Herzlich willkommen auf der Internetseite des Landgerichts Leipzig
Aktuelle Informationen
- Beantragung von Grundbuchabschriften/Grundbuchausdrucken
Es wird darauf hingewiesen, dass Online-Angebote privater Betreiber zur elektronischen Beschaffung von Grundbuchauszügen keine offiziellen Portale des Freistaats Sachsen sind.
Zuständig für die Erteilung von Grundbuchabschriften und Ausdrucken aus dem maschinell geführten Grundbuch (§ 78 der Grundbuchverfügung) sind die Grundbuchämter bei den Amtsgerichten (§ 1 der Grundbuchordnung). Dort kann ein einfacher Ausdruck (unbeglaubigte Abschrift) gegen eine Gebühr von 10 EUR und ein amtlicher Ausdruck (beglaubigte Abschrift) gegen eine Gebühr von 20 EUR beantragt werden. Nähere Informationen zum Ablauf und den erforderlichen Unterlagen finden Sie unter: Grundbuch-Abschrift beantragen - Amt24.
- Angelegenheiten der Apostillen und Legalisationen
Anträge können unter Angabe des Landes, für das die Urkunde benötigt wird, formlos schriftlich gestellt werden. Alternativ kann auch das Antragsformular genutzt werden. Dem Antrag sind Urkunden im Original oder als Ausfertigung beizufügen. Termine werden nicht vergeben. Es muss mit Wartezeiten gerechnet werden.
- Schließzeiten des Landgerichtsgebäudes in der Harkortstraße 9:
Montag bis Donnerstag ab 16.00 Uhr und Freitag ab 15.00 Uhr (bzw. mindestens bis zum Schluss der letzten Gerichtsverhandlung geöffnet)
Ab sofort gelten beim Landgericht Leipzig für folgende Abteilungen abweichende Öffnungszeiten:
Rechtsantragstelle
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
8.45–11.45 Uhr
(nach vorheriger telefonischer Anmeldung)
Es wird gebeten, auf das Mitführen von Rucksäcken und Taschen, welche größer als 25x25x25 cm sind, zu verzichten. Dies erleichtert uns die Einlasskontrollen und Ihnen unnötige Wartezeiten bei der Einlasskontrolle.
Sofern Sie Probleme beim Versand oder Empfang von Telefaxen mit dem Landgericht Leipzig haben, erhalten Sie nachfolgend weitere Informationen.