Das Oberlandesgericht
Zur Errichtung des Oberlandesgerichtes
Der Anfang
Das Oberlandesgericht Dresden wurde zum 1. Oktober 1879 errichtet und trat damit an die Stelle des 1835 gegründeten Oberappellationsgerichts.
Es nahm mit einem Präsidenten, fünf Senatspräsidenten sowie 25 Räten seine Arbeit auf. Erster Präsident des Gerichts wurde Dr. Anton von Weber, später einer der Väter des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Sitz des Oberlandesgerichts war das damals neu errichtete Justizgebäude an der Pillnitzer Straße/Ecke Gerichtsstraße. Das Gebäude wurde im zweiten Weltkrieg zerstört.
Die Auflösung
Die Tätigkeit des Oberlandesgerichts Dresden wurde durch das Gesetz über die Verfassung der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik vom 2. Oktober 1952 (Gesetzblatt der DDR 1952, Seite 983) vorerst beendet. § 1 dieses Gesetzes legte fest, dass künftig die Rechtsprechung durch das Oberste Gericht der Deutschen Demokratischen Republik, die Bezirksgerichte und die Kreisgerichte ausgeübt werde.
Der Neubeginn
Zum 1. Januar 1993 wurde das Oberlandesgericht Dresden wieder errichtet. Grundlage war das Sächsische Gesetz über die Organisation der Gerichte im Freistaat Sachsen vom 30. Juni 1992 (Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1992, Seite 287). Artikel 6 § 1 dieses Gesetzes lautete:
»Das Oberlandesgericht für den Freistaat Sachsen hat seinen Sitz in Dresden«.
Seitdem nimmt das Oberlandesgericht Dresden erneut seinen angestammten Platz unter den deutschen Oberlandesgerichten ein.