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Das Ständehaus

Zur Geschichte des Ständehauses

Ständehaus 1928   © Landesamt für Denkmalpflege

Das Oberlandesgericht Dresden hat seinen Sitz im historischen Ständehaus an der Brühlschen Terrasse.

Das Ständehaus wurde von Paul Wallot, dem Architekten des Reichstagsgebäudes in Berlin, von 1901 bis 1906 als Sitz des Sächsischen Landtags im Renaissancestil errichtet.  Das trapezförmige Gebäude besteht aus schwerem Ziegelbauwerk und hat eine äußere Verkleidung aus dem »bestem sächsischen weißen wetterfestem Material«, dem Sandstein erhalten. An der aufwändigen Innenausstattung des Gebäudes arbeiteten u.a. auch die Architekten Wilhelm Kreis und Richard Riemerschmid mit.

Am 14. Oktober 1907 fand in dem Gebäude die erste Sitzung des Sächsischen Landtages statt. Das Ständehaus diente seiner ursprünglichen Bestimmung aber nur 26 Jahre. Am 21. Februar 1933 schlossen sich nach der letzten Landtagssitzung für den Parlamentarismus die Türen und das Gebäude wurde die lokale Machtzentrale der Nationalsozialisten.

 

Das zerstörte Ständehaus - Blick vom Neumarkt 1947  © Landesamt für Denkmalpflege

Bei dem Luftangriff vom 13./14. Februar 1945 wurde das Ständehaus schwer beschädigt, seine Innenausstattung wurde fast vollständig zerstört.

Nach dem 2. Weltkrieg wurde das Ständehaus Sitz des Landesamtes für Denkmalpflege, das bereits 1945 in kleinen Schritten mit der Enttrümmerung begonnen hatte. Später zogen auch die Deutsche Fotothek und verschiedene Museen ein.

Wandbrunnen von Lorenzo Matielli um 1750 aus dem Hof des Brühlschen Palais; heute im Vestibül der Eingangshalle  © Joerg-R. Oesen

Die Sächsische Staatsregierung bestimmte1994 das Oberlandesgericht Dresden als neuen Hausherrn. Der Neu- und Umbau des Ständehauses vollzog sich von 1996 bis 2001. Den Architekten gelang es, der Leistung Wallots und der erhaltenen Bausubstanz Respekt zu zollen und zugleich im Rahmen des neuen Nutzungskonzeptes durch geschickte Lichtführung und Materialauswahl moderne Arbeitsbedingungen zu schaffen. Auch einige barocke Elemente des Palais Brühl, das ursprünglich an der Stelle des Ständehauses gestanden hatte, konnten integriert werden, so etwa die beiden Wandbrunnen in der Eingangshalle.

Einen architektonischen Schwerpunkt bildet der Gerichtssaalkubus, der sieben Gerichtssäle aufnimmt und als »Haus im Haus« an der Stelle des zerstörten großen Plenarsaales errichtet wurde. An der Stelle des kleinen Landtagssaales entstand der heutige Festsaal des Ständehauses.

Neben dem Oberlandesgericht hat auch das Landesamt für Denkmalpflege weiterhin seinen Sitz im Ständehaus. Zudem unterhält der Präsident des Sächsischen Landtags in Anknüpfung an die parlamentarische Tradition des Hauses hier einige repräsentative Räume. Damit sind heute im Ständehaus alle drei Staatsgewalten präsent – ein unübersehbares Symbol des demokratischen Rechtsstaates.

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