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Aufgaben, Zuständigkeit

Das Oberlandesgericht ist auf Landesebene das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

Vor den ordentlichen Gerichten werden zum einen alle bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Privatpersonen oder auch juristischen Personen (zum Beispiel Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft, eingetragener Verein) verhandelt. Darunter fallen unter anderem Streitigkeiten aus Kauf-, Miet-, Werk- oder Dienstverträgen, Unterlassungsansprüche, Schadensersatzforderungen, Erbschaftsangelegenheiten und Nachbarschaftsstreitigkeiten.

Auch die Familiensachen (zum Beispiel Scheidung, Unterhalt und elterliche Sorge) gehören vor die ordentliche Gerichtsbarkeit.

Neben diesen "streitigen" Verfahren werden hier auch die Angelegenheiten der "Freiwilligen Gerichtsbarkeit" behandelt. Hierzu zählen insbesondere die Nachlass-, Grundbuch- und Registersachen.

Schließlich werden vor den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit auch Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren geführt.

Das Oberlandesgericht entscheidet durch:

- Zivilsenate (hauptsächlich über Berufungen und Beschwerden
  gegen Urteile und Beschlüsse der Landgerichte aber auch erstinstanzlich über Musterfeststellungsklagen)
 
- Familiensenate (über Rechtsmittel gegen Entscheidungen der
  Amtsgerichte in Familien- und Kindschaftssachen)

- Strafsenate (über Revisionen gegen Urteile der
  Amtsgerichte und gegen Berufungsentscheidungen der  
  Landgerichte sowie über Beschwerden gegen
  landgerichtliche Beschlüsse und über Haftprüfungen aber auch erstinstanzlich in bestimmten Staatsschutzverfahren)

- Bußgeldsenate (über Rechtsbeschwerden gegen
  Entscheidungen der Amtsgerichte in Bußgeldsachen)

Die Entscheidungen des Oberlandesgerichts können im Rahmen der vom Gesetz zugelassenen Rechtsmittel vom Bundesgerichtshof überprüft werden.

Darüber hinaus haben am Oberlandesgericht Dresden der Dienstgerichtshof für Richter und das Landesberufsgericht für die Heilberufe ihren Sitz.

Senate

Die Dienstaufsicht über die Richter ist aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit beschränkt.

Neben der Rechtsprechung ist das Oberlandesgericht Dresden auch für Verwaltungsaufgaben zuständig.

Im Rahmen der Justizverwaltung werden die sachlichen und personellen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die zum Oberlandesgerichtsbezirk gehörenden 5 Landgerichte und 25 Amtsgerichte die ihnen zugewiesenen Aufgaben wahrnehmen können.

Dazu zählen zum Beispiel:
· Personalangelegenheiten
· Fortbildungsmaßnahmen
· Bauangelegenheiten
· Haushaltsbewirtschaftung

Weitere Verwaltungsaufgaben sind zum Beispiel:
· Amtshaftungsangelegenheiten
· Aufsicht über die Notare
· Ausbildung der Referendare
· Befreiung ausländischer Staatsbürger vom Erfordernis
  eines Ehefähigkeitszeugnisses bei der Eheschließung
· Stellungnahme zu Gesetzgebungsvorhaben

Die Behördenleitung des Oberlandesgerichts Dresden obliegt dem Präsidenten des Oberlandesgerichts. Dem Präsidenten untersteht die Verwaltung des Oberlandesgerichts, die sich aus acht Abteilungen zusammensetzt.

Der Präsident des Oberlandesgerichts übt auch die Dienstaufsicht über die Gerichte seines Bezirkes aus.

Verwaltung

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