, nicht nur die Gefangenen, sondern auch die Lebenspartner, Kinder, Eltern und sonstige Verwandte zu unterstützen und mit ihren Fragen, Wünschen, Sorgen und Problemen nicht allein zu lassen, gibt es in der Justizvollzugsanstalt Zwickau zwei Angehörigenbeauftragte.

Wenn Sie sich als Angehörige über den Haftalltag informieren möchten oder einfach nur jemanden brauchen, der Ihnen zuhört, sind Sie eingeladen, sich mit Ihren Anliegen an Frau Krüger oder an Frau Häußer zu wenden.

Informationen und Gesprächsinhalte  werden vertraulich behandelt.

Alle Belange des Datenschutzes  werden beachtet.

Im Faltflyer zum Herunterladen werden die wichtigsten Erstinformationen für Sie bereitgestellt.

Die Angehörigenbeauftragten wollen Ansprechpartner für Familien und Lebenspartnern sein und das auch mit dem Blick auf eine langfristige und gute Entlassungsvorbereitung Ihres Angehörigen.

E-Mail: AngehoerigenBA@jvaz.justiz.sachsen.de

Kindgerechte Informationen

Hallo Kinder,

in der Justizvollzugsanstalt Zwickau leben für eine gewisse Zeit Männer, denen vorgeworfen wird sich nicht an Regeln gehalten und eventuell etwas getan haben, was gegen das Gesetz verstößt. Justizvollzugsanstalt ist ein anderes Wort für Gefängnis.

Vielleicht ist jemand bei uns den du kennst und deswegen bist du auf dieser Internetseite gelandet.

 

Du möchtest sicher Wissen was es bedeutet wenn man im Gefängnis ist. Wenn ja, dann findest du hier ein Video indem du einen Einblick bekommst.

Videobesuch

Anmeldung für Videobesuche in der JVA Zwickau

Um an der Sitzung teilzunehmen, nehmen Sie bitte die aktuelle Datenschutzerklärung zur Kenntnis, der Sie mit Ihrer Teilnahme an der Videokonferenz zustimmen.

Beim telefonischen vereinbaren des Termins erhalten sie den Link der, in die justizeigenen Plattform BigBlueButton und, in den entsprechenden Raum führt. Geben Sie dort Ihren Namen als Besucher an. Nach dem Eintritt gelangen Sie in den Wartebereich, in dem ein Mitarbeiter des Besuchsdienstes Sie in die Konferenz aufnehmen wird. Im unteren Bereich der Plattform haben Sie die Möglichkeit, Ihr Mikrofon sowie Ihre Kamera zu aktivieren.

Videobesuche gelten in gleicher Weise wie Präsenzbesuche.

Für weitere Fragen steht Ihnen der Besuchsdienst während der angegebenen Sprechzeiten unter der Rufnummer +49 375 2723-150 gerne zur Verfügung.

 

Die Möglichkeit des E-Mail-Empfanges besteht grundsätzlich für alle Inhaftierten mit Ausnahme der Untersuchungsgefangenen und Personen, bei denen aufgrund eines bestehenden Haftbefehls beschränkende Maßnahmen bezüglich des Schriftverkehrs angeordnet sind.  

 

Hier finden Sie unser interaktives Kontaktformular: https://fs.egov.sachsen.de/formcycle/form/provide/9741/

 

Eine Möglichkeit, auf E-Mails zu antworten oder eigenständig E-Mails zu versenden, besteht für Gefangene nicht.

 

 

Bitte lesen sie sich die Datenschutzerklärung sorgfältig durch und nehmen diese zur Kenntnis.

Für jeden Gefangenen ist in der JVA Zwickau ein Konto angelegt, auf welches mittels Einzahlungsbeleg Geld überwiesen werden kann.
Der Besitz von Bargeld ist im geschlossenen Vollzug nicht erlaubt.
Postalische Einsendungen von Bargeld sind unzulässig.
Überweisungen können nur an die Landesjustizkasse Chemnitz erfolgen.

