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Apostille/Legalisation

Apostillen und Legalisationen bestätigen die Echtheit einer deutschen Urkunde. Sie werden im europäischen- und nichteuropäischen  Ausland für Rechtsangelegenheiten benötigt.

Anträge auf Erteilung einer Apostille bzw. Beglaubigung zum Zwecke der Legalisation werden beim Landgericht Zwickau nur schriftlich entgegengenommen. Aus dem Antrag muss sowohl der Antragsteller sowie das Land, in dem die Dokumente vorgelegt werden sollen, hervorgehen (unten stehendes Musterexemplar kann verwendet werden).

Die Erteilung und Versand einer Apostille/Legalisation benötigt in der Regel 1 - 2 Wochen. Die Gebühr wird nachträglich über ein Schreiben an die Landesjustizkasse Chemnitz eingefordert.

Sofern Sie nicht den Postweg nutzen wollen, können Sie die Anträge auch in den Briefkasten vor dem Gebäude einlegen.

Wichtig:
-
es können nur Originalunterschriften beglaubigt werden
- werden elektronisch erstellte Handelsregisterauszüge zur Beglaubigung vorgelegt, müssen diese mit dem Dienstsiegel und der Originalunterschrift des Urkundsbeamten des Registergerichts versehen sein

Gebühr:
Pro Dokument fällt eine Gebühr von 25 Euro an. Sie werden zur Zahlung gesondert aufgefordert. Von Vorabzahlungen ist abzusehen!

Für die Beglaubigung von Übersetzungen gilt Folgendes
:
Bei Übersetzungen, welche durch einen im Landgerichtsbezirk ansässigen Übersetzer gefertigt worden sind, kann diw Präsidentin des Landgerichts eine sogenannte Bestätigung erteilen, dass dieser öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer ist. Diese Bestätigung ist eine öffentliche Urkunde, welche zugleich durch die Präsidentin des Landgerichts mit einer Vorbeglaubigung oder Apostille versehen werden kann.

Weitere Informationen zur Erteilung der Legalisation oder Apostille erhalten Sie über

Die Präsidentin des Landgerichts ist für die Beglaubigung folgender Urkunden zuständig:

  • Urteile und Beschlüsse in Familien-, Vormundschafts-  und Nachlasssachen der Amtsgerichte Auerbach, Hohenstein-Ernstthal, Plauen und Zwickau
  • notarielle Urkunden der im Landgerichtsbezirk Zwickau ansässigen Notare, z.B. Vollmachten,  Unterschriftsbeglaubigungen oder sonstige Urkunden
  • Über­set­zun­gen von im Landgerichtsbezirk Zwickau ansässigen Über­set­zern oder außerhalb vom Bundesland Sachsen, welche von der Präsidentin des Landgerichts oder dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Dresden bestellt und allgemein vereidigt worden sind

Bitte melden Sie sich vorher telefonisch an. Zur Zeit ist nur die Abgabe der Anträge möglich. Die Bearbeitung der Apostille erfolgt dann zeitnah. Beachten Sie, dass pro Urkunde eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 Euro erhoben wird.

Geschäftsstelle für Apostillen und Legalisation

Besucheradresse:
Landgericht Zwickau
Platz der Deutschen Einheit 1
08056 Zwickau
Raum 309

Telefon: 0375 5092-309

Andere Urkunden werden durch die Landesdirektion Sachsen in Dresden (Stauffenbergallee 2, 01099 Dresdenbeglaubigt, wie z.B.:

  • Per­so­nen­standsur­kun­den (z. B. Ge­burts-, Ehe- und Ster­be­ur­kun­de, Ehe­fä­hig­keits­zeug­nis, Be­schei­ni­gung über eine Na­mens­än­de­rung)
  • Be­schei­ni­gun­gen der Ge­mein­de- oder Stadt­ver­wal­tun­gen, Land­rats­äm­ter (z. B. Auf­ent­halts­be­schei­ni­gung, Mel­de­be­schei­ni­gung, Ein­bür­ge­rungs­zu­si­che­rung, Ad­op­ti­ons­be­für­wor­tun­gen, So­zi­al­be­rich­te der Ju­gend­äm­ter)
  • Be­glau­bi­gungs­ver­mer­ke auf Ab­lich­tun­gen aus Ar­chi­ven
  • Be­schei­ni­gun­gen der Ge­sund­heits- und Ve­te­ri­när­äm­ter
  • Be­schei­ni­gun­gen der Säch­si­schen Ar­chi­tek­ten­kam­mer oder Ärz­te­kam­mer
  • Be­schei­ni­gun­gen der Fi­nanz­äm­ter
  • Prü­fungs­zeug­nis­se der In­dus­trie- und Han­dels­kam­mer
  • durch das Lan­des­amt für Schu­le und Bil­dung vor­be­glau­big­te Schul­zeug­nis­se - und Ur­kun­den
  • Hoch­schul­zeug­nis­se und -Ur­kun­den
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