Commercial Court Dresden
Zum 1. November 2025 wurde am Oberlandesgericht Dresden der Commercial Court Dresden errichtet. Grundlage hierfür bieten das Justizstandort-Stärkungsgesetz und § 7 der Sächsischen Justizorganisationsverordnung.
Mit der Gründung des Commercial Court sollen insbesondere Unternehmen von einem schnellen, effizienten und auf die Bedürfnisse der Wirtschaft zugeschnittenen Gerichtsverfahren profitieren. Commercial Courts sind Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit und unterliegen den allgemeinen gesetzlichen Regelungen der Zivilprozessordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes. Die Parteien können den Commercial Court in den in § 7 der Sächsischen Justizorganisationsverordnung aufgeführten Fachgebieten (Immobiliarmiet- und Immobiliarpachtverhältnisse, bankrechtliche Streitigkeiten sowie Streitigkeiten auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts) als Eingangsinstanz anrufen, sodass sich der Instanzenzug in der Hauptsache verkürzt. Darüber hinaus steht den Parteien ebenfalls ein schneller und effektiver einstweiliger Rechtsschutz (§§ 916 ff ZPO) offen. Auch die Einbeziehung Dritter in das Verfahren ist möglich. Daneben gibt es verschiedene besondere Regelungen für den Commercial Court, wie z.B. den vorgeschalteten Organisationstermin. Der Commercial Court bietet für Unternehmen damit ein erstinstanzliches Verfahren beim Oberlandesgericht Dresden vor zwei spezialisierten Senaten, die von besonders erfahrenen Vorsitzenden und Senatsmitgliedern besetzt sind.
Commercial Court Dresden I
Der Senat ist zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert über 500.000,00 € aus lmmobiliarmiet- und lmmobiliarpachtverhältnissen und auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts bzw. Streitigkeiten zwischen Gesellschaft und Mitgliedern des Leitungsorgans oder Aufsichtsrats.
Der Senat steht unter der Leitung des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Ulf Johannes Dieker. Als weitere Mitglieder werden dem Senat Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dr. Umbach als stellvertretender Vorsitzender sowie Richter am Oberlandesgericht Alberts und Richterin am Oberlandesgericht Flury als Beisitzer zugewiesen.
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Ulf Johannes Dieker ist seit 2010 - unterbrochen durch eine Abordnung als Kammervorsitzender an das Landgericht Dresden - am Oberlandesgericht Dresden in verschiedenen Senaten tätig, deren Schwerpunkte im Gesellschafts-, Bank- und Gewerberaummietrecht liegen. Zuvor leitete er unter anderem das Referat für Zivilverfahrensrecht im Sächsischen Staatsministerium der Justiz. Seit 2021 ist er Vorsitzender eines gesellschaftsrechtlich und inzwischen auch mietrechtlich ausgerichteten Senats. Ulf Johannes Dieker leitet zudem den Kartellsenat des Oberlandesgerichts Dresden.
Commercial Court Dresden II
Der Senat ist zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert über 500.000,00 € aus Bankgeschäften im Sinne von S 1 Absatz 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes mit Ausnahme von Streitigkeiten von Unternehmen nach § 1 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes. Den Vorsitz des Senates führt Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dr. Umbach. Als weitere Mitglieder werden dem Senat Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dieker als stellvertretender Vorsitzender sowie Richter am Oberlandesgericht Dr. Weiche und Richter am Oberlandesgericht Dr. Brückner als Beisitzer zugewiesen.
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dr. Torsten Umbach ist seit 2013 am Oberlandesgericht Dresden vorwiegend im Bereich des Bank- und Kapitalanlagerechts tätig. Zuvor war er unter anderem beim Landgericht Leipzig, dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz und dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen im Einsatz.
Seit dem 1. Januar 2025 leitet Dr. Torsten Umbach als Vorsitzender einen unter anderem für das Bankrecht zuständigen Senat. Er ist außerdem Lehrbeauftragter an der juristischen Fakultät in Leipzig.


