Bürgerinformationen
Die Möglichkeit des E-Mail-Empfanges besteht grundsätzlich für alle Inhaftierten mit Ausnahme der Untersuchungsgefangenen und Personen, bei denen aufgrund eines bestehenden Haftbefehls beschränkende Maßnahmen bezüglich des Schriftverkehrs angeordnet sind.
Hier finden Sie unser interaktives Kontaktformular: https://fs.egov.sachsen.de/formcycle/form/provide/9741/
Eine Möglichkeit, auf E-Mails zu antworten oder eigenständig E-Mails zu versenden, besteht für Gefangene nicht.
Informationen zu Besuch in der JVA Zwickau
Besucheradresse:
Schillerstraße 2
Eingang: Humboldtstraße
08056 Zwickau
Telefon: +49 375 2723-150
Besuchsdienst
Informationen zum Besuch in der JVA Zwickau
Besuche sind nach telefonischer Terminabsprache oder persönlicher Absprache, während der Besuchszeit, möglich.
Eine telefonische Terminabsprache sind unter folgenden Zeiten möglich :
Montag: 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Dienstag: 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 Uhr bis 11:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 Uhr bis 11:00 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr bis 11:00 Uhr
Eine Terminvereinbarung per Email ist aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich.
Parkmöglichkeiten befinden sich (zum Teil gebührenpflichtig) im Stadtbereich Zwickau.
Besucherordnung aktuelle Fassung
Besuchszeiten für Angehörige
Dienstag
13:30 Uhr bis 14:30 Uhr Angehörigenbesuch
15:30 Uhr bis 16:30 Uhr Angehörigenbesuch
17:00 Uhr bis 18:00 Uhr Angehörigenbesuch
Mittwoch
12:00 Uhr bis 13:00 Uhr Angehörigenbesuch
13:30 Uhr bis 14:30 Uhr Angehörigenbesuch
Donnerstag
12:00 Uhr bis 13:00 Uhr Angehörigenbesuch
13:30 Uhr bis 14:30 Uhr Angehörigenbesuch
15:00 Uhr bis 16:00 Uhr Angehörigenbesuch
Freitag
12:00 Uhr bis 13:00 Uhr Angehörigenbesuch
13:30 Uhr bis 14:30 Uhr Angehörigenbesuch
15:00 Uhr Uhr bis 16:00 Uhr Angehörigenbesuch für Gefangene
des offenen Vollzuges
Wochenendbesuche
!!! Wochenendbesuche werden nur im 14-tägigen Abstand (immer in ungeraden Kalenderwochen) zu folgenden Zeiten angeboten !!!
Samstag
10:00 Uhr bis 11:00 Uhr Angehörigenbesuch
Sonntag
08:00 Uhr bis 09:00 Uhr Angehörigenbesuch
10:00 Uhr bis 11:00 Uhr Angehörigenbesuch
Schillerstraße 2
Eingang: Humboldtstraße
08056 Zwickau
Telefon: +49 375 2723-150
Besuchsdienst
Besuchszeiten für Behörden und Verteidiger
Montag
10:00 Uhr bis 11:00 Uhr nur Behörden, Rechtsanwälte und Notare
12:00 Uhr bis 17:00 Uhr nur Behörden, Rechtsanwälte und Notare
Dienstag
09:30 Uhr bis 11:00 Uhr nur Behörden, Rechtsanwälte und Notare
Mittwoch
08:00 Uhr bis 11:00 Uhr nur Behörden, Rechtsanwälte und Notare
Donnerstag
08:00 Uhr bis 11:00 Uhr nur Behörden, Rechtsanwälte und Notare
Freitag
08:00 Uhr bis 11:00 Uhr nur Behörden, Rechtsanwälte und Notare
Termine vereinbaren Sie bitte ausschließlich telefonisch zu den vorgenannten Zeiten mit dem Besuchsdienst.
Weitere Informationen können der Besucherordnung im Warteraum und im Vorraum zum Besuch entnommen bzw. beim Besuchsdienst erfragt werden.
Zwickau, 01. Januar 2025
Videobesuch
Anmeldung für Videobesuche in der JVA Zwickau
Um an der Sitzung teilzunehmen, nehmen Sie bitte die aktuelle Datenschutzerklärung zur Kenntnis, der Sie mit Ihrer Teilnahme an der Videokonferenz zustimmen.
