Abteilungen
- Krankheitsbedingt muss bei Apostillen und Legalisationen mit Wartezeiten gerechnet werden.
In Angelegenheiten der Apostillen und Legalisationen können Anträge unter Angabe des Landes, für das die Urkunde benötigt wird, formlos schriftlich gestellet werden. Alternativ kann auch das Antragsformular genutzt werden. Dem Antrag sind Urkunden im Original oder als Ausfertigung beizufügen. Termine werden aktuell nicht vergeben.
Geschäftsstelle für Apostille und Legalisation
Besucheradresse:Harkortstraße 9
04107 Leipzig
Zimmer 19
Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag 9–12 Uhr
Dienstag, Donnerstag 9–12 Uhr und 13–15 Uhr
Telefon: +49 341 2141-291
Anträge auf Erteilung einer Apostille bzw. Beglaubigung zum Zwecke der Legalisation sollen beim Landgericht Leipzig vorzugsweise in schriftlicher Form eingereicht werden. Bitte teilen Sie uns hierfür Ihre Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer für Rückfragen) und das Land, in dem Sie das Dokument vorlegen wollen, mit.
Die Erteilung und Versand einer Legalisierung/Apostille benötigt in der Regel zwei Wochen. Die Gebühr wird nachträglich über ein Schreiben der Landesjustizkasse Chemnitz eingefordert.
Es besteht die Möglichkeit, Anträge persönlich an unserer Information abzugeben. Eine sofortige Bearbeitung ist jedoch nicht möglich.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Deutsche öffentliche Urkunden, die zum Gebrauch im Ausland bestimmt sind, bedürfen der Anerkennung durch Erteilung einer Legalisation oder Apostille. Darunter versteht man die Echtheitsbestätigung von Siegel und Unterschrift dieser Urkunden.
Als öffentliche Urkunden werden beispielsweise angesehen: Gerichtsurkunden (z.B. Urteile, Beschlüsse, Handelsregisterauszüge) und notarielle Urkunden. Für die Erteilung der Legalisation oder Apostille auf vorgenannten Dokumenten ist der Präsident des Landgerichts für den jeweiligen Landgerichtsbezirk zuständig. Urkunden mit Legalisation bedürfen dann noch der Vorlage bei der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Staates, in dem die Urkunde Verwendung findet.
Das Landgericht Leipzig erteilt Legalisationen oder Apostillen auf:
- notarielle Urkunden der Notare in Leipzig, Borna, Delitzsch, Eilenburg, Grimma, Markkleeberg, Naunhof, Oschatz, Torgau oder Wurzen,
- gerichtliche Urteile/Beschlüsse mit Rechtskraftvermerk der Gerichte in Leipzig, Borna, Eilenburg, Grimma oder Torgau,
- Handelsregisterauszügen mit Siegel und Unterschrift des Registergerichts Leipzig
Für die Beglaubigung von Übersetzungen gilt Folgendes:
Für Übersetzungen, welche durch einen im Landgerichtsbezirk ansässigen Übersetzer gefertigt worden sind, kann der Präsident des Landgerichts eine Bestätigung erteilen, dass dieser Übersetzer öffentlich bestellt und allgemein beeidigt ist. Diese Bestätigung ist eine öffentliche Urkunde, welche zugleich durch den Präsidenten des Landgerichts mit einer Vorbeglaubigung oder Apostille versehen werden kann.
Wichtig:
- Es können nur Originalunterschriften beglaubigt werden.
- Werden elektronisch erstellte Handelsregisterauszüge zur Beglaubigung vorgelegt, müssen diese mit dem Dienstsiegel und der Originalunterschrift des Urkundsbeamten des Registergerichts versehen sein.
Gebühr:
Pro Dokument fällt eine Gebühr von 25 Euro an. Sie werden gesondert zur Zahlung aufgefordert. Von Vorabzahlungen ist abzusehen.
Weitere Informationen zur Erteilung der Legalisation oder Apostille und über Zuständigkeiten erhalten Sie über Amt24 sowie über das Auswärtigen Amt.
Es wird gebeten, von telefonischen Nachfragen bzw. persönlichen Vorsprachen derzeit abzusehen, damit wir uns vorrangig auf die Bearbeitung Ihrer Anträge konzentrieren können.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Weitere Informationen erhalten Sie beim
(Länder- und Reiseinformation - Konsularischer Service - Urkunden, Legalisation, Apostille)
Entschädigungsabteilung
Besucheradresse:Harkortstraße 9
04107 Leipzig
Zimmer 20
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag 8–12 Uhr und 13–15 Uhr
Freitag 8–12 Uhr
Telefon: +49 341 2141-186
Telefax: +49 341 2141-444
- Bei etwaigen Anträgen ist die Angabe des gerichtlichen Aktenzeichens erforderlich.
Strafregistratur
Telefon: +49 341 2141-246
Telefax: +49 341 2141-444
Die entsprechenden Durchwahlen der jeweiligen Ansprechpartner entnehmen Sie bitte dem Schreiben des Landgerichts Leipzig. Sollte Ihnen dies nicht vorliegen, helfen Ihnen die Mitarbeiter der zentralen Vermittlung gern weiter.
Zahlstelle
Besucheradresse:Harkortstraße 9
04107 Leipzig
Zimmer 19
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag 8–12 Uhr und 13–15 Uhr
Telefon: +49 341 2141-171
Telefax: +49 341 2141-444
Bankverbindung
Landesjustizkasse Chemnitz
IBAN: DE56 8700 0000 0087 0015 00
BIC: MARKDEF1870
Bei etwaigen Einzahlungen ist die Angabe des Gerichts und des gerichtlichen Aktenzeichens erforderlich.
Hinweise
In der Zahlstelle werden Gebührenstempleretiketten verkauft und Gerichtskostenstempler aufgefüllt.
Es können nur Gerichtskosten und Strafen eingezahlt werden.
Hinterlegungen werden ausschließlich beim
angenommen.
Zivilregistratur
Telefon: +49 341 2141-429
Telefax: +49 341 2141-444
Die entsprechenden Durchwahlen der jeweiligen Ansprechpartner entnehmen Sie bitte dem Schreiben des Landgerichts Leipzig. Sollte Ihnen dies nicht vorliegen, helfen Ihnen die Mitarbeiter der zentralen Vermittlung gern weiter.