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Informationen

Wählen Sie links im Navigationsberech ihr Thema. Unter Bürgerservice finden vor allem Angehörige Informationen für einen eventuell geplanten Besuch. Insbesondere auch Selbsteller können sich hier vorab informieren. Wenn Sie Informationen vermissen, wenden Sie sich bitte über die Kontaktdaten direkt an die Justizvollzugsanstalt.

Sie haben eine Ladung zum Strafantritt für die JVA Zeithain erhalten. Dann stellen Sie sich freiwillig und pünktlich zu den üblichen Geschäftszeiten zwischen 7.00 Uhr und 15.00 Uhr. Bei Fragen kontaktieren Sie uns zu den Geschäftszeiten unter der Telefonnummer: 03525/ 516-165 (Pforte der JVA Zeithain)

Bitte beachten Sie das beigelegte Merkblatt zur Ladung. Achten Sie darauf, dass Sie nicht unter dem Einfluss alkoholischer Getränke oder sonstiger Rauschmittel stehen.

Mitzubringen sind:

  • die Ladung
  • Personalausweis o. Reisepass

Nutzen Sie Ihre Chance, informieren Sie sich bitte rechtzeitig!

Meist stellt sich für Sie die Frage, was Sie alles zum Strafantritt in die Anstalt mitbringen dürfen.

Zur Beantwortung der Frage und zur Erleichterung des Beginns ihrer Haftzeit ist nachfolgend aufgeführt, welche Gegenstände Sie mitbringen dürfen und Ihnen ausgehändigt werden, wenn die Voraussetzungen, die durch die Hausordnung der JVA Zeithain festgelegt wurden, erfüllt sind:

► 1. Bekleidung/ Wäsche

  • Unterwäsche (Slip, Unterhemden und Socken) in ausreichender Anzahl
  • bis zu 8 Hosen (lang/ kurz)
  • 14 Oberteile (T- Shirt/ Pullover/ Jacke/ Hemd/ Weste)
  • 2 Schlafanzüge - 1 Bademantel
  • 3 Paar Schuhe (Sport-/ Halb-/ Winterschuhe)
  • 1 Paar Badeschuhe
  • 1 Paar Hausschuhe
  • 1 Paar Sandalen
  • 1 Mütze
  • 1 Basecape
  • 1 Paar Handschuhe
  • 1 Schal-/ Schaltuch
  • 6 Handtücher/ Badetücher
  • 4 Geschirrtücher
  • 2 Kompl. Garnituren Bettwäsche (Bettbezug, Kopfkissenbezug, Bettlaken)

Voraussetzung:

Zur Reinigung ihrer Kleidung wird Ihnen ein Wäschenetz von der JVA zur Verfügung gestellt. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie Privatkleidung tragen und mit auf den Haftraum nehmen. Falls nicht, werden Sie mit Anstaltskleidung ausgestattet.

► 2. Elektrische Geräte

Mitbringen dürfen Sie einen Fernseher, ein Radio bzw. Radiorecorder, eine Playstation 1oder 2 (ohne Memo – Card und Spiele)

Für den Fernseher gelten folgende Bedingungen:

Röhrenfernseher dürfen eine Bildschirmdiagonale von max. 42 cm haben. Es darf kein Kassettenteil vorhanden sein. Integrierte DVD- Spieler sind gestattet.

Flachbildfernseher dürfen bis zu einer Bildschirmdiagonale von maximal 24 Zoll auch mit integriertem DVD- Spieler eingebracht werden. Der Fernseher muss ohne Smart Funktion sein.

Als Zubehör sind eine Fernbedienung, ein Antennenkabel mit einer Länge von höchstens 1,50 m gestattet.

  • Es gibt die Möglichkeit eines Leihfernsehgerätes. Die monatliche Gebührt beträgt 6,95 €. Die Gebühr kann zweckgebunden eingezahlt werden.

Für das Radio/ Radiorecorder gelten folgende Bedingungen:

Es sind keine sogenannten Bassrollen gestattet. Die Radios dürfen eine Größe von Höhe x Breite x Tiefe gleich 120 cm nicht überschreiten. Die Lautsprecher müssen integriert sein und nicht abnehmbar. CD- und Kassettenteil sind zulässig.

Für die Sony Playstation gelten folgende Bedingungen:

Es ist nur die Playstation 1 und 2 zugelassen mit zwei Controllern und den notwendigen Anschlusskabeln.

Voraussetzung:

Die Ausgabe der elektrischen Geräte erfolgt erst nach Überprüfung durch eine beauftragte externe Rundfunkwerkstatt. auf technische Betriebssicherheit und unerlaubte Einlagen. Die Überprüfung ist für Sie kostenpflichtig.
Die Kosten zur Überprüfung für den Fernseher, das Radio oder die Playstation belaufen sich auf 20,- € je Gerät. Danach erfolgt eine Versiegelung der Geräte und Ihrer externen Schnittstellen, die durch Sie während der Haft nicht entfernt werden dürfen.