Beim telefonischen vereinbaren des Termins erhalten sie den Link der, in die justizeigenen Plattform BigBlueButton und, in den entsprechenden Raum führt. Geben Sie dort Ihren Namen als Besucher an. Nach dem Eintritt gelangen Sie in den Wartebereich, in dem ein Mitarbeiter des Besuchsdienstes Sie in die Konferenz aufnehmen wird. Im unteren Bereich der Plattform haben Sie die Möglichkeit, Ihr Mikrofon sowie Ihre Kamera zu aktivieren.
Videobesuche gelten in gleicher Weise wie Präsenzbesuche.
Für weitere Fragen steht Ihnen der Besuchsdienst während der angegebenen Sprechzeiten unter der Rufnummer +49 375 2723-150 gerne zur Verfügung.
Für jeden Gefangenen ist in der JVA Zwickau ein Konto angelegt, auf welches mittels Einzahlungsbeleg Geld überwiesen werden kann.
Der Besitz von Bargeld ist im geschlossenen Vollzug nicht erlaubt.
Postalische Einsendungen von Bargeld sind unzulässig.
Überweisungen können nur an die Landesjustizkasse Chemnitz erfolgen.
Empfänger: | Landesjustizkasse Chemnitz |
IBAN: | DE 5687 0000 0000 8700 1500 |
BIC: | MARKDEF 1870 |
Bankinstitut: | Bundeszentralbank Chemnitz |
Kundenreferenznummer: | 7092 0904 1280 JVAZ |
Verwendungszweck: | Name, Vorname, Geburtsdatum, Verwendung |
Der Gefangene hat gemäß § 31 Abs. 1 SächsStVollzG bzw. § 36 SächsUHaftVollzG das Recht, auf eigene Kosten unbeschränkt Schreiben abzusenden und zu empfangen.
Der Schriftwechsel mit bestimmten Personen kann vom Anstaltsleiter untersagt werden, wenn dadurch die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt gefährdet würde. Für Untersuchungsgefangene kann das Gericht überdies eine Überwachung des Schriftwechsels anordnen.
Den Briefen sollten keine anderen Gegenstände, insbesondere Zeitungen und Geld, beigefügt werden. Es sollten zudem keine gefütterten Umschläge verwendet werden. Unerlaubte Beilagen können auf Kosten des Gefangenen an den Absender zurückgesandt werden. Eingehende Schreiben, die mit Gebühren belastet sind, werden nur angenommen, wenn der Gefangene dafür aufkommen kann und will.
Ausländische Gefangene der JVA Zwickau sollen den Schriftwechsel in deutscher Sprache vornehmen. In Ausnahmefällen wird der Verwendung der Muttersprache stattgegeben.
Der Empfang von Paketen mit Nahrungs-, Genuss-, oder Körperpflegemitteln ist nicht gestattet.
Dafür wird allen Inhaftierten drei Mal im Jahr ein weiterer Einkauf (Paketersatzeinkauf) von Nahrungs-,Genuss- und Körperpflegemitteln in angemessener Höhe gestattet.
Angehörigen kann ebenso gestattet werden, zum Zwecke dieses Einkaufes Geld einzuzahlen. Die Zeitpunkte für den Einkauf werden für alle Gefangene auf Ostern,Weihnachten und einem vom Gefangenen frei zu wählenden Termin, der zwischen Juli und September des laufenden Jahres liegt, festgesetzt.
Den Gefangenen kann auf Antrag der Empfang von Paketen mit anderem Inhalt (z. B. Bekleidung, Wäsche, Sportschuhe), gestattet werden. Die Zusendung soll vorwiegend auf dem Postweg erfolgen. Die Abgabe von Paketen ist darüber hinaus zu den Geschäftszeiten (an Wochentagen bis 15.30 Uhr) in der Torwache der JVA möglich.
Die JVA behält sich vor, die Annahme von Paketen zu verweigern. Verweigerungsgründe sind:
- Übersendung des Pakets ohne gültigen Paketerlaubnisschein
- fehlendes oder nicht unterschriebenes Inhaltsverzeichnis
- Beifügung unerlaubter Gegenstände
- Abgabe des Pakets außerhalb der Geschäftszeiten
- Überschreiten der Gültigkeitsdauer des Paketerlaubnisscheins