Hauptinhalt

Aktuelle Informationen

Beantragung von Grundbuchabschriften/Grundbuchausdrucken

Es wird darauf hingewiesen, dass Online-Angebote privater Betreiber zur elektronischen Beschaffung von Grundbuchauszügen keine offiziellen Portale des Freistaats Sachsen sind.

Zuständig für die Erteilung von Grundbuchabschriften und Ausdrucken aus dem maschinell geführten Grundbuch (§ 78 der Grundbuchverfügung) sind die Grundbuchämter bei den Amtsgerichten (§ 1 der Grundbuchordnung). Dort kann ein einfacher Ausdruck (unbeglaubigte Abschrift) gegen eine Gebühr von 10 EUR und ein amtlicher Ausdruck (beglaubigte Abschrift) gegen eine Gebühr von 20 EUR beantragt werden. Nähere Informationen zum Ablauf und den erforderlichen Unterlagen finden Sie unter: Grundbuch-Abschrift beantragen - Amt24.


Öffnungszeiten der Rechtsantragsstelle

Die Rechtsantragstelle des Oberlandesgerichts Dresden hat wie folgt geöffnet: Dienstags 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstags 12.30 Uhr bis 15.00 Uhr.

 

Hinweis zu Sicherheitskontrollen

Es ist verboten, Waffen und Gegenstände, die als Waffen benutzt werden können, in das Gerichtsgebäude mitzunehmen. 

Wir führen Sicherheitskontrollen (Personen und Gepäck) im Eingangsbereich durch. Sie müssen daher je nach Besucherandrang mit Zeitverzögerungen beim Besuch des Oberlandesgerichts Dresden rechnen.

Besucher, die sich den Kontrollen verweigern oder die nicht bereit sind, Waffen oder gefährliche Gegenstände in Verwahrung zu geben, dürfen das Gebäude nicht betreten.

Bei Verdacht auf Verstoß gegen das Waffengesetz erstatten wir Anzeige.

Ausgenommen von den Sicherheitskontrollen sind Rechtsanwälte und Notare, Mitarbeiter von Gerichten und Staatsanwaltschaften, Angehörige der Polizei u.ä., wenn sie sich ausweisen können.

Weitere Anordnungen können die Vorsitzenden der Straf- und Zivilsenate aufgrund ihrer Befugnisse nach § 176 Gerichtsverfassungsgesetz (sog. Sitzungspolizei) zur Sicherung bestimmter Verfahren treffen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 

zurück zum Seitenanfang