22.10.2020

Frühere Verurteilung des Abdullah A.H.H.

Frühere Verurteilung des Tatverdächtigen Abdullah A.H.H. in dem Tötungsdelikt in Dresden vom 4. Oktober 2020

Im Hinblick auf die Festnahme von Abdullah A.H.H. als Tatverdächtigem in dem Tötungsdelikt in Dresden am 4. Oktober 2020 veröffentlicht das Oberlandesgericht Dresden aufgrund von zahlreichen Presseanfragen eine anonymisierte Fassung des Urteils des Staatsschutzsenats vom 30. November 2018, Aktenzeichen: 4 St 3/18. Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte des zum damaligen Zeitpunkt jugendlichen Straftäters wird dabei von der vollständigen Wiedergabe der Abschnitte A (»Persönliche Verhältnisse«) und C (»Beweiswürdigung«) abgesehen.

Wie der Medieninformation des Oberlandesgerichts Nr. 42/2018 zu dem Urteil entnommen werden kann, wurde Abdullah A.H.H. zu einer Einheitsjugendstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten wegen Werbens um Mitglieder oder Unterstützer für eine terroristische Vereinigung im Ausland, Sich-Verschaffens einer Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, öffentlichen Verwendens von Kennzeichen eines verbotenen Vereins, Körperverletzung, Bedrohung, Erschleichens von Leistungen, Sachbeschädigung sowie Hausfriedensbruchs verurteilt.

Die Verurteilung des Oberlandesgerichts wurde in das Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom 9. Dezember 2019 (Az.: 251 Ls 372 Js 59/19) einbezogen, in dem Abdullah A.H.H. wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung in zwei Fällen verurteilt wurde. Das Gericht hatte dabei zusammen mit der Verurteilung durch das Oberlandesgericht eine Einheitsjugendstrafe zu bilden, die es auf drei Jahre und einen Monat festsetzte.

Medieninformation 36/2020

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