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Pressemitteilungen aus dem Jahr 2019

Staatssekretärin Andrea Franke (Sächsisches Staatsministerium der Justiz) wird im Rahmen einer Dankveranstaltung im Landgericht Dresden Schöffen, die zwei Amtsperioden im Landgerichtsbezirk tätig waren und nunmehr aus dem Amt ausgeschieden sind, ihre Anerkennung für das geleistete Engagement aussprechen und Dankurkunden überreichen. Damit soll die Erfüllung einer wichtigen öffentlichen Aufgabe durch die ehrenamtlichen Richter gewürdigt werden.

Schöffen wirken in Strafverfahren am Amts- und Landgericht mit. Bei der Urteilsfindung hat ihre Stimme das gleiche Gewicht wie die der Berufsrichter.

Eine Amtszeit dauert fünf Jahre, welche in der Strafrechtspflege einheitlich zum 31. Dezember 2018 endete. Zu Beginn des vergangenen Jahres waren 867 Schöffen im Landgerichtsbezirk Dresden (einschließlich der Amtsgerichte Dresden, Dippoldiswalde, Meißen, Pirna und Riesa) tätig. In der aktuellen Amtsperiode wurden insgesamt 940 Personen in das Schöffenamt berufen.

Bislang haben etwa 70 ehemalige Schöffen ihre Teilnahme zugesagt.

Termin:          Montag, 24. Juni 2019, 15:00 Uhr

Ort:                 Landgericht Dresden, Lothringer Str. 1, 01069 Dresden,  Saal A 2.133

Vertreter von Funk, Presse und Fernsehen sind zu der Veranstaltung herzlich eingeladen. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Der Termin ist auch für Bild- und Filmberichterstattung geeignet.

In dem seit dem 18. Februar 2019 vor der 15. Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden gegen Dr. Frauke Petry geführten Verfahren (siehe hierzu Medieninformationen 1/19 und 2/19) wurde die Beweisaufnahme geschlossen.

 

Am Freitag, 29. März 2019 (ab 09.00 Uhr), sollen die Schlussvorträge (Plädoyers) seitens Staatsanwaltschaft und Verteidigung gehalten werden.

Der ursprünglich für den 1. April 2019 vorgesehene weitere Verhandlungstag entfällt.

Die Urteilsverkündung soll nunmehr am

                       Dienstag, 2. April 2019 um 17.00 Uhr

erfolgen.

Sitzungsort ist weiterhin das Prozessgebäude des Oberlandesgerichts Dresden (Hammerweg 26).

Az.:

Landgericht Dresden 15 KLs 205 Js 29021/16

Das seit dem 18. Februar 2019 vor der 15. Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden gegen Dr. Frauke Petry geführte Verfahren (siehe hierzu Medieninformation 1/19) wird entgegen der ursprünglichen Planung nicht am 13. März 2019 beendet werden.

 

Es sind vielmehr weitere Fortsetzungstermine für

     Montag, 25. März, Freitag, 29. März und Montag 01. April 2019

                                   (Beginn jeweils 09.00 Uhr)

bestimmt worden.

Die Verhandlungen finden weiterhin im Prozessgebäude des Oberlandesgerichts Dresden, Hammerweg 26  in 01127 Dresden statt.

Für den kommenden Verhandlungstermin am 13. März 2019 sind keine Zeugen vorgesehen.

Nach derzeitiger Planung der Kammer sollen am 25. März 2019 drei weitere Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses als Zeugen vernommen werden. Jedenfalls vor diesem Tag sind keine Schlussvorträge (Plädoyers) zu erwarten.

Az.:

Landgericht Dresden 15 KLs 205 Js 29021/16

Vor der 15. Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden beginnt die Hauptverhandlung gegen Dr. Frauke Petry (siehe hierzu Medieninformation 10/18) am

Montag, den 18. Februar 2019, um 09.00 Uhr.

Es sind folgende Fortsetzungstermine vorgesehen: 22. Februar, 27. Februar, 04. März, 08. März 2019, 11. März 2019 und 13. März 2019 (Beginn jeweils 09.00 Uhr).

Die Verhandlungen finden aufgrund des zu erwartenden Zuschauerandrangs nicht im Landgericht statt, sondern im Großen Sitzungssaal des Prozessgebäudes des Oberlandesgerichts Dresden, Hammerweg 26 in 01127 Dresden.

Der Vorsitzende der 15. Großen Strafkammer hat heute die anliegende sitzungspolizeiliche Anordnung erlassen, die unter Abschnitt IV. ein Akkreditierungsverfahren für Medienvertreter/Journalisten, für die insgesamt 70 Sitzplätze reserviert werden, regelt. Diese ist als Anlage beigefügt.

Es wird darauf hingewiesen, dass hiernach nur solche Akkreditierungsgesuche berücksichtigt werden können, die in dem unter Abschnitt IV. Nr. 6a) der sitzungspolizeilichen Anordnung angegebenen Zeitraum an die dort mitgeteilte E-Mail-Adresse (akkreditierung@lgdd.justiz.sachsen.de) und unter Nutzung der anliegenden Formulare gerichtet werden. Nicht berücksichtigt werden insbesondere auch solche Gesuche, die verfrüht eingehen.

Az.:

Landgericht Dresden 15 KLs 205 Js 29021/16

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