► 3. Sonstiges:

Weiterhin dürfen Sie folgende Sachen mitbringen:

  • Brillen, orthopädische oder sonstige medizinische Hilfsmittel sowie notwendige ärztlich verordnete Arzneimittel
  • 10 Fotos (keine Polaroidfotos)
  • 1 Armband- oder Taschenuhr (ohne Sende, Aufzeichnungs- oder Empfangsfunktion)
  • Schmuckstücke max. 3 Stück (ausgenommen sind Ehe –und Verlobungsringe)
  • Mittel zur Körperpflege (Zahnbürste, Kamm, Nassrasiere, Rasierpinsel, kleine Pinzette, kleinen Nagelknipser, kleine Babyschere mit abgerundeten Spitzen, kleine Nagelfeile ohne Diamantbeschichtung und aus Metall)
  • Schreibmaterial (Locher, Bleistiftspitzer, Bundstifte, Füllhalter, Lineal und Kugelschreiber, Schreibetui, Faserstifte, Klebstift, Minen, Tintenpatronen, Mechanisches Heftgerät, Radiergummi, Schreibpapier und Briefumschläge - ungefüttert)
  • religiöse Gegenstände
  • bis zu 80 Briefmarken
  • 1 Tabakstopfer
  • 2 Feuerzeuge (nur Piezoelektronisch)
  • Bargeld kann mitgebracht werden:
    - Einkauf (68,80 €)
    - Telefonieren (10,- €)
    - Überprüfungsgebühr für Fernseher/ Radio/ Play Station (60,- €)

► 4. Weitere Hinweise:

Weitere Gegenstände bitte wir Sie nicht mitzubringen, da keine Ausgabe dieser an Sie erfolgt, diese eingelagert oder ggf. auf Ihre Kosten aus der Anstalt verbracht werden müssen.

Es werden keine Nahrungs- und Genussmittel (wie z.B. Kaffee und Tabak) sowie Pflegemittel, Cremes und Parfüms für die Körperhygiene ausgegeben.

Der Schriftverkehr kann aus Gründen der Sicherheit und Ordnung der Anstalt überwacht werden.

Den Briefen sollten keine anderen Gegenstände, insbesondere Zeitungen und Geld, beigefügt werden. Es sollten keine gefütterten oder mit Aufklebern versehenen Umschläge verwendet werden. Unerlaubte Beilagen können auf Kosten des Gefangenen an den Absender zurückgesandt werden. Eingehende Schreiben, die mit Gebühren belastet sind, werden nur angenommen, wenn der Gefangene dafür aufkommen kann und will.

Der Besitz von Bargeld ist im geschlossenen Vollzug nicht erlaubt. Es ist möglich, auf das Eigengeldkonto des Gefangenen Geld zu überweisen. Dies kann nur zweckgebunden erfolgen und muss der Wiedereingliederung dienen. Pfändungen und Aufrechnungen öffentlicher Kassen gehen jedoch der Zweckbestimmung vor. Berücksichtigen Sie dies bitte, wenn ihr Angehöriger Schulden hat und sie Geld einzahlen möchten. Erkundigen Sie sich bitte bei Unsicherheiten vor der Überweisung telefonisch unter 03525/516138 über die Überweisungsmodalitäten.

Diese Überweisungen können nur an die Landesjustizkasse Chemnitz unter Angabe der dafür notwendigen Daten gerichtet werden.

 

Für die Überweisung sind folgende Daten anzugeben:

Empfänger: Landesjustizkasse Chemnitz/ Bundesbank Chemnitz

IBAN: DE56 8700 0000 0087 0015 00

BIC: MARKDEF 1870

Verwendungszweck: Justizvollzugsanstalt Zeithain-709209041182 Name, Vorname, Geb.-Datum des Gefangenen, Verwendungszweck des Geldes

Strafgefangene

Der Empfang von Paketen bedarf einer gesonderten Genehmigung durch den Abteilungsleiter, die nur in Ausnahmefällen erteilt wird. Durch die Justizvollzugsanstalt wird eine Paketmarke bereitgestellt. Ohne diese Paketmarke werden keine Pakete entgegen genommen. Jedes Paket muss ein Inhaltsverzeichnis enthalten. Die Absenderadresse muss auf dem Paket gut sichtbar angebracht werden.

Nahrungs- und Genussmittelpakete sind seit 1.Januar 2011 nicht mehr zugelassen.

Anstelle von Nahrungs- und Genussmittelpaketen ist es möglich, dass der Strafgefangene Ersatzeinkauf erhält. Dies muss der Strafgefangene vor der Geldüberweisung beantragen. Er teilt ihnen dann die genaue Überweisungssumme mit. Die Überweisung muss auf die Kontoverbindung bei der Landesjustizkasse Chemnitz (siehe Geld) unter Angabe des Überweisungsgrundes erfolgen. Eine Einzahlung zum Besuch ist nicht möglich.

 

Bundesgesetze

Veröffentlichung der aktuellen Bundesgesetze durch das Bundesministerium der Justiz. Hier können die für den Vollzug relevanten Bundesgesetze eingesehen werden. Unter anderem das Strafvollzugsgesetz (StVollzG) und das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Wobei jeweils die Ländervorschriften zu beachten sind, da der Strafvollzug seit der Förderalismusreform Länderaufgabe ist.

Landesgesetze

Portal der sächsischen Staatskanzlei für die Recht und Vorschriftenverwaltung (REVOSax).

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