Besuchsdurchführung
Hinweis zum Besuch und Besuchszeiten
Es ist selbstverständlich, dass jeder Gefangene und Angehörige umfangreich von seinem Besuchsrecht Gebrauch machen möchte. Aufgrund der zu beachtenden Vorschriften, der personellen wie räumlichen Situation ist es unerlässlich, dass Regelungen getroffen werden müssen, um den Besuchsablauf zu optimieren.
Grundsätzlich gilt: Es ist kein Besuch ohne Voranmeldung und Einverständnis des Gefangenen möglich.
Ab Vollendung des 14. Lebensjahres ist beim Betreten der Anstalt ein Ausweis zur Feststellung der Identität vorzulegen.
Telefonische Erreichbarkeit des Besuchsdienstes
03525 516180
03525 516181 oder
03525 516182 oder
03525 516184 Besuchsraum
- Besuchszeiten ab 01.04.2025 (*.pdf, 0,40 MB)
- Aushang für Besucher der JVA - Cannabis (*.pdf, 0,15 MB)