Benennung der Poolführer
Benennung der Poolführer im Staatsschutzverfahren gegen Gruppe Freital II
In dem Staatsschutzverfahren gegen die »Gruppe Freital II«, das am 7. September 2020 um 09.30 Uhr im Prozessgebäude des Oberlandesgerichts Dresden, Hammerweg 26, 01127 Dresden, beginnt, sind nach der sitzungspolizeilichen Anordnung des Vorsitzenden Aufnahmen im Sitzungssaal nur durch zwei Fernsehteams (ein öffentlich-rechtlicher und ein privatrechtlicher Sender) sowie durch vier Fotografen zulässig (Pool-Lösung).
Die Poolführerschaft für Aufnahmen im Sitzungssaal wird für die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten vom Mitteldeutschen Rundfunk und für die privaten Fernsehsender vom Landesstudio Ost GmbH Mediengruppe RTL übernommen. Andere akkreditierte Kamerateams erhalten hiervon unabhängig Zutritt zum Foyer des Prozessgebäudes.
Die Fotoaufnahmen im Sitzungssaal werden von dpa, epa, der Sächsischen Zeitung und der BILD-Zeitung übernommen bzw. diesen übertragen. Andere akkreditierte Fotografen erhalten hiervon unabhängig Zutritt zum Foyer des Prozessgebäudes.
Kontakt zu den Poolführern kann über die Pressestelle des Oberlandesgerichts Dresden (e-mail: presse@olg.justiz.sachsen.de) oder über die Presseräume im Prozessgebäude aufgenommen werden.
Aktenzeichen: 4 St 1/20
Medieninformation Nr. 31/2020