Empfänger: Landesjustizkasse Chemnitz
IBAN: DE 5687 0000 0000 8700 1500
BIC: MARKDEF 1870
Bankinstitut: Bundeszentralbank Chemnitz
Kundenreferenznummer: 7092 0904 1280 JVAZ
Verwendungszweck: Name, Vorname, Geburtsdatum, Verwendung

Entsprechend § 109 Abs. 1 SächsStVollzG können Einzelpersonen als ehrenamtliche Mitarbeiter im Strafvollzug tätig werden.
Die JVA Zwickau kann seit Herbst 1997 in der vollzuglichen Arbeit auf die Unterstützung ehrenamtlicher Mitarbeiter zählen. Mit ihrem Engagement helfen diese den Bediensteten bei der Betreuung der Gefangenen, indem sie sich

  • der Bewältigung sozialer Probleme
  • der Lösung persönlicher Schwierigkeiten
  • den Entlassungsvorbereitungen und
  • der Eingliederung in das Leben in Freiheit

annehmen.
Ihr Betätigungsfeld geht dabei nicht selten über die Gefängnismauern hinaus und reicht bis in die Familien der Gefangenen.
Gegenwärtig widmen sich in der JVA Zwickau zehn ehrenamtliche Mitarbeiter der Einzelbetreuung von Gefangenen oder leisten in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Bediensteten Gruppenarbeit.

Über die Kriterien für die Zulassung und über das konkrete Anforderungsprofil eines ehrenamtlichen Mitarbeiters verweisen wir auf nachfolgenden Link.

Der Gefangene hat gemäß § 31 Abs. 1 SächsStVollzG bzw. § 36 SächsUHaftVollzG  das Recht, auf eigene Kosten unbeschränkt Schreiben abzusenden und zu empfangen.

Der Schriftwechsel mit bestimmten Personen kann vom Anstaltsleiter untersagt werden, wenn dadurch die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt gefährdet würde. Für Untersuchungsgefangene kann das Gericht überdies eine Überwachung des Schriftwechsels anordnen.

Den Briefen sollten keine anderen Gegenstände, insbesondere Zeitungen und Geld, beigefügt werden. Es sollten zudem keine gefütterten Umschläge verwendet werden. Unerlaubte Beilagen können auf Kosten des Gefangenen an den Absender zurückgesandt werden. Eingehende Schreiben, die mit Gebühren belastet sind, werden nur angenommen, wenn der Gefangene dafür aufkommen kann und will.

Ausländische Gefangene der JVA Zwickau sollen den Schriftwechsel in deutscher Sprache vornehmen. In Ausnahmefällen wird der Verwendung der Muttersprache stattgegeben.

Der Empfang von Paketen mit Nahrungs-, Genuss-, oder Körperpflegemitteln ist nicht gestattet.


Dafür wird allen Inhaftierten drei Mal im Jahr ein weiterer Einkauf (Paketersatzeinkauf) von Nahrungs-,Genuss- und Körperpflegemitteln in angemessener Höhe gestattet.

Angehörigen kann ebenso gestattet werden, zum Zwecke dieses Einkaufes Geld einzuzahlen. Die Zeitpunkte für den Einkauf werden für alle Gefangene auf Ostern,Weihnachten und einem vom Gefangenen frei zu wählenden Termin, der zwischen Juli und September des laufenden Jahres liegt, festgesetzt.

Den Gefangenen kann auf Antrag der Empfang von Paketen mit anderem Inhalt (z. B. Bekleidung, Wäsche, Sportschuhe), gestattet werden. Die Zusendung soll vorwiegend auf dem Postweg erfolgen. Die Abgabe von Paketen ist darüber hinaus zu den Geschäftszeiten (an Wochentagen bis 15.30 Uhr) in der Torwache der JVA möglich.

Die JVA behält sich vor, die Annahme von Paketen zu verweigern. Verweigerungsgründe sind:

  • Übersendung des Pakets ohne gültigen Paketerlaubnisschein
  • fehlendes oder nicht unterschriebenes Inhaltsverzeichnis
  • Beifügung unerlaubter Gegenstände
  • Abgabe des Pakets außerhalb der Geschäftszeiten
  • Überschreiten der Gültigkeitsdauer des Paketerlaubnisscheins
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