12.11.2020

Frühere Verurteilung des Abdullah A.H.H.

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Frühere Verurteilung des Tatverdächtigen Abdullah A.H.H. in dem Tötungsdelikt in Dresden vom 4. Oktober 2020 - Ergänzung der Medieninformation Nr. 36/2020 vom 22. Oktober 2020

Im Hinblick auf die Festnahme von Abdullah A.H.H. als Tatverdächtigem in dem Tötungsdelikt in Dresden am 4. Oktober 2020 hat das Oberlandesgericht Dresden aufgrund von zahlreichen Presseanfragen mit Medieninformation Nr. 36/2020 vom 22. Oktober 2020 anonymisierte Teile des Urteils des Staatsschutzsenats vom 30. November 2018, Aktenzeichen: 4 St 3/18, herausgegeben.

Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte des zum damaligen Zeitpunkt jugendlichen Straftäters wurde dabei von der vollständigen Wiedergabe der Abschnitte A (»Persönliche Verhältnisse«), C (»Beweiswürdigung«)  und E (»Strafzumessung«) abgesehen.

Nach nochmaliger intensiver Prüfung und Güterabwägung stellt das Oberlandesgericht auf Anfrage bei Glaubhaftmachung eines presserechtlichen Interesses auch die Abschnitte »Beweiswürdigung« (teilweise) und »Strafzumessung« aus dem Urteil zur Verfügung. Der Abschnitt »Persönliche Verhältnisse« und Teile der Beweiswürdigung werden wegen des vorrangigen Persönlichkeitsschutzes des damals Jugendlichen nicht zugänglich gemacht.

Soweit Sie eine Übermittlung des Urteils mit den nun nicht mehr weggelassenen Teilen wünschen, wenden Sie sich bitte an die Pressestelle.

Medieninformation 37/2020

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