Hauptinhalt

Bibliothek

Zur Beachtung:

Die Bibliothek ist geöffnet.

 

Gemeinsame Bibliothek des Sächsischen Landesarbeitsgerichts und des Arbeitsgerichts Chemnitz:

Die gemeinsame Bibliothek des Sächsischen Landesarbeitsgerichts und des Arbeitsgerichts Chemnitz ist eine Gerichtsbibliothek mit Schwerpunkt Arbeitsrecht. Der Bestand sowie die Dienstleistungen der Bibliothek sind gezielt auf die Bedürfnisse der Angehörigen der Gerichte ausgelegt, können aber auch von externen Benutzern vor Ort in Anspruch genommen werden. Da es sich um eine Präsenzbibliothek handelt, ist die Ausleihe von Büchern und sonstigen Druckschriften für externe Besucher nicht möglich.

Einzelheiten und weitere Informationen können der Bibliotheksordnung entnommen werden:

Das Sächsische Landesarbeitsgericht beteiligt sich an den Bestrebungen, das Zusammentreffen von Menschen zu reduzieren und auf das absolut nötige Minimum zu beschränken, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verringern. Damit wird die Intention der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung, jeweils in der aktuellen Fassung, unterstützt.

Daher wird empfohlen, in öffentlich zugänglichen Innenräumen, in denen sich mehrere Personen aufhalten und soweit ein Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.

 

Freistaat Sachsen

Sächsisches Landesarbeitsgericht

Besucheradresse:
Zwickauer Straße 54
09112 Chemnitz

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr
Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr
Freitag: geschlossen

Postanschrift:
Sächsisches Landesarbeitsgericht
Bibliothek
Zwickauer Straße 54
09112 Chemnitz

Telefon: +49 371 453-7243

E-Mail: Birgit.Gatz@lag.justiz.sachsen.de

Webseite: https://www.justiz.sachsen.de/lag/

 

Versand von Entscheidungen:

Wesentliche Entscheidungen des Sächsischen Landesarbeitsgerichts sind in der Datenbank der Juris GmbH verfügbar.

Ein Versand der Entscheidungen in anonymisierter Form ist per E-Mail möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass die Übersendung per E-Mail kostenpflichtig ist. Je zu übermittelnde Datei wird ein Betrag i. H. v. 1,50 Euro als Dokumentenpauschale erhoben. Für die in einem Arbeitsgang überlassenen, bereitgestellten oder in einem Arbeitsgang auf denselben Datenträger übertragenen Dokumente werden insgesamt höchstens 5,00 Euro als Pauschale erhoben, § 61 Abs. 1 SächsJG, § 4 Abs. 1 JVKostG i.V.m. der Anlage Teil 2 Nr. 2000 (2) Kostenverzeichnis.

zurück zum Seitenanfang